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   OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-15 U 160/03   

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https://dejure.org/2004,6516
OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - I-15 U 160/03 (https://dejure.org/2004,6516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Beweisregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Kernbereich des ärztlichen Handelns für die Arzthaftung und Krankenhaushaftung; Schaden eines bettlägerigen, ein Dekubitusgeschwür erleidenden Patienten durch einen per se gefährlichen Zustand im ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; SGB X § 116; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 282; ; BGB § 404; ; BGB § 611; ; BGB § 827 Satz 1; ; BGB § 829; ; ZPO § 284 a.F.; ; ZPO § 288 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17

    Haftung einer Klinik und der behandelnden Ärzte wegen Verletzung der Regeln für

    Bis zur Feststellung des Dekubitus im Bereich des Gesäßes am 07.07.2012 gibt es keine aktuelle Einschätzung des Risikos und keine sicher dokumentierten Maßnahmen zur Prophylaxe, obwohl der Pflegestandard für jeden Patienten eine Einschätzung des aktuellen Dekubitusrisikos bei Übernahme und sodann entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge vorsieht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.03.1986 - VI ZR 215/84; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03, juris).
  • OLG Braunschweig, 07.10.2008 - 1 U 93/07

    Berufung wegen voller Beherrschbarkeit eines Risikos über das Auftreten von

    Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürs stationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.

    a.) Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheimes oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62ff., hier zit. nach juris, Rn. 48).

  • LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines

    Hiervon kann aber nur abgesehen werden kann, wenn in der konkreten Einrichtung eine allgemeine Anweisung besteht, aus der deutlich hervorgeht, welche einzelnen prophylaktischen Maßnahmen in den Fällen eines erhöhten Dekubitus-Risikos unbedingt durchzuführen sind (vgl. BGH, NJW 1986, 2365; OLG Düsseldorf, PflR 2005, 62 ff., zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Hamm, 09.09.2015 - 3 U 60/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ein Verschulden des Pflegepersonals an dem

    Int 2010; 107(21): 371-82 ausgeführt: "Allerdings gilt Dekubitus nicht mehr in allen Fällen als vermeidbar oder heilbar, wenn Durchblutungsstörungen die Anfälligkeit erhöhen oder kognitive Einschränkungen die Umsetzung der Prophylaxe erschweren." Dementsprechend wird auch in der Rechtsprechung und Literatur das Auftreten eines Dekubitus nicht dem Bereich zugeordnet, der vom Pflegeheim oder Krankenhaus voll beherrscht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 -15 U 160/03- zitiert nach juris Rn. 48; OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. D 235 ff; Großkopf in Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, Kap. 2 Rn. 1987.).
  • OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 1764/21

    1. Das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus

    Hierzu zählt regelmäßig auch das Risiko, während eines stationären Krankenhausaufenthaltes einen Dekubitus zu erleiden (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 7.10.2008 - 1 U 93/07 - juris Rz. 6, 8; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004 - 15 U 160/03, juris Rz. 48; OLG Hamm, Urt. v. 9.9.2015 - I-3 U 60/14, GesR 2015, 688, 690; Wenzel-Großkopf, Der Arzthaftungsprozess, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rz. 1977, 1988, S. 879, 887, 893 m.w.N.; im Erg.

    Der Behandler muss in solchen Fällen vielmehr die indizielle Wirkung der fehlenden Krankenblatteintragungen entkräften (BGH NJW 1986, 2365, 2266 für die Behandlung in einem Pflegeheim; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2004 - I-15 U 160/03 -, Rn. 51, juris).

  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 11 E 4470/22

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Pflegeeinrichtungen gegen

    Unabhängig von der Frage, ob die von der Antragstellerin bezüglich der Bewohnerin [...] vorgenommenen Planungen zur Dekubitusprophylaxe stets geeignet und ausreichend waren (bei Risikopatienten kann der Einsatz einer Wechseldruckmatratze, die Erhöhung der Frequenz des Vorlagenwechsels bis hin zu einer nötigenfalls stündlichen Umlagerung notwendig sein, um einen Dekubitus durch Pflegefehler zu vermeiden, vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004, I-15 U 160/03, juris Rn. 54), dürfte es aber an einer Dokumentation der Umsetzung der entsprechenden Planung fehlen.

    Pflegeheim die ernste Gefahr der Entstehung von Durchliegegeschwüren nicht erkannt und die Durchführung vorbeugender Maßnahmen nicht in ausreichender Form angeordnet wurden und daher das Pflegepersonal nicht so intensiv auf die Prophylaxe geachtet hat, wie es sein sollte (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.1987, VI ZR 174/86, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2004, I-15 U 160/03, juris Rn. 51; OLG Dresden, Beschl. v. 30.11.2021, 4 U 1764/21, juris Rn. 16 m.w.N.), dürfte die in Rede stehende Gesundheitsschädigung der Bewohnerin [...] dem Anschein nach aber auf entsprechende Defizite bei der Umsetzung der Planungsvorgaben zu deren Lagerung zurückzuführen sein.

  • LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08

    Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Krankenversicherers aus übergegangenem

    (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. vom 18.10.2005 - 24 U 13/05; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2007 - 6 U 98/06 - sowie Urteil vom 18.10.2006 - 6 U 85/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2005 - I-15 U 160/03).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 02.06.1987 - IV ZR 174/86 -, MDR 1987, 1017 f.; BGH, U. v. 18.03.1986 - VI ZR 215/84 -, VersR 1986, 788 ff), der sich auch der Senat anschließt, ist es jedenfalls bei Risikopatienten, wie hier dem Kläger, schon allein zur Gewährleistung der erforderlichen Prophylaxe erforderlich, in den Krankenunterlagen die ärztliche Diagnose, dass der Patient ein solcher Risikopatient ist, und außerdem die ärztlichen Anordnungen zu den durchzuführenden besonderen Pflegemaßnahmen festzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, U. v. 16.06.2004 - 15 U 160/03 - PflR 2005, 62 ff.; Landgericht München, PflR 2009, 344 ff.).
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