Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.11.2007

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   OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - I-15 U 176/07   

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https://dejure.org/2008,1453
OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2008,1453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2008 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2008,1453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2008,1453)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ; Räumliche Nähe einer Motoryacht zu einem Bootssteg einer öffentlichen Person; Wahrnehmung einer Person in der Öffentlichkeit; Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gegendarstellungsanspruch nach Landespressegesetz

  • Judicialis

    LandesPresseG NRW § 11; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine presserechtliche Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen ohne zwingenden Schluss auf beanstandete Tatsachenbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Gegendarstellung gemäß § 11 Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen bei mehrdeutigen Äußerungen - Quizmaster unterliegt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Quizmaster und Moderator unterliegt - Kein Anspruch auf Gegendarstellung gemäß § 11 Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen bei mehrdeutigen Äußerungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Quizmaster mit oder ohne Motoryacht? - Verlag demonstriert mit Luftbildaufnahmen die Möglichkeiten von "Google Earth"

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Gegendarstellungs-Anspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1825
  • afp 2008, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 24.10.2007 - 12 O 513/07

    Voraussetzungen für den Abdruck einer Gegendarstellung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Az. 12 O 513/07 - vom 24.10.2007 abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:.

    die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 12. September 2007 zum Az. 12 O 513/07 in der Fassung, die sie durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2007 erhalten hat, aufzuheben und den auf Erlass der Verfügung gerichteten Antrag des Antragstellers zurückzuweisen.

  • OLG Köln, 10.01.1989 - 15 U 198/88

    Beschlagnahme des Gedichts von Bertolt Brecht "General, Dein Tank"; Fehlen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
    In diesem Fall ist eine etwa ergangene einstweilige Verfügung insgesamt aufzuheben (vgl. etwa Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 11 Rz 212 m.w.N.; Löffler, Presserecht, 5. A., § 11, Rz 180, 215 m.w.N.; Urteil des Senats v. 21.03.2001, 15 U 285/00, AfP 2001, 327; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1989, 15 U 198/88, NJW-RR 1990, 1119).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
    Entscheidend ist, dass nach den in der Entscheidung des BVerfG vom 19. Dezember 2007 (1 BvR 967/05) aufgezeigten Grundsätzen eine Verpflichtung zum Abdruck der begehrten Gegendarstellung die Verfügungsbeklagte bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt in ihrem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Grundrecht auf Pressefreiheit verletzen würde und ihr schon deshalb nicht auferlegt werden darf.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - 15 U 285/00

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
    In diesem Fall ist eine etwa ergangene einstweilige Verfügung insgesamt aufzuheben (vgl. etwa Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 11 Rz 212 m.w.N.; Löffler, Presserecht, 5. A., § 11, Rz 180, 215 m.w.N.; Urteil des Senats v. 21.03.2001, 15 U 285/00, AfP 2001, 327; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1989, 15 U 198/88, NJW-RR 1990, 1119).
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   OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - I-15 U 176/07   

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https://dejure.org/2007,32739
OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2007,32739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2007 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2007,32739)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2007 - I-15 U 176/07 (https://dejure.org/2007,32739)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 83
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Will der Anspruchsberechtigte einem mit der Erstmitteilung erweckten Eindruck entgegentreten, muss dies indessen in einer entsprechenden Formulierung der begehrten Gegendarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. OLG Düsseldorf, AfP 2008, 83 ff.; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 5. Kap., Rd. 134).

    Da der Gegendarstellungsanspruch dem Schutz der Persönlichkeit dient, kommt eine Gegendarstellung aber dann nicht in Betracht, wenn es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auswirken können (vgl. OLG Düsseldorf, AfP 2008, 83 ff.).

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