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OLG Düsseldorf, 18.01.1984 - 15 U 158/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 385
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11
Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des …
Ob der Antragsteller - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Antragsgegner vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben muss, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes von Anfang an unbegründet war oder wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, AnwBl. 1985, 642, 643, …und vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6 nach juris = OLGReport 2001, 147;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, Rn. 14 ff. nach juris = WRP 1996, 120; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.1984 - 15 U 158/83, GRUR 1984, 385, 386; OLG Köln, Beschl. v. 2.11.1981 - 6 W 61/81, ZIP 1981, 1384 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.1984 - 4 W 66/84, GRUR 1985, 84), kann dahinstehen, da ein derartiger Fall nicht vorliegt. - OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86
Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist
OLG Koblenz GRUR 1981, 91 f.; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 385; OLG Hamm Anwaltsblatt 1986, 35 f.; Baumbach-Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 929 Anm. 2 - jeweils m.N.). - OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 171/00
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an die Partei …
Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mangels Vollziehung erfolgt im Übrigen nach der zutreffenden herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf GRUR 1984, 385; OLG Köln WRP 1987, 403;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, § 25 UWG Rz. 63), der der Senat folgt, rückwirkend "ex tunc". - OLG Rostock, 20.02.2002 - 2 U 5/02
nicht vollzogene Gegendarstellungsverfügung - § 929 Abs. 2 ZPO, Vollziehung einer …
3.) Die materielle Begründetheit des ursprünglichen Verfügungsantrages konnte in diesem Verfahren nicht mehr Gegenstand der Prüfung sein (OLG Karlsruhe NJW 1965, 47; OLG Düsseldorf GRUR 84, 385), denn die einstweilige Verfügung mußte bereits aus formellen Gründen aufgehoben und der entsprechende Antrag zuückgewiesen werden.