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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,13
BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 (https://dejure.org/1984,13)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 (https://dejure.org/1984,13)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 (https://dejure.org/1984,13)
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Flick-Untersuchungsausschuß

Art. 44, § 96 StPO, § 30 AO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • Simons & Moll-Simons
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Recht des Untersuchungsausschusses gegenüber der Bundesregierung auf Vorlage von Steuerakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 44
    Herausgabepflicht von Akten an einen Untersuchungsausschuß - Flick-Ausschuß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuß - Beweiserhebungsrecht - Organstreit - Parteifähigkeit - Prozeßführungsbefugnis - Umfang des Beweiserhebungsrechts - Recht auf Vorlage von Akten - Umfang eines Rechts auf Aktenvorlage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuß; Beweiserhebungsrecht; Organstreit; Parteifähigkeit; Prozeßführungsbefugnis; Umfang des Beweiserhebungsrechts; Recht auf Vorlage von Akten; Umfang eines Rechts auf Aktenvorlage

Sonstiges (4)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 100
  • NJW 1984, 2271
  • ZIP 1984, 1006
  • NStZ 1984, 515
  • DVBl 1984, 827
  • BStBl II 1984, 634
 
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Wird zitiert von ... (340)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Die Auffassung der Antragsteller werde auch dem Grundrechtsschutz nicht gerecht, der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz (BVerfGE 65, 1) erweitert worden sei.

    Die genannten Grundrechte verbürgen ihren Trägern einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 [43]).

    Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]).

    Eine Ausnahme hiervon gilt indessen für solche Informationen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist (vgl. BVerfGE 65, 1 [46]).

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    a) Die Antragstellerinnen zu 1) und 3) sind Fraktionen des Deutschen Bundestages und daher im Organstreitverfahren gemäß § 63 BVerfGG parteifähig (vgl. BVerfGE 45, 1 [28]; st. Rspr.).

    aa) Als Fraktionen des Bundestages sind sie berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 [28]).

    Dieses Recht, zu dessen Durchsetzung auch das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dient (vgl. BVerfGE 45, 1 [29 f.]), könnte nach dem Vortrag der Antragstellerin zu 3) unmittelbar gefährdet sein, wenn das mit Beweisbeschluß geltend gemachte Aktenvorlagebegehren des Untersuchungsausschusses nicht durchgesetzt würde.

  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Die Antragstellerin zu 3) ist daneben auch insoweit befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten, als sie sich im Antrag gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Bundestages konstituiert hat (BVerfGE 2, 143 [162]; vgl. auch BVerfGE 49, 70 [77]).

    Aufgabe der Untersuchungsausschüsse sei es, das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen und die Entscheidungen vorzubereiten (BVerfGE 49, 70 [85]).

    Damit hat das Grundgesetz das parlamentarische Untersuchungsrecht auch als Minderheitsrecht ausgestaltet (vgl. BVerfGE 49, 70 [86 f.]).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk (vgl. BVerfGE 9, 268 [281]) setzt notwendigerweise einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" voraus (Scholz, Parlamentarischer Untersuchungsausschuß und Steuergeheimnis, AöR 105 [1980], S. 598), der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt.
  • BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61

