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   OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09   

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https://dejure.org/2010,27017
OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09 (https://dejure.org/2010,27017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2010 - 15 U 192/09 (https://dejure.org/2010,27017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 15 U 192/09 (https://dejure.org/2010,27017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei möglicher Urheberrechtsverletzung muss der Verletzer eine Besichtigung dulden

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101a Abs 1 UrhG, § 809 BGB
    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung durch Sachverständigen bei möglicher Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung durch Sachverständigen bei möglicher Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Mit leeren Händen kommen und mit vollen gehen - Wenn der Sachverständige besichtigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09
    Auch derjenige, dessen Leistung wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmung geschützt ist, kann sich auf diesen Anspruch berufen (BGH GRUR 2002, 1046 unter II) 3) a)), wie dies die Verfügungsklägerin auch bereits in ihrer Antragsschrift getan hat.

    Es genügt ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 2002, 1617).

    Andererseits soll vermieden werden, dass der Besichtigungsanspruch zu einer Ausspähung insbesondere auch solcher Informationen missbraucht wird, die der Verpflichtete aus schutzwürdigen Gründen geheimhalten möchte, und der Gläubiger sich über sein berechtigtes Anliegen hinaus wertvolle Kenntnisse verschafft (vgl. zu allem BGH GRUR 2002, 1046 - Faxkarte).

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09
    Vielmehr ist immer das einzelne konkrete Werk daraufhin zu überprüfen, ob es als eine persönliche geistige Schöpfung anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1991, 529 - Explosionszeichnungen).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09
    Die von der Verfügungsbeklagten angeführte Rechtsprechung zur Zustellung von Anlagen zur Klageschrift (so die in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 2007, 775) betrifft eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 W 21/05

    Vorlegung von Sachen: Durchsetzung der Besichtigung von Computersoftware und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09
    Dies gilt insbesondere im Verfahren der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1344).
  • LG Köln, 15.12.2022 - 33 O 319/22
    Die Besichtigung stellt entgegen der Ansicht der Antragsgegner auch vor Gutachtenerstellung ein erledigendes Ereignis dar (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2010 - 15 U 192/09 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass sich der Verfügungsanteil in Besichtigungsverfahren nach sog. Düsseldorfer Besichtigungspraxis erledigt, wenn die Besichtigung bereits durchgeführt wurde (OLG Frankfurt/Main m.U.v. 10.06.2010 - 15 U 192/09; LG Kassel, m.U.v. 19.09.2009 - 1 O 527/09; LG Düsseldorf InstGE 11, 35).

    Dies gilt insbesondere im Verfahren der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2010 - 15 U 192/09 -, juris).

    Ist mithin die Zubilligung eines Anspruchs auf Besichtigung schon im Hauptsacheverfahren nur davon abhängig, dass ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Hauptanspruchs gegeben ist, gilt dies umso mehr im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, in welcher - wie hier - allein durch eine begleitende Duldungsverfügung gegenüber dem Anspruchsgegner eine Beweissicherung erreicht werden soll (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2010 - 15 U 192/09 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12

    Patentrechtliches Eilverfahren: Product-by-process-Merkmale im

    Wegen der immanenten Gefahr, dass Beweismittel nicht mehr greifbar sind, wird bei diesen Ansprüchen in der Regel von der erforderlichen Dringlichkeit auszugehen sein (vgl. Kühnen GRUR 2005, 185, 193 f.); gegenüber der - auch in diesen Fällen grundsätzlich möglichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.06.2010, 15 U 192/09, juris-Rn. 35) - Annahme, dass der Antragsteller durch Zuwarten vor Einreichung des Verfügungsantrags zu erkennen gegeben habe, dass die Sache ihm nicht eilig sei, ist daher größere Zurückhaltung geboten als in Fällen einstweiliger Verfügungen, die auf Unterlassung von Verletzungshandlungen gerichtet sind.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19

    Zusammentreffen von Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren mit Antrag auf

    Wegen der immanenten Gefahr, dass Beweismittel nicht mehr greifbar sind, ist zwar gegenüber der - auch in diesen Fällen grundsätzlich möglichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.6.2010, 15 U 192/09 , juris-Rdn. 35) - Annahme, dass der Antragsteller durch Zuwarten vor Einreichung des Verfügungsantrags zu erkennen gegeben habe, dass die Sache ihm nicht eilig sei, größere Zurückhaltung geboten als in Fällen einstweiliger Verfügungen, die auf Unterlassung von Verletzungshandlungen gerichtet sind; man wird von einer tatsächlichen Vermutung zugunsten der Dringlichkeit ausgehen können (vgl. auch LG München I InstGE 13, 182 - Arzneimittelherstellung).
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