Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2015 - I-15 Wx 203/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26484
OLG Hamm, 18.08.2015 - I-15 Wx 203/15 (https://dejure.org/2015,26484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2015 - I-15 Wx 203/15 (https://dejure.org/2015,26484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 (https://dejure.org/2015,26484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG Vorbemerkung 1.1.
    Begriff des Vermögens i.S. von Vorbem. 1.1 GNotKG-KV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 570/14
  • OLG Hamm, 18.08.2015 - I-15 Wx 203/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 278
  • FamRZ 2016, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2015 - 15 Wx 203/15
    Auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und / oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht an (Korintenberg-Fackelmann, GNotKG, 19. Auflage, Vorbemerkung 1.1 Rn.12+15; die zu § 92 KostO ergangene Rechtsprechung: BayObLG Rechtspfleger 1997, 451; Senat Rechtspfleger 1998, 541; LG Koblenz ZEV 2005, 529; OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2009 - 2 Wx 66/09).
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 3 W 58/20

    Gerichtskosten im Betreuungsverfahren: Werterhöhende Berücksichtigung eines

    Nach einer Ansicht soll es nach dem Wortlaut der Vorschrift auf die Verfügbarkeit des Vermögens bzw. eine insoweit bestehende Einschränkung durch eine nicht befreite Vorerbschaft und/oder eine vom Erblasser bezüglich des ererbten Vermögens angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmungen gerade nicht ankommen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 5, juris und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 W 27/20 -, Rn. 7, juris ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. April 2020 - 8 W 434/19 -, Rn. 13, juris).

    Dass der Gesetzgeber den von ihm im GNotKG verwendeten Begriff des Vermögens auch nicht sozialhilferechtlich habe aufweichen wollen, werde dadurch verdeutlicht, dass als einzige Ausnahme bei der Bestimmung des Vermögens die Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Sinne des § 90 Abs. 2 Ziffer 8 SGB XII angeführt sei und ein allgemeiner Verweis auf die sozialhilferechtlichen Vorschriften gerade unterbleibe (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 21, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 6, juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sog. Behindertentestament sei daher auf die Frage, inwieweit Gerichtskosten nach dem GNotKG angesetzt werden können, nicht übertragbar (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris; OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 W 255/16 -, Rn. 6, juris).

    Das einfach gehaltene Kostenrecht werde überfrachtet, wenn der Kostenbeamte nicht allein auf das Vorhandensein von Vermögenswerten abzustellen hätte, sondern darüber hinaus auch noch - eine im Einzelfall rechtlich komplizierte - Prüfung vornehmen müsste, inwieweit der Gebührenschuldner über das ihm zustehende Vermögen verfügen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris).

    Schließlich ist das Argument des Amtsgerichts und der Bezirksrevisorin, das einfach gehaltene Kostenrecht werde überfrachtet, wenn der Kostenbeamte nicht allein auf das Vorhandensein von Vermögenswerten abzustellen hätte, sondern darüber hinaus auch noch - eine im Einzelfall rechtlich komplizierte - Prüfung vornehmen müsste, inwieweit der Gebührenschuldner über das ihm zustehende Vermögen auch noch verfügen könne (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - I-15 Wx 203/15 -, Rn. 22, juris), zwar nicht von der Hand zu weisen.

  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 W 212/20

    Betreuung, Behindertentestament, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung,

    Im Rahmen der Festsetzung der Jahresgebühr des Betreuungsgerichts ist der volle Wert des ererbten Vermögens zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn das Vermögen dem Betreuten nur als Vorerben angefallen ist und es mittels Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB von einem Testamentsvollstrecker verwaltet wird (Festhaltung an der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 18.08.2015 - 15 Wx 203/15 - FGPrax 2015, 278).

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 18.08.2015 (FGPrax 2015, 278) ausgeführt, dass auch der als nicht befreiter Vorerbe eingesetzte Erbe Inhaber des ererbten Vermögens ist.

  • OLG Köln, 19.09.2019 - 2 Wx 264/19

    Erhebung der Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament

    So wird darauf abgestellt, nach dem eindeutigen Wortlaut der Kostenvorschrift des Nr. 11101 KV GNotKG käme es (ebenso wie bei der vorhergehenden Bestimmung des § 92 KostO) allein darauf an, dass der Betreute Inhaber des Vermögens sei, so dass die Verwertbarkeit bzw. Verfügbarkeit unerheblich sei (vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 28.12.2016, 2 W 255/16; OLG Hamm, Beschluss v. 18.08.2015, 15 Wx 203/15).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 8 W 434/19

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten: Ermittlung des Reinvermögens zur

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, für die Berücksichtigung von Vermögen des Betreuten bei Erhebung der Jahresgebühr gemäß GNotKG KV Nr. 11101 komme es nicht auf die tatsächliche Verfügbarkeit über die Vermögenswerte an (OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FamRZ 2016, 733; Fackelmann in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, Vorbemerkung 1.1 Rn. 12; Fröschle in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 271 FamFG, Rn. 33; noch zur KostO: OLG Köln, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Wx 66/09).
  • OLG Celle, 28.12.2016 - 2 W 255/16