    Fragestunde

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht zum parlamentarischen Interpellationsrecht entschieden, daß diesem Recht eine verfassungsrechtliche Pflicht der Bundesregierung, auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandates erforderlichen Informationen zu verschaffen, korrespondiere (vgl. BVerfGE 13, 123 [125]; 57, 1 [5]).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Diese Bestimmung stellt für das Strafverfahren ein Beweisverbot, näherhin ein Beweisverfahrensverbot auf, und dient dem Zweck, das Dienstgeheimnis auch im Strafverfahren in gewissen Grenzen zu schützen (vgl. BVerfGE 57, 250 [282]).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Das Grundgesetz hat ein parlamentarisches Regierungssystem normiert, das stärker ausgeprägt und zugleich mehr auf Stabilität der Regierung angelegt ist als unter der Weimarer Reichsverfassung (BVerfGE 62, 1 [40 f.]).
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung, der zu den tragenden Organisationsprinzipien des Grundgesetzes gehört und dessen Bedeutung in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsgewalt liegt (vgl. BVerfGE 3, 225 [247]; 34, 52 [59]), gebietet gerade im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung, zumal wegen mangelnder Eingriffsmöglichkeiten des Parlaments in den der Exekutive zukommenden Bereich unmittelbarer Handlungsinitiative und Gesetzesanwendung, eine Auslegung des Grundgesetzes dahin, daß parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung, der zu den tragenden Organisationsprinzipien des Grundgesetzes gehört und dessen Bedeutung in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsgewalt liegt (vgl. BVerfGE 3, 225 [247]; 34, 52 [59]), gebietet gerade im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung, zumal wegen mangelnder Eingriffsmöglichkeiten des Parlaments in den der Exekutive zukommenden Bereich unmittelbarer Handlungsinitiative und Gesetzesanwendung, eine Auslegung des Grundgesetzes dahin, daß parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann.
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
    Die Antragstellerin zu 3) ist daneben auch insoweit befugt, im Verfassungsstreit als Beteiligte aufzutreten, als sie sich im Antrag gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Bundestages konstituiert hat (BVerfGE 2, 143 [162]; vgl. auch BVerfGE 49, 70 [77]).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

  • Drs-Bund, 09.12.1976 - BT-Drs 7/5924
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

  • Drs-Bund, 24.10.1983 - BT-Drs 10/521
  • Drs-Bund, 28.04.1983 - BT-Drs 10/34
  • Drs-Bund, 24.10.1983 - BT-Drs 10/520
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Eine solche liegt nicht vor, da sich § 63, § 64 Abs. 1 BVerfGG nur auf die Prozessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan beziehen und der Abgeordnete kein solcher Organteil ist (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 117, 359 ).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein; dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 42 f.; 67, 100, 143; BVerfG, NVwZ 2007, 688 ff.; NJW 2009, 3293 f.).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Sie sind zur Geltendmachung eigener Rechte befugt, wenn diese in der Verfassung verankert sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 124, 161 ; 139, 194 ), und berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 140, 115 ).

    Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfnis des Organs grundsätzlich Voraussetzung für die Sachentscheidung (vgl. BVerfGE 62, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 119, 302 ; 124, 78 ; 140, 115 ).

    Daher kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 137, 185 ; 139, 194 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Anwendung der Geheimschutzordnung grundsätzlich als ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse an (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 137, 185 ; 143, 101 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97).

    c) Weitere Grenzen des Auskunftsanspruchs ergeben sich aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 131, 152 ; 137, 185 ; 143, 101 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 91).

    Dazu gehört zunächst die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 137, 185 ; 143, 101 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 92).

    Jedoch sind auch bei abgeschlossenen Vorgängen Fälle möglich, in denen die Regierung geheim zu haltende Tatsachen aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mitzuteilen nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 137, 185 ).

    d) Ferner können das Fragerecht der Abgeordneten und die Antwortpflicht der Bundesregierung dadurch begrenzt sein, dass diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte zu beachten haben (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ; 124, 78 ; 137, 185 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 100).

    Das Recht gewährt seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 84, 239 ; 103, 21 ; 115, 320 ; 128, 1 ).

    e) Eine weitere Grenze des Informationsanspruchs des Bundestages bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ; 137, 185 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 95).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundestag in der Geheimschutzordnung in detaillierter Weise die Voraussetzungen für die Wahrung von Dienstgeheimnissen bei der Aufgabenerfüllung des Bundestages festgelegt hat (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; vgl. auch BVerfGE 70, 324 ).

    Diese Geheimschutzbestimmungen sind Ausdruck der Tatsache, dass das Parlament ohne eine Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung weder das Gesetzgebungsrecht noch das Haushaltsrecht noch das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung auszuüben vermöchte (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 137, 185 ; 143, 101 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97 f.).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Staatswohl im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ; 137, 185 ).

    Dass auch die Beachtung von Vorschriften zur Wahrung von Dienstgeheimnissen deren Bekanntwerden nicht ausschließt, steht dem nicht entgegen, denn diese Tatsache betrifft alle drei Gewalten (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 137, 185 ; 143, 101 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 98).

    Die Geheimschutzbestimmungen des Bundestages lassen allerdings die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt (BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 137, 185 ).

    Die Bundesregierung ist daher nicht verpflichtet, Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 137, 185 ).

