Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.06.2017

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2017 - I-15 U 161/16   

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https://dejure.org/2017,55394
OLG Köln, 19.10.2017 - I-15 U 161/16 (https://dejure.org/2017,55394)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2017 - I-15 U 161/16 (https://dejure.org/2017,55394)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - I-15 U 161/16 (https://dejure.org/2017,55394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 625
  • afp 2018, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Die in das Zivilrecht zu transferierende Beweisregelung aus § 186 StGB, die für die ebenfalls begehrte Richtigstellung zudem ohnehin nicht gelten würde (BGH v. 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Tz. 21), trägt keine andere Sichtweise und führt nicht zur Überwälzung der Darlegungs- und Beweislast auf die Beklagte.

    Diese Linie - die das BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet hat (BVerfG v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96, NJW 1999, 1322, 1324) und der auch der Senat folgt (Senat v. 23.10.2001 - 15 U 43/01, AfP 2001, 524) - hat der BGH zuletzt auch für Richtigstellungsansprüche bestätigt (BGH v. 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Tz. 22).

    Letzteres kann anzunehmen sein, wenn der Informantenschutz und/oder das Redaktionsgeheimnis ausgehöhlt würden (so im Fall BGH v. 14.01.1975 - VI ZR 198/72; VI ZR 135/73, AfP 1975, 301, 302; siehe auch BGH v. 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Tz. 24 f.; kritisch Burkhardt , a.a.O., Rn. 134), wobei es andererseits aber auch eine übermäßige Erschwerung der Rechtsverfolgung zu verhindern gilt, die mit der Notwendigkeit, regelmäßig auf Seite der Betroffenen einen Negativbeweis führen zu müssen, zwangsläufig einhergehen würde (Senat, a.a.O.).

    a) Insofern verkennt die Beklagte, dass auch dabei eine nur aus prozessualen Gründen zu unterstellende Unwahrheit der betreffenden Tatsachenbehauptung genügt (so explizit BGH Urteil vom 22.04.2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262 Tz. 20).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    (1) Zwar kommt es für die Frage der Anwendbarkeit dieser Vorschrift nicht darauf an, welche Partei sich auf Urkunden bezieht, wie die Beweislast im Prozess verteilt ist und ob ein materiell-rechtlicher Herausgabe- oder Vorlegungsanspruch betreffend der vermeintlichen Beweismittel besteht (BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20).

    Bei der Ermessensentscheidung kann das Gericht den möglichen Erkenntniswert und die Verhältnismäßigkeit einer Anordnung sowie berechtigte Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes berücksichtigen (BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 205/15, BeckRS 2017, 122068 Tz. 27; (BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20; siehe auch BT-Drs. 14/6036, S. 120).

    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung daher nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines bereits schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen und nur aus diesem Grund liegt in der Anwendung des § 142 Abs. 1 ZPO keine prozessordnungswidrige Ausforschung (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16, NJOZ 2017, 1055 Tz. 15; Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, NJW 2014, 3312 Tz. 29; Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09, BeckRS 2010, 02985 Tz. 2; Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, BeckRS 2009, 05599, Tz. 30; Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Auch hier kann zur Meidung unnötiger Wiederholungen auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts verwiesen werden, nach denen im Rahmen des sog. abgestuften Schutzkonzepts mangels Einwilligung der Klägerin (§ 22 S. 1 KUG) maßgeblich war, ob die beiden Bildnisse dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zuzuordnen sind, was eine Abwägung zwischen den Rechten der Klägerin aus den Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits erforderte (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 310/14; GRUR 2017, 302 Tz. 5 m.w.N.) und hier zugunsten der Klägerin zu entscheiden war.

    Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, wobei sogar unterhaltende Beiträge - wie hier - davon ausdrücklich nicht ausgenommen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 310/14; GRUR 2017, 302 Tz. 7 m.w.N.).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15

    Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift:

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Es spricht im Ansatz schon vieles dafür, dass hier die - zwingend erforderliche (BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 205/15, BeckRS 2017, 122068 Tz. 30) - hinreichend konkrete Bezugnahme auf konkrete Urkunden fehlt, zumal eine pauschale Vorlage ganzer Urkundensammlungen gerade nicht über § 142 Abs. 1 ZPO anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, NJW 2014, 3312 Tz. 28) und vorliegend dunkel und unklar bleibt, ob - und wenn ja - welche schriftlichen Urkunden der Zeuge T in seinem Betrieb überhaupt vorhält.

    Bei der Ermessensentscheidung kann das Gericht den möglichen Erkenntniswert und die Verhältnismäßigkeit einer Anordnung sowie berechtigte Belange des Geheimnis- und Persönlichkeitsschutzes berücksichtigen (BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 205/15, BeckRS 2017, 122068 Tz. 27; (BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20; siehe auch BT-Drs. 14/6036, S. 120).

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Es spricht im Ansatz schon vieles dafür, dass hier die - zwingend erforderliche (BGH, Urteil vom 16.03.2017 - I ZR 205/15, BeckRS 2017, 122068 Tz. 30) - hinreichend konkrete Bezugnahme auf konkrete Urkunden fehlt, zumal eine pauschale Vorlage ganzer Urkundensammlungen gerade nicht über § 142 Abs. 1 ZPO anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, NJW 2014, 3312 Tz. 28) und vorliegend dunkel und unklar bleibt, ob - und wenn ja - welche schriftlichen Urkunden der Zeuge T in seinem Betrieb überhaupt vorhält.

    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung daher nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines bereits schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen und nur aus diesem Grund liegt in der Anwendung des § 142 Abs. 1 ZPO keine prozessordnungswidrige Ausforschung (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16, NJOZ 2017, 1055 Tz. 15; Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, NJW 2014, 3312 Tz. 29; Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09, BeckRS 2010, 02985 Tz. 2; Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, BeckRS 2009, 05599, Tz. 30; Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20).

  • OLG Köln, 19.03.2013 - 15 U 164/12

    Umfang des Rechts am eigenen Bild; Unterlassungsansprüche eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Auch mit Blick auf Senat v. 19.03.2013 - 15 U 164/12, NJW-RR 2013, 1198 könne nicht jede beiläufige Verbindung einer Person für die Annahme eines zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG genügen.

    Insofern mag zwar das Berufen der Klägerin auf die Entscheidung des Senats v. 19.03.2013 - 15 U 164/12, NJW-RR 2013, 1198 nicht tragen, bei der ihr Prozessbevollmächtigter mit einer prominenten Mandantin auf einer Treppe abgelichtet worden war, obwohl er mit dem Bericht selbst gar nichts zu tun hatte, weil hier immerhin auch die Klägerin selbst zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht worden ist.

  • OLG Köln, 14.01.2014 - 15 U 60/13

    Unterlassungsbegehren einer öffentlichen Person bzgl. der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Die Klägerin sei der Öffentlichkeit nicht "nur wenig bekannt" und insgesamt seien die Anforderungen an den zeitgeschichtlichen Bezug eines Bildnisses nicht zu hoch anzusetzen (Senat v. 14.01.2014 - 15 U 60/13, BeckRS 2016, 19115) und überwögen regelmäßig bei - wie hier - kontextneutralen Fotos.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung daher nicht zum bloßen Zweck der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines bereits schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen und nur aus diesem Grund liegt in der Anwendung des § 142 Abs. 1 ZPO keine prozessordnungswidrige Ausforschung (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16, NJOZ 2017, 1055 Tz. 15; Urteil vom 27.05.2014 - XI ZR 264/13, NJW 2014, 3312 Tz. 29; Beschluss vom 21.01.2010 - VI ZR 162/09, BeckRS 2010, 02985 Tz. 2; Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, BeckRS 2009, 05599, Tz. 30; Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989 Tz. 20).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Der Senat verkennt dabei ausdrücklich nicht, dass aufgrund der Vorbild- und Orientierungsfunktion von Prominenten ein Berichterstattungsinteresse insbesondere aus Diskrepanzen zwischen der öffentlichen Selbstdarstellung einer Person und ihrem tatsächlichen Verhalten abzuleiten sein kann (vgl. etwa zuletzt BGH, Urteil vom 02.05.2017 - VI ZR 262/16, GRUR 2017, 850 Tz. 24 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.11.2015 - 15 U 97/15

