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   OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15 Rae   

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OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15 Rae (https://dejure.org/2016,58465)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2016 - 15 U 979/15 Rae (https://dejure.org/2016,58465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren - war der Anwalt schuld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Der Senat hat dabei folgende Grundsätze berücksichtigt (vgl. hierzu insbesondere BGH, Beschluss vom 11.3.2010, Az. IX ZR 2/08; Urteil vom 6.5.2004, Az. IX ZR 211/00; Urteil vom 18.11.1999, Az. IX ZR 420/97; Urteil vom 13.6.1996, Az. IX ZR 233/95; Urteil vom 16.6.2005, Az. IX ZR 27/04):.

    Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH IX ZR 179/07; BGHZ 133, 110, 111; 145, 256, 261; 163, 223, 227; 174, 205, 209 Rn. 9; Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff).

    Die Beweislastregeln des Vorverfahrens gelten grundsätzlich auch für den Regressprozess (BGHZ 133, 110, 111 ff; BGH, Urt. v. 22. November 1983 - VI ZR 36/82, VersR 1984, 160, 161; v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, VersR 1985, 146, 147; v. 2. Juli 1987 - IX ZR 94/86, NJW 1987, 3255 f).

    War das Ausgangsverfahren nach den Regeln des Amtsermittlungsprinzips zu führen, bedeutet das nicht zwingend, dass damit auch für das Regressgericht die Frage, wie der Vorprozess hätte enden müssen, nach den Regeln des Amtsermittlungsprinzips zu bestimmen ist (vgl. hierzu BGH, 13.6.1996, IX ZR 233/95).

    Die Beweislast im Anwaltsregressprozess richtet sich daher insoweit nach den Regeln des Ausgangsrechtsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und seinem Schuldner (vgl. BGHZ 133, 110, 115 f; BGH, Urt. v. 18. November 1999 - IX ZR 420/97, WM 2000, 189, 192; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung 1999 Rn. 1114 m.w.N.).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    b) Insoweit besteht auch für den Senat kein Zweifel daran, dass in solchen Fällen des Zusammenwirkens des Klägers mit den Patienten die zuständigen Sachbearbeiter der Versicherungen einem mit Wissen und Wollen des Klägers herbeigeführten Irrtum über das tatsächliche Vorliegen eines zur Kostenerstattung verpflichtenden Versicherungsfalles unterlagen, nachdem sie aufgrund der Täuschungshandlung des Klägers mittels der Patienten/Versicherungsnehmer davon ausgingen, dass an den fiktiv abgerechneten Tagen tatsächlich eine Behandlung durch den Kläger stattgefunden hatte (vgl. hierzu auch BGH, 1 StR 45/11, bei Juris Rn. 68 f.).

    d) Auch die Annahme eines Vermögensschadens begegnet im Ergebnis keinen Bedenken, wobei der Senat folgende Grundsätze der Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug durch Ärzte berücksichtigt hat (vgl. hierzu im Einzelnen den Beschluss des BGH vom 25.1.2012, Az:. 1 StR 45/11):.

    ii) In dem dem Beschluss vom 25.1.2012 (Az:. 1 StR 45/11) zugrundeliegenden Fall hat es der BGH gebilligt, dass Osteopathieleistungen, obwohl fehlerfrei erbracht, nicht zur Verneinung des tatbestandlichen Schadens i.S.v. § 263 StGB herangezogen wurden.

    Auch wenn die Grundsätze zum Abrechnungsbetrug gegenüber Privaten Krankenversicherungen erst durch die Entscheidung des BGH vom 25.1.2012 (Az. 1 StR 45/11) formuliert wurden, so lag dem schon im Jahre 2009 die zutreffende Ansicht zugrunde, dass einem Arzt, der so vorging wie der Kläger, der Vorwurf des Abrechnungsbetruges gemacht werden musste.

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Ein solcher Vermögenszuwachs tritt beispielsweise ein, soweit das Vermögen von einer Verbindlichkeit in Höhe des Verlustes befreit wird (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 m.w.N.).

    Gerade dadurch unterscheidet sich die hier gegeben Konstellation vom Fall des BGH, 3 StR 444/10, in dem es der BGH für möglich hielt, dass der Gläubiger sich im Rahmen eines Rechtsgeschäfts, auf Grund dessen ihm kein Anspruch zustand (Grundsanierung von Baustraßen im Spätherbst 1997), einen Vermögensvorteil verschaffte, um sich damit für einen aus einem anderen Rechtsgeschäft bestehenden Anspruch (Herstellung einer Baustraße im Frühjahr 1997) zu befriedigen.

    Daher scheitert die Vergleichbarkeit des Anspruchs aufgrund nach der GOÄ mit dem nach der VOB berechneten (so im Urteil des BGH, 3 StR 444/10): Der Anspruch nach VOB bestand in einer konkreten Höhe, hinter der die Leistung des Bauunternehmers stand; bei dem Anspruch des Klägers aufgrund seiner einstündigen Behandlung machte er sich selbst abhängig vom Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherungen, das der Kläger freilich umgehen wollte.