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Die Parlamentsfraktionen sind von der Verfassung anerkannte Teile des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und daher in der Lage, dessen Rechte im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ).

    Das Bundesverfassungsgericht sieht in ständiger Rechtsprechung eine Antragsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG dann als parteifähig an, wenn sie sich in dem Rechtsakt der Stellung eines Antrages gemäß Art. 44 Abs. 1 GG als das Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages konstituiert hat (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Die Auslegung des Art. 44 GG und der das Untersuchungsausschussrecht konkretisierenden Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes hat, insbesondere bei der Frage, welche Befugnisse einem Untersuchungsausschuss zustehen, zu berücksichtigen, dass diese Bestimmungen die Voraussetzungen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle schaffen sollen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 68, 1 ; 76, 363 ; 77, 1 ).

    Träger des Untersuchungsrechts und damit Herr des Untersuchungsverfahrens ist der Deutsche Bundestag als ganzer; der eingesetzte Untersuchungsausschuss übt seine Befugnisse als Hilfsorgan des Bundestages aus (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 83, 175 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Der Untersuchungsausschuss ist befugt, im Rahmen seines Untersuchungsauftrages diejenigen Beweise zu erheben, die er für erforderlich hält (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG; § 17 Abs. 1 PUAG; BVerfGE 67, 100 ).

    Diese Verweisung erstreckt sich auf alle Bestimmungen, die die strafprozessuale Sachverhaltsaufklärung regeln; sie erfasst sowohl befugnisbegründende als auch befugnisbegrenzende Regelungen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ).

    Zur Beweiserhebung im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG zählt nicht nur die Beweisaufnahme im engeren Sinne (§ 244 Abs. 1 StPO), sondern der gesamte Vorgang der Beweisverschaffung, Beweissicherung und Beweisauswertung (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; zum entsprechenden Begriffsverständnis der Strafprozessordnung vgl. § 201, § 202, § 244 Abs. 3 StPO).

    Dabei sind jedoch die Besonderheiten des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Der Anspruch auf Vorlage von Akten im Verantwortungsbereich der Regierung folgt nicht lediglich aus dem Recht auf Amtshilfe gemäß Art. 44 Abs. 3 GG; er ist Bestandteil des Kontrollrechts aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG und des Rechts der Beweiserhebung nach Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ; StGH Bad.-Württ. , Urteil vom 26. Oktober 1989 - GR 3/87 -, VBlBW 1990, S. 51 ; HbgVerfG , Urteil vom 19. Juli 1995 - HVerfG 1/95 -, NVwZ 1996, S. 1201 ).

    Sie haben gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert, weil das Gedächtnis von Zeugen aus mancherlei Hinsicht unergiebig werden kann (BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, DVBl 2000, S. 487 ).

    Vielmehr soll er sich anhand der vollständigen Akten selbst ein Bild vom Umfang ihrer Entscheidungserheblichkeit machen können (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Ein Ermessen kommt ihr insoweit nicht zu (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Begrenzt wird es zunächst durch den im Einsetzungsbeschluss zu bestimmenden Untersuchungsauftrag (§ 17 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2, § 3 PUAG; vgl. BVerfGE 67, 100 ; 49, 70 ).

    Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ).

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz gebietet allerdings gerade im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung eine Auslegung des Grundgesetzes dahin, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Parlamentarische Informationsrechte in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge scheiden danach nicht grundsätzlich immer dann aus, wenn es sich um Akten aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; HbgVerfG, Urteil vom 4. Juli 1973 - 2/72 -, DÖV 1973, S. 745 ; BremStGH, Entscheidung vom 1. März 1989 - St 1/88 -, NVwZ 1989, S. 953 ; a.A. Nds.StGH, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 12/95 -, NdsVBl 1996, S. 189 ).

    Besonders hohes Gewicht kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ).

    Eine weitere Grenze des Beweiserhebungsrechts eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Diese Bestimmungen sind gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG sinngemäß, das heißt in einer dem Sinn parlamentarischer Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss entsprechenden Weise anzuwenden (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Für die Beantwortung der Frage, ob Zeugenaussagen oder die Vorlage von Akten das Staatswohl gefährden würden, ist danach zunächst zu berücksichtigen, dass der Umgang mit Informationen in einem Untersuchungsausschuss eigenen Geheimschutzbestimmungen unterliegt (vgl. BVerfGE 67, 100 ), und dass das Staatswohl nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist.

