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   KG, 14.11.2000 - 15 U 9368/99   

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https://dejure.org/2000,29603
KG, 14.11.2000 - 15 U 9368/99 (https://dejure.org/2000,29603)
KG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99 (https://dejure.org/2000,29603)
KG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 15 U 9368/99 (https://dejure.org/2000,29603)
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    Architektenvertrag mit Kirchengemeinde? (IBR 2001, 674)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 14.06.2022 - 34 O 469/20

    Forderungen wegen erbrachter Architektenleistungen für eine Kirchengemeinde in

    Fehlt diese Genehmigung, ist der Vertrag unwirksam (KG, Urteil vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99, nach juris, Rn. 21; Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher - Koeble, Kompendium Baurecht, 5. Aufl., 2020, Teil 11 Recht der Architekten und Ingenieure Rn. 107).

    Zum anderen ist in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung entschieden, dass aus Gründen des öffentlichen Interesses an der Sicherung einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung die Beachtung der bestehenden Formvorschriften Vorrang vor dem Vertrauensschutz eines Dritten hat (KG, Urteil vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99, nach juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02

    Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines

    Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB, welches im Interesse einer geordneten Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens die Vertretungsmacht des Organs der kirchlichen Teilgliederung entsprechend einschränkt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.06.1991 - 2 W 19/91 - NJW-RR 1992, 440; KG Berlin, Urteil vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99 - IBR 2001, 674; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.01.2000 - 11 Sa 100/99 - ZMV 2000, 140; Bayerisches OLG, Beschluss vom 05.10.1989 - …
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01

    Streitigkeit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses; Beschäftigung

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  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/09
    Im Übrigen genießen kirchenrechtliche Genehmigungsvorbehalte, die der ordnungsgemäßen Verwaltung von Kirchenvermögen dienen grundsätzlich einen Vorrang vor dem Vertrauensschutz Dritter (vgl. KG Berlin, Urt.v. 14.11.2000, 15 U 9368/99).
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