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   OLG Köln, 19.05.2015 - I-15 U 208/14   

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https://dejure.org/2015,29883
OLG Köln, 19.05.2015 - I-15 U 208/14 (https://dejure.org/2015,29883)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.2015 - I-15 U 208/14 (https://dejure.org/2015,29883)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - I-15 U 208/14 (https://dejure.org/2015,29883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung einer sog. verdeckten Tatsachenbehauptung hinsichtlich der Beteiligung des Klägers an einer Schlägerei auf dem Wiener Opernball

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2015, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 19.11.2014 - 28 O 211/14

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators wegen Eindruckserweckung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.11.2014 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O 211/14) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2014 - 28 O 211/14 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Rezipient aus den ihm offen mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offene Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, 601Rn. 17).

    Nach der im Anschluss an die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601), der auch der Senat folgt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.5.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463), würde die uneingeschränkte Übertragung der Grundsätze der Stolpe-Rechtsprechung auf verdeckte Aussagen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit gefährden.

  • OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14

    Kachelmann gegen Schwarzer - Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    Nach der im Anschluss an die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601), der auch der Senat folgt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.5.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463), würde die uneingeschränkte Übertragung der Grundsätze der Stolpe-Rechtsprechung auf verdeckte Aussagen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit gefährden.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13, AfP 2014, 70; LG Hamburg, Urt. v. 1.10.2010 - 324 O 3/10, AfP 2011, 394; Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 16 Rn. 44 d).
  • LG Hamburg, 01.10.2010 - 324 O 3/10
    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    Daher ist unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtspositionen eine Annahme verdeckter Tatsachenbehauptungen nur hinsichtlich sich als unabweislich aufdrängender Schlussfolgerungen gerechtfertigt und es sind im Übrigen Unterlassungsansprüche zu verneinen, weil es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen nach diesem Verständnis schon nicht geben kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2013 - 15 U 130/13, AfP 2014, 70; LG Hamburg, Urt. v. 1.10.2010 - 324 O 3/10, AfP 2011, 394; Soehring, Presserecht, 5. Auflage, § 16 Rn. 44 d).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14
    In diesem Fall besteht ein Unterlassungsanspruch auch nicht unter Berücksichtigung der Stolpe-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfGE 114, 339).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze aus der sogenannten "Stolpe-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei der Abwägung im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen sind, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, da es dem Äußernden freisteht, sich in Zukunft eindeutig zu äußern und - wenn eine persönlichkeitsverletzende Deutungsvariante nicht dem von ihm beabsichtigten Sinn entspricht - klarzustellen, wie er seine Aussage versteht (vgl. BVerfGE 114, 339, 350 f. , juris Rn. 34 ff.), betreffen dagegen den Fall einer offenen mehrdeutigen Aussage (so auch OLG Köln, AfP 2015, 440, 441, juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 70, 73, juris Rn. 41; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 U 166/16, juris Rn. 187; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., § 16 Rz. 88; aA wohl Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 23) und passen zudem nicht zu dem einmaligen Vorgang des Abdrucks einer Gegendarstellung.
  • OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative

    Denn diese ist bei verdeckten Aussagen richtigerweise nicht anwendbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat, Beschl. v. 14.02.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 109223 Rn. 8 ff.; Senat, Urt. v. 29.06.2017 - 15 U 139/16, n.v. [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 272/17]; Senat, Beschl. v. 13.07.2016 - 15 W 39/16, n.v.; Senat, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 208/14, NJOZ 2016, 698 Rn. 23 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 381/15]; Senat Urt. v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463); die u.a. bei Korte, Praxis des Presserechts, 2014, § 2 Rn. 167 noch zitierte gegensätzliche Entscheidung des Senats im Urt. v. 14.02.2006 - 15 U 176/05 - ist überholt.
  • OLG Dresden, 16.08.2021 - 4 U 1576/21

    1. Die Formulierung in einer Berichterstattung, ein Umstand werde

    Die sog. Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG NJW 2006, 207), wonach bei einer mehrdeutigen Äußerung, die für den Äußernden ungünstige Auslegung für den Unterlassungsanspruch zugrunde zu legen ist, weil er die Möglichkeit einer Klarstellung hat, findet nämlich auf die verdeckte Aussage keine Anwendung, weil es dem Einflussbereich des sich Äußernden entzogen ist, welche Schlussfolgerung der Rezipient aus zutreffend dargestellten Fakten zieht und es "mehrdeutige" verdeckte Tatsachenbehauptungen daher schon nicht geben kann (BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 12, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 -, juris; OLG Köln AfP 2015, 440 - 442; anders noch OLG Köln, NJW-RR 2007, 43; HK-Meyer, § 40 Rn 23; vgl. auch Sajuntz, NJW 2014, 25).
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