    Ebensowenig trägt sie eine Beschränkung der Aussagegenehmigung (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ).

    Diese können zu einer Einschränkung des Beweiserhebungsrechts führen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ).

    Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 77, 1 ).

    Das Beweiserhebungsrecht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GG) und der grundrechtliche Datenschutz stehen sich auf der Ebene des Verfassungsrechts gegenüber und müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, dass beide soweit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Die gebotene Abwägung hat auch die Prüfung einzuschließen, ob nach den Umständen eine öffentliche Beweisaufnahme gerechtfertigt ist oder ob die Grundrechte einen Ausschluss der Öffentlichkeit (Art. 44 Abs. 1 Satz 2 GG; § 14 PUAG) und sonstige Vorkehrungen zur Geheimhaltung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 PUAG) erfordern (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Diese Bestimmung stattet die Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, deren Beweiserhebungsrecht sich bereits aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ), mit den Zwangsmitteln der Strafprozessordnung aus (BVerfGE 77, 1 ).

    Beruft die Bundesregierung sich auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Beweismitteln, so muss sie den Ausschuss, gegebenenfalls in vertraulicher Sitzung, detailliert und umfassend über die Natur der zurückgehaltenen Informationen, die Notwendigkeit der Geheimhaltung und den Grad der nach ihrer Auffassung bestehenden Geheimhaltungsbedürftigkeit unterrichten (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Zwar sind mit dieser Formulierung die Grenzen des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung zutreffend umschrieben (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ).

    Die allgemeine Herausnahme von Informationen, die dem so umschriebenen Bereich entstammen, aus der erteilten Aussagegenehmigung verkennt jedoch, dass solche Informationen dem Zugriff eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG in aller Regel nur insoweit entzogen sind, als es sich um laufende, noch unabgeschlossene Vorgänge handelt, während in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge parlamentarische Informationsrechte nicht grundsätzlich immer schon dann ausscheiden, wenn es sich um Informationen aus dem Bereich der Willensbildung der Regierung, einschließlich der vorbereitenden Willensbildung innerhalb der Ressorts und der Abstimmung zwischen ihnen, handelt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; näher oben unter C.I.3.b)bb)).

    Die Berührung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung kann dem parlamentarischen Untersuchungsrecht in Bezug auf abgeschlossene Vorgänge nur nach Maßgabe einer fallbezogenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsinteresse auf der einen und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung durch die einengenden Vorwirkungen eines Informationszugangs auf der anderen Seite entgegengehalten werden (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 110, 199 ; näher oben unter C.I.3.b)bb)).

    Erforderlich ist, wenn einem Ausschuss nach Maßgabe der geforderten Abwägung Informationen vorenthalten werden sollen, zudem eine entsprechend substantiierte Begründung (vgl. BVerfGE 67, 100 ; näher oben unter C.II.).

    Zwar kann das Staatswohl durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Zudem liegt der bei der Vernehmung des Zeugen U. zutage getretenen Auslegung der in Ziffer 4 seiner Aussagegenehmigung enthaltenen Beschränkung keine erkennbare Berücksichtigung des Umstandes zugrunde, dass das Staatswohl nicht allein der Bundesregierung, sondern in gleicher Weise auch dem Bundestag anvertraut ist, dass der Umgang mit Informationen in einem Untersuchungsausschuss eigenen Geheimschutzbestimmungen unterliegt und dass Beschränkungen des Informationszugangs eines Untersuchungsausschusses unter Berufung auf das Staatswohl daher allenfalls unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; s. unter C.I.3.c) und C.II.).

    Es fehlt an der fallbezogenen Abwägung der konkreten Umstände, die erforderlich wird, wenn unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung Informationen zu abgeschlossenen Vorgängen zurückgehalten werden sollen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; s.o. unter C.I.3.b)bb)), und an der diesbezüglich gebotenen substantiierten Begründung (vgl. C.II.).

    Weder wird ersichtlich, weshalb die konkret verlangten Unterlagen Sicherheitsrelevanz besitzen sollen, noch setzt die Begründung sich damit auseinander, dass, auch soweit es um sicherheitsrelevante Informationen geht, das Staatswohl nicht ihr allein, sondern auch dem Bundestag anvertraut ist, und dass zur Wahrung des Staatswohls im Rahmen einer parlamentarischen Untersuchung Vorkehrungen für den Geheimnisschutz im Untersuchungsverfahren bestehen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4, § 15, § 16 und § 18 Abs. 2 PUAG); dementsprechend fehlt es an einer Darlegung der ganz besonderen Umstände, unter denen die Verweigerung der Vorlage von Akten an einen Untersuchungausschuss aus Gründen des Staatswohls allenfalls in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; s.o. C.I.3.c)).

    Soweit darin ein Risiko des Bekanntwerdens geschützter Informationen zu sehen wäre, das über das bei allen drei Gewalten nicht auszuschließende (vgl. BVerfGE 67, 100 ) hinausgeht, kann unter Berufung hierauf die Vorlage von Unterlagen jedenfalls nicht ohne Berücksichtigung etwaiger zwischenzeitlicher Verbesserung der organisatorischen Vorkehrungen im Bereich des Ausschusses und nicht ohne eine Begründung verweigert werden, die erkennen lässt, weshalb die fragliche Information von solcher Bedeutung ist, dass auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

    Vielmehr bedarf es insoweit einer Abwägung, in die das parlamentarische Informationsinteresse mit dem ihm zukommenden Gewicht einzustellen ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; s.o. unter C.I.3.b)bb)).

    Ihrer Verpflichtung, im Falle einer gleichwohl für notwendig gehaltenen Informationsverweigerung den Ausschuss, gegebenenfalls in vertraulicher Sitzung, detailliert und umfassend über die Natur der zurückgehaltenen Informationen, die Notwendigkeit der Geheimhaltung und den Grad der nach ihrer Auffassung bestehenden Geheimhaltungsbedürftigkeit zu unterrichten (vgl. BVerfGE 67, 100 ), ist die Bundesregierung damit nicht ausreichend nachgekommen.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    aa) Die Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ; 92, 191 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Übertrage man die verfassungsrechtliche Wertung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 67, 100 [137]) auf die Beschlagnahme gegenüber einem eigene Geheimhaltungsinteressen verfolgenden, aber nicht wie die Bundesregierung rechtsstaatlich gebundenen Privaten, so scheine es erwägenswert, die Wahrung der Geheimhaltungsinteressen gegenüber dem prinzipiell öffentlichen Untersuchungsverfahren in die Verantwortlichkeit des Beschlagnahmeverfahrens und seine Abwicklung zu weisen.

    Die im sogenannten Flick- Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 100 ) geforderte Geheimhaltung betreffe nur die Aktenvorlage durch die Verwaltung an einen Untersuchungsausschuß und lasse sich auf Beweiserhebungen der Untersuchungsausschüsse nicht ohne weiteres übertragen.

    Soweit für einen Untersuchungsausschuß Regelungen gälten, die eine Geheimhaltung in gleichwertiger Weise sicherstellten, wie dies bei der Exekutive der Fall sei, gebe es entgegen den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 67, 100 [138 f.] keinen überzeugenden Grund, nicht den gesamten Ausschuß, sondern nur dessen Vorsitzenden und Stellvertreter zu informieren.

    a) Parlamentarische Untersuchungsausschüsse üben öffentliche Gewalt aus (BVerfGE 67, 100 [142]).

    Sie erstreckt sich innerhalb des Aufgabenbereichs des Bundestages jedenfalls auch auf die Aufklärung von Mißständen im Bereich solcher privater Unternehmen, die aufgrund "gemeinwirtschaftlicher" Zielsetzung ihrer Tätigkeit in erheblichem Umfang aus staatlichen Mitteln gefördert oder steuerlich begünstigt werden und besonderen rechtlichen Bindungen unterliegen; dies gilt jedenfalls insoweit, als hieran ein öffentliches Untersuchungsinteresse von hinreichendem Gewicht besteht (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [140]).

    Eingriffe in Grundrechte sind allerdings, abgesehen von den im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehenen Schranken (vgl. insbesondere Art. 44 Abs. 2 Satz 2 GG ), nur im Rahmen des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerfGE 32, 54 [72]) zulässig, wobei die Intensität des Grundrechtseingriffs gegen das Gewicht des Untersuchungszwecks und des Beweisthemas abgewogen werden muß (vgl. BVerfGE 67, 100 [143 f.]).

