Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 125/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,122
OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 125/11 (https://dejure.org/2012,122)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2012 - I-15 U 125/11 (https://dejure.org/2012,122)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - I-15 U 125/11 (https://dejure.org/2012,122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beschränkungen der Medienberichterstattung über Vergewaltigungsprozesse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gerichtsberichterstattung nicht uneingeschränkt zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 360
  • afp 2012, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).

    Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.

    Der von den Parteien im weiteren Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).

    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

    Bei den zulässigen Inhalten der Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens ist zwar zu berücksichtigen, dass er sich unter Umständen nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa wenn er sich in eigenverantwortlicher Weise den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat (BVerfG NJW 2009, 3357, 3358).

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10

    Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e.

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 954/10 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.06.2011 - AZ: 28 O 954/10 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Die beanstandeten Äußerungen tangieren den Kläger grundsätzlich in seinem über Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zwar in der Ausprägung der Intimsphäre, die den letzten unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit erfasst und als Ausprägung des engsten Persönlichkeitsbereichs den stärksten Schutz vor Angriffen Dritter bietet; der Intimsphäre sind insbesondere Vorgänge aus dem Sexualbereich zuzuordnen (BVerfG NJW 2008, 39, 42 m. w. N.; Wenzel, Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 5 Rn 47 m. w. N.).

    Diesem absolut geschützten Kernbereich gehören insbesondere die Ausdrucksformen der Sexualität eines Menschen an; geschützt ist die Freiheit, die eigenen Formen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem staatlichen Zugriff entzogenen Freiraum zu erleben (BVerfG NJW 2008, 39, 42; BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, 1 BvR 1107/09, abgedruckt u.a. NJW 2009, 3357, 3359).

  • KG, 18.04.2011 - 10 W 129/10
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Der sog. "Drittelrechtsprechung" (vgl. KG Berlin, AfP 2011, 284) tritt der Senat insofern nicht bei.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Deswegen gebietet die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung eines Angeklagten geltende Unschuldsvermutung eine Pflicht der Medien, Informationen sorgfältig nachzugehen sowie zurückhaltend und ausgewogen zu berichten (BVerfG NJW 2009, 350, 351 m. w. N.; BGH, NJW 2000, 1036 f.).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
    Im Zusammenhang mit Entscheidungen zu sitzungspolizeilichen Anordnungen entspricht es deshalb ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, in Gerichtsverfahren dem Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten eine über den allgemein in der Rechtsordnung anerkannten Schutzbedarf hinausgehende Bedeutung zuzusprechen (vgl. BVerfG NJW 2009, 350, 351 - Holzklotzfall; BVerfG NJW 2009, 2117, 2119 - Koma-Sauf-Prozess; auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, verweist ausdrücklich auf die Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/10

    Kachelmann geht erneut erfolgreich gegen Axel Springer AG vor: Bericht über

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10

    Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger

  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 954/10, Anlage K 28) sowie auf das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 125/11, Anlage K 29) Bezug genommen.
  • OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11

    Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung

    Die Auffassung des Kammergerichts in den von den Beklagten zitierten Entscheidungen, bei denen es zudem nur um eine Streitwertfestsetzung ging (BeckRS 2011, 11000 und BeckRS 2011, 11004; a.A. allerdings OLG Köln, Urteil vom 14.2.2012 - 15 U 125/11 - juris), die Beeinträchtigung durch eine Internetveröffentlichung sei im Hinblick auf die auf dem Portal vorgenommenen Aktualisierungen generell niedriger anzusetzen, überzeugt schon wegen der im Gegenzug erheblich leichteren Zugriffs- und Recherchemöglichkeiten auf einen im Internet abrufbaren Artikel nicht.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
    Sie ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der Herausgeberin von "c.de" (LG Köln, 28 O 954/10; OLG Köln, 15 U 125/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht