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   OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18   

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OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18 (https://dejure.org/2019,8813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.02.2019 - 15 U 45/18 (https://dejure.org/2019,8813)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 15 U 45/18 (https://dejure.org/2019,8813)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pflicht zu Anhörung des Antragsgegners vor Erlass einer einstweiligen Verfügung wenn vorprozessual keine Abmahnung erfolgt ist

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verstoß gegen rechtliches Gehör bei Verfügungsverfahren unschädlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch im Wettbewerbsrecht: Keine einstweiilige Verfügung ohne vorherige Anhörung der Gegenseite

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Kann die unterlassene Gehörsgewährung geheilt werden? (IBR 2019, 593)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1021
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Da vorliegend keine Formalbeleidigung oder reine Schmähkritik im Raum steht, ist eine Abwägung der Güter und Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit vorzunehmen, bei der einerseits dem Schutz des geschäftlichen Rufs des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 1, 12 GG, andererseits dem Bedeutungsgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (BGHZ 136, 111 (121 f.) = GRUR 1997, 916 (919) - Kaffeebohne; BGH WRP 2018, 682 Rn. 31, 35 - Verkürzter Versorgungsweg II m.w.N.).

    Zudem ist das nach § 1 S. 2 UWG gleichzeitig geschützte Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb bei der Abwägung der Interessen in der Weise zu berücksichtigen, dass geschäftlichen Zwecken dienende Meinungsäußerungen strenger zu beurteilen sind als Äußerungen, die lediglich nach Deliktsrecht zu beurteilen sind (BGH WRP 2016, 843 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2016, 843 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Die Qualifikation als Tatsachenbehauptung oder Werturteil bestimmt sich nämlich nicht anhand der Kriterien von "ausdrücklicher" oder "stillschweigender" Behauptung, sondern allein anhand dessen, ob der Inhalt der (konkludenten) Äußerung dem Beweise zugänglich ist oder nicht (vgl. BGH WRP 2018, 682 Rn. 29 - Verkürzter Versorgungsweg II).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder), wonach der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit es regelmäßig erfordert, dem Antragsgegner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Erlass einer Beschlussverfügung rechtliches Gehör zu gewähren, gilt auch für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; vgl. GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) ergibt sich aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, dass ein Gericht (auch) im Presse- und Äußerungsrecht der Gegenseite vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei im Zivilrechtsstreit Recht auf Gehör gewähren muss: Von der Erforderlichkeit einer Überraschung oder Überrumpelung des Gegners kann bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht jedenfalls nicht als Regel ausgegangen werden.

    Vorstehende Grundsätze sind auf das Verfahrensrecht des unlauteren Wettbewerbs zu übertragen (vgl. Schlüter, in: GRUR-Prax 2018, 530).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Das ist unter anderem der Fall, wenn auch die Fachkreise für die Beurteilung der fraglichen Werbeangabe keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen (BGH GRUR 2002, 77 (79) - Rechenzentrum; BGHZ 156, 250 (255) = GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II).

    Dies ist etwa bei einer Kammer oder einem Senat der Fall, der häufig mit Verkehrsbefragungen zu tun hat (BGHZ 156, 250 (255) = GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014, 682 Rn. 29 - Nordjob-Messe).

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2016, 843 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Für die Kritik muss ein hinreichender Anlass, nämlich ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse der angesprochenen Verkehrskreise, vorliegen und sie muss sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen oder sachlich Gebotenen halten (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 37 - Coaching-Newsletter; OLG Köln WRP 2011, 779 (780)).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Zudem ist das nach § 1 S. 2 UWG gleichzeitig geschützte Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb bei der Abwägung der Interessen in der Weise zu berücksichtigen, dass geschäftlichen Zwecken dienende Meinungsäußerungen strenger zu beurteilen sind als Äußerungen, die lediglich nach Deliktsrecht zu beurteilen sind (BGH WRP 2016, 843 Rn. 56 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).

    Eine Kritik kann umso eher zulässig sein, je nützlicher die Information für die Adressaten ist oder je mehr aus anderen Gründen ein berechtigtes Informationsinteresse oder ein hinreichender Anlass für die Kritik besteht und je sachlicher die Kritik präsentiert wird (BGH GRUR 2012, 74 Rn. 33 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2016, 843 Rn. 51 - Im Immobiliensumpf; BGH WRP 2018, 682 Rn. 35 - Verkürzter Versorgungsweg II).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2018, 1288 - Die F.-Tonbänder; vgl. GRUR 2018, 1291 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators) ergibt sich aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, dass ein Gericht (auch) im Presse- und Äußerungsrecht der Gegenseite vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei im Zivilrechtsstreit Recht auf Gehör gewähren muss: Von der Erforderlichkeit einer Überraschung oder Überrumpelung des Gegners kann bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht jedenfalls nicht als Regel ausgegangen werden.