    Ausgenommen sind sowohl Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht (vgl. BVerfGE 67, 100 [140]), als auch solche, die entweder nicht zu den Bundesaufgaben gehören (vgl. den Grundsatz des Art. 30 GG ) oder in die ausschließliche Kompetenz anderer Verfassungsorgane fallen (vgl. BVerfGE 67, 100 [139[).

    Diese können insbesondere das Beweiserhebungsrecht einschränken (BVerfGE 67, 100 [142]).

    Die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG , gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG , verbürgen ihren Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 [43]; 67, 100 [142 f.]).

    Dieses Recht darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]; 67, 100 [143]).

    Das Beweiserhebungsrecht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ( Art. 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GG ) und der grundrechtliche Datenschutz stehen sich auf der Ebene des Verfassungsrechts gegenüber und müssen im konkreten Fall einander so zugeordnet werden, daß beide soweit wie möglich ihre Wirkungen entfalten (BVerfGE 67, 100 [143 f.]).

    Auf Informationen, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist, erstreckt sich das Beweiserhebungsrecht nicht (vgl. BVerfGE 67, 100 [144]).

    Schließlich ist stets zu prüfen, ob nach den Umständen eine öffentliche Beweisaufnahme gerechtfertigt ist oder ob die Grundrechte bestimmte Vorkehrungen parlamentarischer Geheimhaltung erfordern (vgl. BVerfGE 67, 100 [144]).

    Die Möglichkeit zur Geheimhaltung eröffnen Art. 44 Abs. 1 Satz 2 GG , der im Untersuchungsverfahren einen Ausschluß der Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit (vgl. BVerfGE 67, 100 [137]) ohne Festlegung bestimmter Voraussetzungen zuläßt, und Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG , dessen Verweisung auf eine sinngemäße Anwendung der Vorschriften über den Strafprozeß auch die §§ 171 b, 172 GVG (früher: § 172 GVG ) mitumfaßt (vgl. BVerfGE 67, 100 [134]).

    Sie sind so auszulegen und anzuwenden, daß die sich aus den Grundrechten ergebenden datenschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 67, 100 [142 ff.]) gewahrt werden.

    Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Wahrung von Dienstgeheimnissen bei seiner Aufgabenerfüllung hat der Bundestag in detaillierter Weise in der Geheimschutzordnung (sowie in einzelnen Gesetzen) festgelegt (vgl. BVerfGE 67, 100 [135 f.]; 70, 324 [359]).

    aa) Sinn und Zweck des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens fordern eine Auslegung des Art. 44 GG dahin, daß mit der Vorschrift die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle geschaffen werden sollten (vgl. BVerfGE 67, 100 [130]).

    Der Aufklärung des Sachverhalts durch Untersuchungsausschüsse kommt keine geringere Bedeutung zu als der Tatsachenermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 67, 100 [146]).

    Urkunden und andere schriftliche Beweismittel haben gegenüber Zeugenaussagen oft einen höheren Beweiswert, zumal - insbesondere bei Mißstandsenqueten - das Erinnerungsvermögen von Zeugen aus mancherlei Gründen unergiebig werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 [132]).

    Die Vorschrift nimmt ohne Einschränkung auf die Beweiserhebung im Strafprozeß Bezug; sie will damit ersichtlich alle Bestimmungen berücksichtigt wissen, die die strafprozessuale Sachverhaltsaufklärung regeln (vgl. BVerfGE 67, 100 [133]).

    Der Verfassungsausschuß der Weimarer Nationalversammlung nahm die Bezugnahme auf die Vorschriften der Strafprozeßordnung während seiner Beratungen in den Text der Vorschrift (Art. 34 Abs. 3 WRV) auf, um zum Recht der Zeugeneinvernahme, das er mit Art. 34 Abs. 1 WRV als geregelt ansah, das Recht des Zeugniszwanges und der Zeugenvereidigung hinzuzufügen (vgl. BVerfGE 67, 100 [131]).

    Zeugniszwang und Beschlagnahme weisen weder nach ihrer Rechtsnatur noch im Hinblick auf die jeweils betroffenen Grundrechte Unterschiede auf, die es rechtfertigen könnten, jenen dem Untersuchungsausschuß zuzugestehen, diese aber nicht, obwohl gerade schriftliche Unterlagen besonders zuverlässige Beweismittel darstellen können (vgl. BVerfGE 67, 100 [132]).