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über die Schwangerschaft einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16
    Sähe man das anders, ließe sich über Spekulationen und Vermutungen sonst zu fast jeder Person in der Nähe eines Prominenten ohne weiteres ein Berichterstattungsinteresse "herbeikonstruieren", was dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zuwiderlaufen würde (vgl. zu Spekulationen über eine Schwangerschaft auch Senat, Urteil vom 10.11.2015 - 15 U 97/15, NJW 2016, 818).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 21.01.2010 - VI ZR 162/09

    Umfang der Pflicht eines Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 58/90

    Plagiatsvorwurf II - Anschwärzung; Urteilsbekanntmachung

  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

  • OLG Köln, 22.06.2017 - 15 U 181/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

  • BGH, 14.01.1975 - VI ZR 198/72

    Schadensersatzpflicht wegen wirtschaftsbezogener Pressemitteilungen bzgl. einer

  • BGH, 25.01.2012 - IV ZR 230/11

    Benennung von Zeugen erst nach der Beweisaufnahme

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 150/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Beweislastverteilung bei Berufung des

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 15 U 43/01
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2006 - 23 U 22/06

    Ersatz eines Schadens im Zusammenhang mit der Neuverlegung eines Parkettbodens;

  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 63/94

    Beweislastverteilung bei behaupteter Höchstpreisgarantie

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Soweit die Verfügungsbeklagten sich zuletzt auf einen "Informantenschutz" berufen haben, steht das weiterem Vortrag zur Rechtfertigung nicht entgegen, zumal - wie in anderen Fällen (vgl. allg. auch Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap 12 Rn. 134 und Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 18 auch zu den Grenzen) - dann auch Redaktionsmitglieder als sog. "Zeugen vom Hörensagen" hätten agieren und eidesstattliche Versicherungen mit belastbaren Angaben hätten abgeben können.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Mangels Entscheidungsrelevanz bestand im Zuge der gebotenen Ermessensausübung (vgl. Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, AfP 2018, 55) auch keinerlei Anlass zum Erlass von gerichtlichen Vorlageanordnungen wegen der Originaltonbänder und/oder wegen der zumindest bei dem Beklagten zu 1) nach eigenem Vortrag vorhandenen weiteren (digitalen) Audiodateien.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Mangels Entscheidungsrelevanz bestand im Zuge der gebotenen Ermessensausübung (vgl. Senat, Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, AfP 2018, 55) auch kein Anlass zum Erlass von gerichtlichen Vorlageanordnungen wegen der Originaltonbänder und/oder wegen der zumindest bei dem Beklagten zu 1) nach eigenem Vortrag vorhandenen weiteren (digitalen) Audiodateien.
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Trotz des Verweises in § 371 Abs. 2 S. 2 ZPO auf die §§ 422 ff. ZPO wäre die Anordnung richtigerweise auch von den dort genannten Voraussetzungen unabhängig (statt aller etwa nur BeckOK-ZPO/ Bach , Ed. 51, § 371 Rn. 8.1, 8.2. m.w.N.; siehe zu § 142 ZPO auch schon Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 29).