    Denn gerade im Falle eines bewussten und systematischen Übergehens prozessualer Rechte, das die Fachgerichte im Vertrauen daraufhin praktizieren, dass diese Rechtsverletzungen angesichts später eröffneter Verteidigungsmöglichkeiten folgenlos blieben und deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, ist dem Antragsgegner unmittelbar der Weg der Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlussverfügung eröffnet (BVerfG GRUR 2018, 1291 Rn 23 - Steuersparmodell eines Fernsehmoderators).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Das ist unter anderem der Fall, wenn auch die Fachkreise für die Beurteilung der fraglichen Werbeangabe keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen einsetzen (BGH GRUR 2002, 77 (79) - Rechenzentrum; BGHZ 156, 250 (255) = GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH GRUR 2014 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Vielmehr trägt der Äußernde auch das Risiko unbeabsichtigter Missverständnisse; wer Aussagen als objektiv richtig darstellt, übernimmt die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a.a.O., § 4 Rn. 32).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Entscheidend ist deshalb, ob der durchschnittlich (angemessen) aufmerksame, verständige und informierte Verbraucher die Aussage des Unternehmers nur um die Lücke schließt, die eine vermeintlich fehlende Information lässt (dann Unterlassen), oder ob er aus den gegebenen Angaben falsche Schlüsse zieht (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 189; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a.a.O., § 5, B. Rn. 85).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.2019 - 15 U 45/18
    Wendet sich eine Werbung nur an Fachleute, so entscheiden deren Auffassung und Sprachgebrauch auf dem betreffenden Fachgebiet (BGH GRUR 2013, 649 Rn. 50 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH GRUR 2015, 1244 Rn. 17 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 218/12

    Wettbewerbsverstoß einer gesetzlichen Krankenkasse: Erhebung persönlicher Daten

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BFH, 17.12.2003 - I R 1/02

    Arrestanordnung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 157/93

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche im Wege der

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 16/95

    Kaffeebohne

  • OLG Stuttgart, 29.11.1996 - 2 U 182/96
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 88/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Abmahnpraxis

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 76/12

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei wesentlichem Verfahrensmangel des

  • BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Entspricht die Verfahrensgestaltung in erster Instanz nicht den Anforderungen an das rechtliche Gehör, beruht das landgerichtliche Urteil nicht (mehr) auf diesem Verstoß, wenn der Antragsgegner bis zur Verhandlung in zweiter Instanz hinreichend Gelegenheit hatte, sich mit der Verletzungsfrage und der Schutzrechtslage zu befassen und hierzu vorzutragen (wie OLG Düsseldorf Urt. v. 27.2.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).

    Diese Verletzung des rechtlichen Gehörs der Antragsgegnerin in erster Instanz bleibt jedoch insoweit - so auch im vorliegenden Rechtsstreit - sanktionslos, als die Antragsgegnerin bis zur Verhandlung in zweiter Instanz hinreichend Gelegenheit hatte, sich mit der Verletzungsfrage und der Schutzrechtslage zu befassen und hierzu vorzutragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.2.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).

    Die Annahme, die Verletzung des rechtlichen Gehörs der Antragsgegnerin in erster Instanz sei durch das nachfolgende Verfahren geheilt worden und das angefochtene Urteil beruhe nicht (mehr) auf diesem Verstoß steht auch nicht im Widerspruch zu der vorgenannten Rechtsprechung des BVerfG (a.A. Dienstbühl, GRUR-Prax 2019, 292), die nach allgemeiner und zutreffender Auffassung auch für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts den Maßstab bildet.

  • LG Köln, 04.05.2023 - 14 O 297/22

    Qualifizierte elektronische Signatur eines gerichtlichen Beschlusses

    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 419/21
    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Köln, 18.11.2021 - 14 O 323/21
    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
    Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, dass ihr vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt worden sei, wäre ein solcher - unterstellter - Verstoß jedenfalls durch die Durchführung der mündlichen Verhandlung, die auf den Widerspruch der Antragsgegnerin gemäß § 924 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfolgte, zwischenzeitlich geheilt (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 8. September 2020, 2 BvQ 65/20, Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019, I-15 U 45/18, Rn. 9 f. m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19

    Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts

    Sofern man einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör dadurch annehmen wollte, dass die einstweilige Verfügung vom 07.06.2019 ohne Anhörung der Verfügungsbeklagten erlassen wurde, ist dieser jedenfalls durch die Gewährung rechtlichen Gehörs im Widerspruchsverfahren geheilt (vgl.OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2019 - 15 U 45/18, BeckRS 2019, 5570).
  • LG Köln, 18.10.2021 - 14 O 323/21

    Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung

    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Köln, 28.10.2021 - 14 O 323/21

    Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung

    Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch nach §§ 924, 936 ZPO ergangenes Urteil, welches eine einseitig ohne Anhörung des Antragsgegners erlassene Beschlussverfügung gemäß §§ 925, 936 ZPO bestätigt, beruht jedenfalls nicht mehr auf einem angenommenen ursprünglichen Verstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019 - I-15 U 45/18 -, juris Rn. 8 ff.; OLG München, Urteil v. 12.12.2019 - 6 U 4009/19 -, juris Rn. 78).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 27/20
    Sollte der Verfügungsbeklagten vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden sein, wäre ein solcher Verstoß infolge der auf den Widerspruch hin durchgeführten mündlichen Verhandlung, an deren Schluss sämtliche Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung vorliegen müssen, geheilt (vgl. BVerfG, BeckRS 2017, 123654; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 5570; LG Düsseldorf, Urteil v. 29. Mai 2020, Az. 38 O 10/20).
  • LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 4a O 27/20

    Modifiziertes Nucleotidmolekül II

    Sollte der Verfügungsbeklagten vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden sein, wäre ein solcher Verstoß infolge der auf den Widerspruch hin durchgeführten mündlichen Verhandlung, an deren Schluss sämtliche Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung vorliegen müssen, geheilt (vgl. BVerfG, BeckRS 2017, 123654; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 5570; LG Düsseldorf, Urteil v. 29. Mai 2020, Az. 38 O 10/20).
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