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   OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07   

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https://dejure.org/2007,12771
OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07 (https://dejure.org/2007,12771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2007 - 15 W 147/07 (https://dejure.org/2007,12771)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2007 - 15 W 147/07 (https://dejure.org/2007,12771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ingewahrsamnahme und fortdauernde Freiheitsentziehung eines Verdächtigen aufgrund der Gefahr eines Anschlags durch eine islamistische Gruppe; Verhältnismäßigkeit zwischen dem Gewicht des Eingriffs und der Schwere der Straftat sowie der Stärke des Tatverdachts; ...

  • Judicialis

    PolG NRW § 35 Abs. 1 Nr. 2; ; PolG NRW § 36; ; PolG NRW § 36 Abs. 2; ; PolG NRW § 36 Abs. 2 S. 2; ; FEVG § 7 Abs. 1; ; FEVG § 7 Abs. 3 S. 2; ; FEVG § 16; ; FGG § ... 12; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 321
  • FGPrax 2008, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07
    Vielmehr war im Hinblick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen sein Rechtsschutzinteresse mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts zu bejahen (BGH NJW 2002, 1801 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Da die amtsgerichtliche Entscheidung auf einer ungenügenden Tatsachengrundlage (§ 12 FGG) beruht, war der angefochtene Beschluss aufzuheben und die Rechtswidrigkeit der amtsgerichtlichen Entscheidung festzustellen, ohne dass es darauf ankäme, ob im Ergebnis - bei weiterer Sachaufklärung durch den Amtsrichter - eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (vgl. BGH NJW 2002, 1801, 1803 a. E.).

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07
    Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt daher auch den Maßstab für die Sachverhaltsaufklärung (vgl. BayObLG, NJW 2000, 881, 882 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07
    Später bekannt gewordene Umstände können eine danach rechtswidrige Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1513, 1514).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für die begehrte Maßnahme nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, 110; NJOZ 2006, 3082, 3084 = wistra 2006, 377 jeweils zu den Anforderungen an richterliche Durchsuchungsbeschlüsse).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für die begehrte Maßnahme nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, 110; NJOZ 2006, 3082, 3084 = wistra 2006, 377 jeweils zu den Anforderungen an richterliche Durchsuchungsbeschlüsse).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2019 - 11 LB 108/18

    Anscheinsgefahr; Drittortauseinandersetzung; ex-ante-Betrachtung;

    Dafür ist wiederum erforderlich, dass die Prognose auf konkreten Tatsachen beruht; eine allgemeine Plausibilität der Einschätzung oder schlichtes Erfahrungswissen reichen demgegenüber nicht aus (Waechter, in: Möstl/Weiner, a.a.O., § 18, Rn. 35; Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E, 511; OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.8.2018 - 1 W 114/17 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Beschl. v. 30.8.2007 - 15 W 147/07 -, juris, Rn. 9 und Rn. 11; vgl. auch Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, NdsRpfl 2018, 294, juris, Rn. 32, zu einem Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 4 S. 1 Nds. SOG).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Die Prognose muss auf konkreten Tatsachen beruhen; allgemeine Plausibilität der Einschätzung oder allein Erfahrungswissen reichen nicht aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2007 - 15 W 147/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 321 [322]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 3 W 88/20 -, NVwZ-RR 2020, S. 1130 [1131 Rn. 25]).
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2010 - 15 W 86/10 BeckRS 2010, 21763; Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 225.11

    Verfassungsschutz: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

    Zudem sei das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 30.08.2007 (Az.: 15 W 147/07) zu dem Ergebnis gekommen, dass seine wegen des Verdachts eines geplanten Anschlags vorgenommene Ingewahrsamnahme am 26.08.2006 rechtswidrig gewesen sei.
  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für die begehrte Maßnahme nicht mehr finden lassen, so dass ihr Ergebnis bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, 110; OLG Hamm FGPrax 2008, 90).
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