Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.08.2010 - I-15 Wx 317/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2268 Abs. 2
Kein Wiederaufleben eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und Wiederverheiratung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und wiederverheirateter Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2268 Abs. 2
Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und wiederverheirateter Ehegatten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beck-blog (Kurzinformation)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gemeinsames Testament - auch nach Scheidung und Wiederheirat gültig?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fortgeltung eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und Wiederheirat
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Gemeinschaftliches Ehegattentestament wird nach Scheidung unwirksam - Und bleibt es auch bei Wiederverheiratung
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Gemeinschaftliches Testament lebt nach Wiederheirat nicht wieder auf
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Wiederheirat
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gemeinschaftliches Testament lebt nach Wiederheirat nicht wieder auf
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 23 T 459/09
- OLG Hamm, 26.08.2010 - I-15 Wx 317/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 83
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03
Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken …
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09
In diesem Zusammenhang konnte die Kammer die rechtliche Möglichkeit, dass die Ehegatten ihre letztwillige Verfügung als einseitig getroffene ohne Bindungswirkung durch ihre ursprünglich gewollte Wechselbezüglichkeit hätten fortbestehen lassen wollen (vgl. hierzu Kanzleiter ZEV 2005, 181, 182; Keim ZEV 2004, 425), unerörtert lassen. - OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09
Hierin liegt ersichtlich keine Verletzung des Art. 6 GG, da die Vorschrift als Auslegungsregel nur einen allgemeinen Erfahrungssatz hinsichtlich des Erwartungshorizonts gemeinsam testierender Eheleute nachvollzieht (vgl. im Einzelnen Senat NJW-RR 1992, 330ff). - BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09
Dies entspricht der wohl vorherrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa KG FamRZ 1968, 217f; BayObLG DNotZ 1996, 302ff; Beck-OK-BGB/Litzenburger, Stand 2010, § 2077 Rdn.6; MK-BGB/Musielak, 5.Aufl. § 2268 Rdn.14; Erman/Schmidt, BGB, 12.Aufl. § 2268 Rdn.6; juris-PK/Reymann, 3.Aufl. § 2268 BGB Rdn.20; Kuchinke DNotZ 1996, 306ff;… nunmehr wohl auch Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2268 Rdn.5). - BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03
Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09
Die in der Literatur erwogene Lösung, mit der Auflösung der Ehe die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen entfallen zu lassen (…vgl. Kuchinke a.a.O.; Muscheler DNotZ 1994, 733ff), hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.07.2004 (NJW 2004, 3113 = ZEV 2004, 423) abgelehnt. - BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09
Zutreffend ist weiter der Ansatz der Kammer, dass auf den Willen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1960, 28f).
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach …
Dies hat der Bundesgerichtshof entgegen der früher in der Literatur herrschenden Rechtsansicht mit Urteil vom 07.07.2004 (Az. IV ZR 187/03, zitiert nach juris, mit umfassendem Nachweis des damaligen Meinungsstandes;… dem BGH folgend u.a. Musielak, Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268 Rn. 4; jedenfalls nicht ausdrücklich ablehnend OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2010, Az. 15 Wx 317/09) entschieden. - OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 3 Wx 186/16
Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung von Abkömmlingen …
Da es ferner auf denjenigen Zeitpunkt ankomme, zu dem die letztwillige Verfügung errichtet worden sei, könnten spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden (BGHZ 160, 33 ff;… BayObLG a.a.O.; OLG Hamm FGPrax 2011, 83;… Erman-Kappler, BGB, 14. Aufl. 2014, § 2268 Rdnr. 3 und 5;… BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.11.2016, § 2268 Rdnr. 10 und § 2077 Rdnr. 12;… MK-Leipold a.a.O., Rdnr. 25 ff;… Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2268 Rdnr. 7 und 10). - FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 2949/14
Rechtmäßiges Ansetzen eines Erwerbs durch Vermächtnis im Rahmen der Festsetzung …
Bei der Auslegung eines Testaments ist auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung abzustellen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Mai 1995 1Z BR 128/94, NJW 1996, 133; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26. August 2010 I-15 Wx 317/09, ZEV 2011, 265).