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   OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 123/11   

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https://dejure.org/2012,80650
OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 123/11 (https://dejure.org/2012,80650)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2012 - I-15 U 123/11 (https://dejure.org/2012,80650)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - I-15 U 123/11 (https://dejure.org/2012,80650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beschränkungen der Medienberichterstattung über Vergewaltigungsprozesse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Medienberichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandelung - Berichte über privaten Lebensbereich eines Angeklagten nur eingeschränkt möglich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Presseberichte von Gerichtsverhandlungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht - Bericht aus der Gerichtsverhandlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 823, 1004 BGB
    (Presse-)Berichterstattung über Kachelmann-Prozess nicht uneingeschränkt zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Uneingeschränkte Berichterstattung aus dem Gerichtssaal kann unzulässig sein

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    Kachelmann

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig - Öffentlichkeit eines Gerichtssaales ist nicht mit Wirkung der Veröffentlichung in den Medien zu vergleichen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2012)

    Nach den Berichten über das Strafverfahren: Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 768
  • ZUM 2012, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).

    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

    Bei den zulässigen Inhalten der Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens ist zwar zu berücksichtigen, dass er sich unter Umständen nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat (BVerfG NJW 2009, 3357, 3358).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Die beanstandeten Äußerungen tangieren den Kläger grundsätzlich in seinem über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zwar in der Ausprägung der Intimsphäre, die den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit erfasst und als Ausprägung des engsten Persönlichkeitsbereichs den stärksten Schutz vor Angriffen Dritter bietet; der Intimsphäre sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzuordnen (BVerfG NJW 2008, 39, 42 m. w. N.; Wenzel, Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 5 Rn 47 m. w. N.).

    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Vielmehr ist - was den letztgenannten Aspekt betrifft - "Medienöffentlichkeit ein Aliud gegenüber Saalöffentlichkeit" (BVerfG NJW 2001, 1633, 1636 - Gerichtsfernsehen, n-tv).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10

    Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Äußerungen in dem bereits dargestellten Artikel des Magazins "Focus" in der Ausgabe 00/0000 betraf (Landgericht Köln, 28 O 392/10) sowie eine mit einem anderen Verlag geführte Auseinandersetzung des Klägers um vergleichbare Äußerungen (Landgericht Köln, 28 O 403/10, vorgelegt als Anlage B 42).
  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
    Im reinen Parteiprozess ist die Angabe der ladungsfähigen Anschrift geboten, um den Kläger zu Terminen laden zu können; bei anwaltlicher Vertretung wird durch die Angabe der Adresse dokumentiert, dass er sich möglichen nachteiligen Folgen, etwa einer Kostenpflicht stellt; auch im Anwaltsprozess muss er zudem bei Anordnung des persönlichen Erscheinens bereit sein, dem Folge zu leisten (BGH, Beschluss vom 01.04.2009, XII ZB 46/08, zitiert gemäß juris-Dokument Rn 11).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10

    Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger

  • LG Köln, 16.06.2011 - 28 O 392/10

    FOCUS muss 5.000 EUR Ordnungsgeld zahlen

  • LG Köln, 21.06.2010 - 28 O 401/10

    Auch bild.de verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZUM 2012, 330 veröffentlicht ist, hat die Klage als zulässig angesehen.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 956/10, Anlage K 23), das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 123/11, Anlage K 24) und den Beschluss des BGH vom 24.6.2013 (Az. VI ZR 93/12, Anlage K 25) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

    Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).

    Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.

    Der von den Parteien im weiteren Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

    Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).

    Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.

    Der von den Parteien im Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.

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