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   OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85   

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https://dejure.org/1986,5331
OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85 (https://dejure.org/1986,5331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1986 - 15 U 152/85 (https://dejure.org/1986,5331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1986 - 15 U 152/85 (https://dejure.org/1986,5331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Anscheinsbeweis spricht für das Verschulden des vom Fahrbahnrand Anfahrenden, wenn es zu einem Unfall mit einem von hinten im Fließverkehr befindlichen Motorradfahrer kommt

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 909
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85
    Es ist nämlich nicht schuldhaft, wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. BGH VersR 1976, 734 = NJW 76, 1504 m. w. Nachw. und BGH VersR 1982, 442).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85
    Es ist nämlich nicht schuldhaft, wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. BGH VersR 1976, 734 = NJW 76, 1504 m. w. Nachw. und BGH VersR 1982, 442).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 4/17

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße

    Zwar spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins für die schuldhafte und unfallursächliche Verletzung der Pflicht aus § 10 Satz 1 StVO, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wenn es im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die Fahrbahn zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (OLG Düsseldorf, VersR 1987, 909; OLG Hamm, NZV 2014, 409; KG, NZV 2008, 626; Kammer, Urteil vom 30. September 2016 - 13 S 68/16, juris; Dauer in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 10 Rn. 11 mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links aus einer Grundstücksausfahrt

    Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909; Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung;

    Einen doppelt so hohen Beitrag des Zeugen N und demnach eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Klägers erscheinen dem Senat angemessen (vgl. dazu OLGR Hamm 1992, 201, OLG Düsseldorf VersR 1987, 909; OLG Düsseldorf VRS 64, 10).
  • OLG Saarbrücken, 04.12.1997 - 3 U 49/97

    Bestehen einer unklaren Verkehrslage; Anscheinsbeweis für ein Verschulden des

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