    Berücksichtigung tatsächlich nicht verfügbarer Vermögenswerte bei der Berechnung

    Diese Vorschrift stellt wie die von ihr abgelöste Bestimmung des § 92 KostenO allein darauf ab, dass der Betreute Inhaber des Vermögens ist (OLG Hamm, Beschluss vom 18. August 2015 - 15 Wx 203/15 - juris, m. w. N. auch der zu § 92 KostO ergangenen Rechtsprechung; Korintenberg-Fackelmann, GNotKG, a. a. O., Vorbem. 1.1 KV Rn. 12, 15).
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreiter Vorerbin bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind (Anschluss an LG München I, Beschluss vom 24.9.2018, 13 T 6648/18; entgegen OLG Celle FamRZ 2017, 1083; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, Beschluss vom 14.9.2009, 2 Wx 66/09).

    Die allein auf diese Gesichtspunkte abstellenden Entscheidungen (OLG Celle FamRZ 2017, 1083 m. zust. Anm. Weber NZFam 2017, 327; OLG Hamm FGPrax 2015, 278; OLG Köln, 2 Wx 66/09, juris; LG Hannover BeckRS 2016, 114752; LG Köln NJOZ 2015, 757; LG Koblenz, 2 T 174/05, juris; AG Köln BeckRS 2015, 8109) greifen daher zu kurz.

  • OLG Nürnberg, 17.08.2021 - 8 W 1738/21

    Berücksichtigung des im Wege eines sog. Behindertentestaments erlangten Vermögens

    Für die Bemessung der Jahresgebühr nach Nr. 11101 KV GNotKG ist auch das Vermögen des Betroffenen zu berücksichtigen, das dieser im Wege eines sog. Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe erlangt hat und das einer dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegt (Anschluss an OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186 und OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; entgegen OLG München, FGPrax 2019, 89; OLG Bamberg, BeckRS 2019, 44347; OLG Köln, ZEV 2019, 704 und OLG Zweibrücken, ZEV 2021, 184).

    cc) Der Senat folgt - wie schon das Landgericht - jedoch der Gegenansicht (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2020, 293 und FGPrax 2015, 278; OLG Celle, NJOZ 2021, 680 und NZFam 2017, 327; OLG Stuttgart, FGPrax 2020, 195; OLG Karlsruhe, ZEV 2021, 186; OLG Rostock, BeckRS 2021, 13095; Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., KV Vorbem. 1.1 Rn. 3; Sikora, ZEV 2020, 563, 564; Schneider, FamRB 2021, 196, 197; Hille, Rpfleger 2008, 114, 115).

  • OLG Hamm, 27.08.2020 - 15 Wx 212/20

    Berücksichtigung des ererbten Vermögens im Rahmen des Ansatzes der Jahresgebühr

    Im Rahmen der Festsetzung der Jahresgebühr des Betreuungsgerichts ist der volle Wert des ererbten Vermögens zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn das Vermögen dem Betreuten nur als Vorerben angefallen ist und es mittels Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB von einem Testamentsvollstrecker verwaltet wird (Festhaltung an der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 18.08.2015 - 15 Wx 203/15 - FGPrax 2015, 278 ).

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 18.08.2015 (FGPrax 2015, 278 ) ausgeführt, dass auch der als nicht befreiter Vorerbe eingesetzte Erbe Inhaber des ererbten Vermögens ist.

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2021 - 14 W 69/20

    Berücksichtigung des Werts eines Nachlasses mit angeordneter

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2016, 733; Beschl. v. 27.8.2020 -15 Wx 212/20; OLG Celle, FamRZ 2017, 1083; OLG Stuttgart, MDR 2020, 956; Dodegge in: Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 5. Auflage, I. Gerichtskosten Rn. 28; Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, KV GNotKG Vorbem. 1.1 Rn 20; Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG 3. Aufl. 2019, Vorb.
  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 219/22

    Gegenstandswert eines Betreuungsverfahrens

  • LG Ravensburg, 04.08.2022 - 2 T 28/22

    Geschäftswert für Jahresgebühr bei Behindertentestament

  • LG Darmstadt, 07.12.2016 - 5 T 582/15

    Testamentsvollstreckung eines Behindertentestaments

  • OLG Schleswig, 18.07.2017 - 15 WF 114/17

    Berechnung der Gerichtskosten in Vormundschafts- und Dauerpflegschaftssachen

  • LG Leipzig, 02.03.2021 - 1 T 500/20

    Behindertentestament zugunsten eines Betreuten

  • LG Lübeck, 31.08.2021 - 7 T 361/21

    Berücksichtigung von der Dauertestamentsvollstreckung unterliegendem

  • LG Freiburg, 07.01.2020 - 4 T 216/19

    Gerichtsgebühren in Betreuungssachen: Betreuter als befreiter Vorerbe bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht