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   OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17   

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https://dejure.org/2017,45501
OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17 (https://dejure.org/2017,45501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.10.2017 - 15 W 1461/17 (https://dejure.org/2017,45501)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 15 W 1461/17 (https://dejure.org/2017,45501)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berichtigung eines europäischen Nachlasszeugnisses hinsichtlich der Erbfolge in ein in Österreich belegenes Grundstück

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Ergänzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuErbVO Art. 30
    Zulässigkeit der Berichtigung eines europäischen Nachlasszeugnisses hinsichtlich der Erbfolge in ein in Österreich belegenes Grundstück

  • rechtsportal.de

    EuErbVO Art. 30
    Zulässigkeit der Berichtigung eines europäischen Nachlasszeugnisses hinsichtlich der Erbfolge in ein in Österreich belegenes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ergänzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 393
  • MDR 2018, 156
  • FGPrax 2018, 40
  • FamRZ 2018, 1609
  • Rpfleger 2018, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17

    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17
    Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. l EuErbVO ist aber die Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögensgegenständen in einem Register einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen (OLG München, Beschluss vom 12.09.2017 - 31 Wx 275/17).
  • OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17

    Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Art. 68 lit. l) EuErbVO (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.04.2017, RPfleger 2017, 545; Beschluss vom 05.04.2017, ZEV 2017, 579).
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