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).

    Die genannte Beweiserleichterung gilt also nicht generell; sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf den Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009, a.a.O. m.w.N).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH IX ZR 179/07; BGHZ 133, 110, 111; 145, 256, 261; 163, 223, 227; 174, 205, 209 Rn. 9; Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff).

    Im Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt ist die Rechtslage - insbesondere auch die höchstrichterliche Rechtsprechung - maßgeblich, welche zum Zeitpunkt der hypothetischen Entscheidung im Ausgangsprozess anzuwenden gewesen wäre (vgl. BGH IX ZR 2/08; BGHZ 145, 256, 261, 263; BGH, Urt. v. 27. März 2003 - IX ZR 399/99, WM 2003, 1146, 1150).

  • BGH, 02.07.1987 - IX ZR 94/86

    Schaden im Anwaltshaftungsprozeß bei materiell-rechtlich richtigem Unterliegen im

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Die Beweislastregeln des Vorverfahrens gelten grundsätzlich auch für den Regressprozess (BGHZ 133, 110, 111 ff; BGH, Urt. v. 22. November 1983 - VI ZR 36/82, VersR 1984, 160, 161; v. 20. November 1984 - IX ZR 9/84, VersR 1985, 146, 147; v. 2. Juli 1987 - IX ZR 94/86, NJW 1987, 3255 f).

    Dann ist darüber, wie der Prozess hätte enden müssen, nach den Verfahrensgrundsätzen des § 287 ZPO zu befinden (BGH, Urt. v. 2. Juli 1987 - IX ZR 94/86, NJW 1987, 3255; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum vertragsärztlichen Abrechnungsbetrug (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02; BGH, Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. September 1997 - 2 BvR 2414/94), deren zugrunde liegende Wertung - unbeschadet sozialrechtlicher Besonderheiten - auf den Bereich privatärztlicher Leistungserbringung und Abrechnung übertragbar ist.

    Dass der Arzt durch Leistungserbringung von einer Leistungspflicht befreit wird, eine erneute Behandlung "wirtschaftlich unsinnig" wäre (Gaizik, wistra 1998, 329, 332, ebenso Idler, JUS 2004, 1037, 1040; Stein, MedR 2001, 124, 127), ist für die Schadensbestimmung unbeachtlich.

  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    cc) Eine Kompensation scheidet hingegen regelmäßig dann aus, wenn sich die Vermögensmehrung nicht aus der Verfügung selbst ergibt, sondern durch eine andere, rechtlich selbständige Handlung hervorgebracht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).

    dd) Maßgeblich für den Vermögensvergleich ist der Zeitpunkt der täuschungsbedingten Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Vermögensverfügung; spätere Entwicklungen, wie Schadensvertiefung oder Schadensausgleich, berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98 jew. m.w.N.).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH IX ZR 179/07; BGHZ 133, 110, 111; 145, 256, 261; 163, 223, 227; 174, 205, 209 Rn. 9; Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff).

    Dies gilt selbst dann, wenn feststeht, welchen Ausgang das frühere Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts genommen hätte (BGHZ 174, 205, 209 Rn. 9).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 2/08

    Rechtsanwaltshaftung: Maßgeblichkeit der Rechtslage im Ausgangsprozess

    Auszug aus OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
    Der Senat hat dabei folgende Grundsätze berücksichtigt (vgl. hierzu insbesondere BGH, Beschluss vom 11.3.2010, Az. IX ZR 2/08; Urteil vom 6.5.2004, Az. IX ZR 211/00; Urteil vom 18.11.1999, Az. IX ZR 420/97; Urteil vom 13.6.1996, Az. IX ZR 233/95; Urteil vom 16.6.2005, Az. IX ZR 27/04):.

    Im Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt ist die Rechtslage - insbesondere auch die höchstrichterliche Rechtsprechung - maßgeblich, welche zum Zeitpunkt der hypothetischen Entscheidung im Ausgangsprozess anzuwenden gewesen wäre (vgl. BGH IX ZR 2/08; BGHZ 145, 256, 261, 263; BGH, Urt. v. 27. März 2003 - IX ZR 399/99, WM 2003, 1146, 1150).

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

  • BVerfG, 08.09.1997 - 2 BvR 2414/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Verurteilung eines Arztes wegen

  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 175/73

    Geltendmachung von Wiedergutmachungsansprüchen einer polnischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 211/00

    Darlegungs- und Beweislast im Anwaltshaftungsprozess wegen des Verjährenlassens

  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 210/06

    Haftungsausfüllende Kausalität bei einem Beratungsfehler eines Rechtsanwalts

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58

    Pflichten des Armenanwalts

  • BGH, 20.11.1984 - IX ZR 9/84

    Versäumen verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch den Anwalt - Kostenlast des

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 36/82

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Positive

  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 115/85

    Abgrenzung von Mord in Tateinheit mit Betrug und Totschlag - Vortäuschen eines

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

  • BGH, 14.07.2010 - 1 StR 245/09

    Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06

    Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts;

  • BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis -

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

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Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2016 - 15 U 979/15 Rae   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 234
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