    Von daher ist jeweils zu prüfen, welche strafprozessualen Vorschriften heranzuziehen und in welchem Umfang sie anzuwenden sind (vgl. BVerfGE 67, 100 [128]).

    Die Maßnahme darf nur soweit in die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 14 GG , gegebenenfalls in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG , eingreifen, wie es im öffentlichen Interesse geboten ist; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]; 67, 100 [143]).

    Die Regierung entscheidet hier in eigener Verantwortung, welche Akten oder Teile davon in sachlichem Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag stehen, wie ihn der Bundestag formuliert hat (vgl. BVerfGE 67, 100 [134]), obwohl sie nicht neutral wie ein Gericht, sondern selbst betroffen ist.

    Lassen diese Rechtspositionen eine Offenlegung gegenüber sämtlichen Ausschußmitgliedern nicht zu, muß diese auf eine kleine Zahl von Ausschußmitgliedern, gegebenenfalls auf den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, beschränkt werden (vgl. BVerfGE 67, 100 [138 f.]).

    Lehnt der Ausschuß den erforderlichen Geheimschutz ab, ist der Einblick in die Unterlagen zu versagen (vgl. BVerfGE 67, 100 [137]).

    Das Gericht hat dann zu prüfen, welche Maßnahmen im einzelnen geboten sind (vgl. BVerfGE 67, 100 [142 ff.]), und die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände an den Ausschuß von entsprechenden Ausschußbeschlüssen abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 67, 100 [137]).

    Die vermuteten erheblichen Mißstände im Bereich der Anwendung der für den sozialen Wohnungsbau innerhalb und außerhalb des Steuerrechts bestehenden Subventionsbestimmungen wiesen auf erhebliche volkswirtschaftliche und haushaltsmäßige Auswirkungen hin (vgl. BVerfGE 67, 100 [145]).

    c) Die Untersuchung griff nicht in den ausschließlichen Kompetenzbereich anderer Bundesorgane ein, insbesondere nicht in den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" (vgl. BVerfGE 67, 100 [139]) der Bundesregierung.

    Es ging in Übereinstimmung mit der Auffassung des Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfGE 67, 100 [128]) davon aus, auch diese Unterlagen könnten zur Aufklärung im Sinn des von ihm als Grundlage der Beschlagnahme herangezogenen Teils des Untersuchungsauftrags beitragen.

    Daß auch die Vorschriften zur Wahrung von Dienstgeheimnissen keine absolute Sicherheit bieten können, läßt sich dem Bundestag nicht entgegenhalten (vgl. BVerfGE 67, 100 [136]).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Dementsprechend ist das parlamentarische Untersuchungsrecht durch das Grundgesetz bewusst als Minderheitenrecht ausgestaltet (vgl. BVerfGE 49, 70 ; 67, 100 ).

    Vor diesem Hintergrund ist eine Einsetzungsminderheit im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG, die sich in dem Rechtsakt der Stellung eines Antrags gemäß Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG als ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages konstituiert hat (sogenannte konkrete Einsetzungsminderheit; vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ), vom Grundgesetz als Träger kompetenzieller Rechte ausgewiesen (vgl. BVerfGE 124, 78 ) und daher parteifähig.

    Da das Plenum selbst die mit dem Untersuchungsrecht verbundenen Befugnisse nicht wahrnehmen kann, bedient es sich nach der Bestimmung des Art. 44 Abs. 1 GG des Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ).

    Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG ermächtigt den Untersuchungsausschuss, die in Verfolgung des Untersuchungszweckes erforderlichen Beweise selbst zu erheben (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Der Untersuchungsausschuss ist damit "Herr im Verfahren", obwohl er die Informations- und Untersuchungsrechte des Deutschen Bundestages nur als dessen Hilfsorgan ausübt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 113, 113 ; 124, 78 ).