    Dass gegen den Beklagten zu 1) zweifelsfrei materiell-rechtliche Herausgabeansprüche analog § 667 BGB wegen der unstreitig in seinem Besitz befindlichen Audiodateien bestehen, vermag den Senat ebenfalls nicht zu ergänzenden Anordnungen zu bewegen: Zum einen dient § 144 ZPO - wie auch § 142 ZPO (vgl. dazu schon Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 27 f.) - nicht der Ermöglichung einer Ausforschung (oder gar sonstigen, prozessfremden Zielen) und auf eine solche wäre jedenfalls die klägerseits fortlaufend angemahnte Vorlage der Gesamtaufnahmen hinausgelaufen, die erst Anlass zur sprichwörtlichen Suche nach der "Nadel im Heuhaufen" geboten hätte.

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19

    Zur Selbstöffnung der Privatsphäre bei einer Bildberichterstattung.

    Zwar ist es zutreffend, dass eine Bildberichterstattung, die lediglich auf haltlosen Spekulationen beruht, eine Bildberichterstattung von ansonsten vom zeitgeschichtlichen Ereignis nicht betroffenen Personen nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover; OLG Köln, Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 45/48 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.06.2018 - 15 U 51/18
    Der Senat hat schon an anderer Stelle entschieden, dass es zur Annahme eines Berichterstattungsinteresses (auch) an Partnerinnen oder Partnern prominenter Personen gerade nicht genügen kann, wenn die Berichterstattung einen "Bezug" zu diesen mittels Spekulationen und/oder Mutmaßungen zu einer Reaktion der Betroffenen auf ein Ereignis und/oder ein Verhalten des Prominenten herbeizukonstruieren sucht und sich den Berichterstattungsanlass so letztlich nur selbst zu schaffen versucht (Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, AfP 2018, 55 = BeckRS 2017, 143085 Tz. 45 und 48 - "Altherrenwitze").
  • OLG Köln, 07.04.2022 - 15 U 11/20

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Belastung mit

    Der Senat sieht auch keinen Anlass für eigene Vorlageanordnungen nach § 142 ZPO, zumal solche auch nicht der Ausforschung bei prozessual unzureichendem Vortrag zu dienen bestimmt sind (Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 27).
  • OLG Köln, 07.03.2019 - 15 U 129/17

    Unterlassung der Veröffentlichung einer auf einem Portal abgegebenen Bewertung

    Auch eine im Ermessen des Senats stehende Anordnung gemäß § 142 Abs. 1 ZPO (dazu zuletzt Senat v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, AfP 2018, 55) war nicht geboten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16 Rae   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19518
OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16 Rae (https://dejure.org/2017,19518)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2017 - 15 U 161/16 Rae (https://dejure.org/2017,19518)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 15 U 161/16 Rae (https://dejure.org/2017,19518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltsregressprozess; Haftung des Rechtsanwalts wegen Versäumung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Ansprüche des Mandanten aus einer privaten Unfallversicherung

  • rewis.io

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils beim Anwaltsregress

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltsregressprozess; Haftung des Rechtsanwalts wegen Versäumung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Ansprüche des Mandanten aus einer privaten Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltsregressprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Grundurteil im Anwaltsregress

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils beim Anwaltsregress

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07

    Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag: Ende einer Verjährungshemmung durch

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16
    In der Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend vertreten, dass bei einem "Seitenwechsel" des Streithelfers die Kosten der Nebenintervention entsprechend § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu quoteln sind (vgl. OLG München, MDR 1989, 73; OLGR Celle 2001, 295; OLG Dresden, JurBüro 2008, 379; Zöller/Herget, ZPO, § 101 Rdnr. 2).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16
    Zum Klagegrund beim Anwaltsregress gehört auch, ob der durchzusetzende Anspruch des Mandanten (hier der Anspruch auf die Versicherungsleistung) überhaupt bestand (BGH, Urt. vom 17.09.2015, IX ZR 263/13).
  • OLG Dresden, 12.12.2023 - 4 U 867/23

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer bei einer

    Die Klägerin hat nicht den ihr obliegenden Beweis (OLG München, Urteil vom 07.06.2017 - 15 U 161/16 RAE; juris, Rz. 11 m.w.N.) geführt, dass ihr durch die Fehlleistung der Beklagten ein kausaler Schaden entstanden ist.
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