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   KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06   

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KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06 (https://dejure.org/2006,7085)
KG, Entscheidung vom 08.06.2006 - 15 W 31/06 (https://dejure.org/2006,7085)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 15 W 31/06 (https://dejure.org/2006,7085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Nichtbeachtung des Abänderungsverbots des § 318 Zivilprozessordnung (ZPO); Willkürlichkeit eines Urteilsspruchs; Rechtsschutzinteresse bei einer sofortige Beschwerde wegen Befangenheit eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 318; ; ZPO § 572 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei nachträglicher Abänderung der Kostenentscheidung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit bei Entfernung von rechtlichen Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1577
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 4, 1 [7] = NJW 1954, 1153; BVerfGE 80, 48 [51] = NJW 1989, 1917; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, NJW 1993, 996 [997]).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 1 BvR 1506/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Nichtbegründung einer Entscheidung trotz

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass das Bundesverfassungsgericht in ähnlichen Konstellationen bereits einen Verstoß gegen das Willkürverbot angenommen hat (vgl. etwa BVerfG, NJW 1995, 2911).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 4, 1 [7] = NJW 1954, 1153; BVerfGE 80, 48 [51] = NJW 1989, 1917; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192] = NJW 1983, 809; BVerfGE 83, 82 [85 ff.] = NJW 1991, 157; BVerfGE 86, 59 [62 ff.] = NJW 1992, 1675).
  • KG, 01.08.2000 - 10 U 2817/99
    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Für die Frage, welche Gründe es rechtfertigen, an der gebotenen Objektivität des Richters zu zweifeln, kann nur ein objektiver Maßstab gelten (KG, MDR 2001, 107 f.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192] = NJW 1983, 809; BVerfGE 83, 82 [85 ff.] = NJW 1991, 157; BVerfGE 86, 59 [62 ff.] = NJW 1992, 1675).
  • KG, 05.11.2004 - 15 W 105/04

    Beschwerde gegen eine Richterablehnungsentscheidung: Rechtsschutzinteresse bei

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Zwar geht der Senat mit der wohl herrschenden Meinung in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mit dem vollständigen Abschluss der Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters das Rechtsschutzinteresse für ein Ablehnungsersuchen und damit auch für eine Beschwerde jedenfalls dann entfällt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache ebenfalls ein Rechtsmittel statthaft ist (Beschluss vom 25.04.2004 - 15 W 73/04, KGR Berlin 2004, 554; Beschluss vom 05.11.2004 - 15 W 105/04, MDR 2005, 890 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192] = NJW 1983, 809; BVerfGE 83, 82 [85 ff.] = NJW 1991, 157; BVerfGE 86, 59 [62 ff.] = NJW 1992, 1675).
  • KG, 25.05.2004 - 15 W 73/04

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs: Wegfall des

    Auszug aus KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
    Zwar geht der Senat mit der wohl herrschenden Meinung in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mit dem vollständigen Abschluss der Instanz unter Mitwirkung des abgelehnten Richters das Rechtsschutzinteresse für ein Ablehnungsersuchen und damit auch für eine Beschwerde jedenfalls dann entfällt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache ebenfalls ein Rechtsmittel statthaft ist (Beschluss vom 25.04.2004 - 15 W 73/04, KGR Berlin 2004, 554; Beschluss vom 05.11.2004 - 15 W 105/04, MDR 2005, 890 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 07.06.2013 - 11 WF 86/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen wiederholter Nichtbeachtung

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22. November 2012 - 10 W 67/12 - Magazindienst 2013, 107; Beschluss vom 08.06.2006 - 5 W 31/06 - NJW-RR 2006, 1577).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 15 W 31/06, NJW-RR 2006, 1577; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 42 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Eine vermeintlich oder tatsächlich fehlerhafte Vorentscheidung vermag deshalb eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit erst zu rechtfertigen, wenn die betreffende richterliche Entscheidung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder offensichtlich so grob fehlerhaft beziehungsweise unhaltbar ist, dass sie als willkürlich erscheint (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 8. Juni 2006 - 15 W 31/06 -, juris, Rn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 13. August 2014 - I-2 Wx 208/14 -, juris, Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2019 - II- 9 WF 21/19 -, juris, Rn. 30; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 47).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes

    Einer der ersten und allgemeinsten Grundsätze der Rechtsprechung, nämlich die Bindung des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen (hierzu etwa Kammergericht , NJW-RR 2006, 1577, juris-Rz. 8, zu § 318 ZPO), findet seine vollstreckungsrechtliche Ausprägung gerade darin, dass das Gericht auch im Vollstreckungsverfahren nicht von dem abweichen darf, was im Erkenntnisverfahren für Recht erkannt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).
  • OLG Hamm, 12.09.2019 - 11 WF 196/19

    Herausgabe eines Kindes, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, unmittelbarer Zwang,

    Darin findet einer der ersten und allgemeinsten Grundsätze der Rechtsprechung eine vollstreckungsrechtliche Ausprägung, nämlich die Bindung des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen (hierzu etwa Kammergericht , NJW-RR 2006, 1577, juris-Rz. 8, zu § 318 ZPO).
  • VG Schleswig, 29.11.2018 - 14 A 810/17

    Ablehnung eines Richters im Asylverfahren wegen Falschprotokollierung -

    Dies ist anhand von objektiven Kriterien festzustellen (VGH München, Beschluss vom 04.02.2015 - 22 CS 15.33 -, juris Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 08.06.2006 - 15 W 31/06 -, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 4 WF 283/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 W 52/14 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme,

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09

    Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 WF 21/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Nürnberg, 05.12.2022 - 8 W 3317/22

    Ablehnung einer Richterin wegen Äußerungen zu Kenntnissen aus atypischer

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 3 B 09.1843

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

  • LG Marburg, 15.07.2022 - 3 T 69/22
  • AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
  • KG, 02.07.2015 - 10 W 13/15

    Auch die Verfahrensweise kann einen Richter befangen machen!

  • OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 13 WF 166/22

    Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsgesuchs Richterliche Hinweise

  • KG, 22.11.2012 - 10 W 67/12

    Richterablehnung wegen Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung

  • KG, 13.09.2012 - 10 W 143/12

    Verfahrensrecht - Vorbehalt von Ordnungsgeld macht Richter nicht befangen!

  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 1 D 96/20
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