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   OLG Köln, 22.11.2011 - I-15 U 91/11   

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https://dejure.org/2011,2218
OLG Köln, 22.11.2011 - I-15 U 91/11 (https://dejure.org/2011,2218)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2011 - I-15 U 91/11 (https://dejure.org/2011,2218)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2011 - I-15 U 91/11 (https://dejure.org/2011,2218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Unterlassung von Äußerungen über ein Bauprojekt in einem Internetforum

  • 20832.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940; ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Unterlassung von Äußerungen über ein Bauprojekt in einem Internetforum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Blogger will mit Verfassungsbeschwerde für das »Laienprivileg« kämpfen

  • kanzleikompa.de (Kurzinformation)

    Nürburgring-Forum wieder im Rennen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Laienprivileg im Internetforum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herabsetzende auf Presseartikel beruhende Äußerungen in einem Internetforum sind zulässig - Keine Verpflichtung des Einzelnen Tatsachenbehauptungen auf ihre Wahrheit zu überprüfen

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Liebe Blogger, wer publizieren will, der muss auch den Druck aushalten - Erwiderung auf lto.de

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Blogger und die Pflicht zur Wahrheit: Löschen kostet nur den Stolz

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Blogger Laien oder Profis?

Sonstiges (2)

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.03.2012)

    Blogger kämpft fürs Laienprivileg

  • 20832.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    N-Forum Prozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 61, 1 /8; 90, 1/15; 90, 241/254; 99, 185/197).

    Ist der sich Äußernde nicht in der Lage, seine Behauptung mit Belegtatsachen zu erhärten, wird sie wie eine unwahre behandelt (vgl. BVerfGE 99, 185 /199).

    Denn der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, darf nicht eingeschnürt werden (vgl. BVerfGE 99, 185 /198).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses "Laienprivileg" vor dem Hintergrund der bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen in jedem Fall erforderlichen Abwägung mit dem auf Seiten des Äußernden bestehenden Recht auf freie Meinungsäußerung entwickelt (BVerfGE 85, 1 ff - "kritische Bayer-Aktionäre"- =NJW 1992, 1439 ff; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209 ff): Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es danach regelmäßig keinen rechtfertigenden Grund.

    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen werden, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfGE 85, 1 ff - kritische Bayer-Aktionäre - Rdn. 46 f gemäß Juris-Ausdruck).

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Da die Ermittlung der Wahrheit von Tatsachenbehauptungen oft außerordentlich schwierig ist, haben die Zivilgerichte demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, außerdem eine erweiterte Darlegungslast auferlegt, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (vgl. BGH, NJW 1974, S. 1710 /1711).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die unrichtige Information unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut sei (vgl. BVerfGE 54, 208 /219).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 61, 1 /8; 90, 1/15; 90, 241/254; 99, 185/197).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Der von dem Verfügungsbeklagten unter Hinweis auf die Entscheidung u.a. des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2006 -"Schlankkapseln" - (NJW-RR 2006, 1044 ff) im gegebenen Zusammenhang vorgebrachte Einwand, dass ein gegen die erstmalige Begehung einer Rechtsverletzung, mithin die Erstbegehungsgefahr gerichtetes Unterlassungspetitum einen anderen Streitgegenstand betreffe als ein gegen die Gefahr der wiederholten Rechtsverletzung gestütztes Unterlassungsbegehren, trägt keine für den Verfügungsbeklagten günstigere Beurteilung.
  • LG Berlin, 11.09.2008 - 27 O 829/08

    Zitat einer unrichtigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Soweit der Verfügungsbeklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Kammergerichts (KG in MMR 2009, 482) und des Landgerichts Berlin (MMR 2009, 62 f) den Standpunkt verfochten hat, auch eine Erstbegehungsgefahr lasse sich im Streitfall nicht bejahen, vermag dass indessen nicht zu überzeugen.
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Auf die Privilegierung der Haftung der Betreiber von Internetforen (vgl. dazu BGH,NJW-RR 2009, 1413 ff - Rdn. 18 ff gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 2007, 2558 ff - Rdn. 5 ff gemäß Juris-Ausdruck) konnte er sich nicht berufen.
  • KG, 29.01.2009 - 10 W 73/08

    Presse darf ungeprüft zitiert werden

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Soweit der Verfügungsbeklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Kammergerichts (KG in MMR 2009, 482) und des Landgerichts Berlin (MMR 2009, 62 f) den Standpunkt verfochten hat, auch eine Erstbegehungsgefahr lasse sich im Streitfall nicht bejahen, vermag dass indessen nicht zu überzeugen.
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
    Auf die Privilegierung der Haftung der Betreiber von Internetforen (vgl. dazu BGH,NJW-RR 2009, 1413 ff - Rdn. 18 ff gemäß Juris-Ausdruck; BGH, NJW 2007, 2558 ff - Rdn. 5 ff gemäß Juris-Ausdruck) konnte er sich nicht berufen.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Auch die schlichte Löschung - bzw. im hiesigen Fall Wiederherstellung - reicht nicht (vgl. OLG Köln MMR 2012, 197).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    In dem Verfahren I - 15 U 91/11, das drei unterschiedliche Patienten betraf, sind reine Behandlungskosten für die Wechsel von Schrittmachern und Defibrillatoren von 3.053,43 EUR, 3.076,42 EUR und 10.329,03 EUR angefallen.
  • OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Es werden auch private kleine Forenbetreiber begünstigt (Senat v. 22.11.2011 - 15 U 91/11, MMR 2012, 197), all dies aber nur, wenn es nicht um Fragen aus dem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich geht (allg. dazu auch BeckOK/InfoMedienR/ Söder , Ed. 29, § 823 Rn. 67 f.) oder sonst selbst erkennbare und so auch selbst steuerbare Dinge (zu unvollständiger Tatsachenbehauptung etwa LG Frankfurt a.M. v. 30.01.2020 - 2-03 O 142/19, GRUR-RS 2020, 1831 für Twitter-Beiträge; v. 05.12.2019 - 2-03 O 194/19, MMR 2020, 256 für Facebook-Beiträge; gegen Laienprivileg in diesem Bereich auch LG Saarbrücken v. 23.11.2017 - 4 O 328/17, MMR 2018, 483 Rn. 53).
  • LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16

    Sorgfaltspflichten bei der Verbreitung einer Drittäußerung

    Unter das sog. Laienprivileg fallen Behauptungen Einzelner zu Tatsachen, die außerhalb des Erfahrungs- und Kontrollbereichs des Einzelnen liegen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442; NJW-RR 2000, 1209, 1211; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11; Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn. 136).
  • LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Soweit die Ausführungen der Beklagten so verstanden werden sollen, dass die streitgegenständliche Passage eine Meinungsäußerung sei und aus dieser kein Eindruck tatsächlichen Gehalts gewonnen werden könne, ist dies nicht zutreffend, da auch in Meinungsäußerungen "versteckte" Tatsachenbehauptungen enthalten und unwahr sein können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11).
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