    Aufgrund des expliziten Wortlauts der Grundgesetzbestimmung ist der Weg für eine Auslegung (zum Gebot der Auslegung zugunsten der Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle vgl. BVerfGE 67, 100 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 90, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) im Sinne einer teleologischen Reduktion des angeordneten Quorums verstellt; für Analogieschlüsse fehlt es bereits an der notwendigen Lücke.

    b) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. können sich aber als Fraktionen grundsätzlich auf Rechte des Deutschen Bundestages berufen, die sie als dessen Organteil im Wege der Prozessstandschaft geltend machen können (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 105, 197 ; 124, 78 ; 139, 194 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Mai 2016 - 2 BvE 4/14 -, juris, Rn. 66, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hatte noch in seiner Entscheidung zum Flick-Untersuchungsausschuss eine Prozessstandschaft der Fraktion im Ausschuss verneint (vgl. BVerfGE 67, 100 ) und ist hiervon in seiner Entscheidung zum Parteispenden-Untersuchungsausschuss abgerückt (vgl. BVerfGE 105, 197 ).

    Die Auslegung des Art. 44 GG und der das Untersuchungsausschussrecht konkretisierenden Vorschriften des Untersuchungsausschussgesetzes hat, insbesondere bei der Frage, welche Befugnisse einem Untersuchungsausschuss zustehen, zu berücksichtigen, dass diese Bestimmungen die Voraussetzungen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle schaffen sollen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 124, 78 ).

    b) Der Untersuchungsausschuss ist gemäß Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG befugt, im Rahmen seines Untersuchungsauftrags diejenigen Beweise zu erheben, die er für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Diese Verweisung erstreckt sich auf alle Bestimmungen, die die strafprozessuale Sachverhaltsaufklärung regeln; sie erfasst sowohl befugnisbegründende als auch befugnisbegrenzende Regelungen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 124, 78 ).

    Zur Beweiserhebung im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG zählt nicht nur die Beweisaufnahme im engeren Sinne (§ 244 Abs. 1 StPO), sondern der gesamte Vorgang der Beweisverschaffung, Beweissicherung und Beweisauswertung (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 124, 78 ).

    Der Anspruch auf Vorlage von Akten im Verantwortungsbereich der Regierung folgt nicht lediglich aus dem Recht auf Amtshilfe gemäß Art. 44 Abs. 3 GG; er ist Bestandteil des Kontrollrechts aus Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG und des Rechts der Beweiserhebung nach Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Sie haben gegenüber Zeugenaussagen in der Regel einen höheren Beweiswert, weil das Gedächtnis von Zeugen aus mancherlei Gründen unergiebig werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 137, 185 ).

    Diese Möglichkeit besteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist (vgl. BVerfGE 110, 199 ; 124, 78 ; 131, 152 ; 137, 185 ).Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich demnach grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 137, 185 ).

    d) Eine weitere Grenze des Beweiserhebungsrechts bildet das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Diese Tatsache betrifft alle drei Gewalten (BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Die Verschwiegenheitspflicht aufgrund parlamentsrechtlicher Regelungen wird durch die strafrechtliche Sanktion des § 353b Abs. 2 Nr. 1 StGB bekräftigt (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 137, 185 ).

    Diese Geheimschutzbestimmungen sind Ausdruck der Tatsache, dass das Parlament ohne eine Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung weder das Gesetzgebungsrecht noch das Haushaltsrecht noch das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung auszuüben vermöchte (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 137, 185 ).

    Gleichwohl bleibt die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt (BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 137, 185 ).

    Die Bundesregierung ist insbesondere nicht verpflichtet, Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 137, 185 ).

    Diese können zu einer Einschränkung des Beweiserhebungsrechts führen (BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 124, 78 ) .

    Dazu ist die Regierung gehalten, dem Untersuchungsausschuss für die Erörterung ihres Standpunktes zur Verfügung zu stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Hat der Untersuchungsausschuss dennoch Grund zu der Annahme, dass zurückgehaltene Informationen mit dem ihm erteilten Kontrollauftrag zu tun haben, und besteht er deshalb auf Herausgabe der Akten, so hat die Regierung die vom Untersuchungsausschuss genannten Gründe zu erwägen und, sollten diese ihre Auffassung nicht erschüttern können, zu prüfen, welche Wege beschritten werden können, um den Untersuchungsausschuss davon zu überzeugen, dass seine Annahme nicht zutrifft (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Darin ist das Recht eingeschlossen, die Vorlage von Akten zu verlangen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Da die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die Gefährdung der Staatssicherheit bereits durch eine nicht konsentierte Vorlage der NSA-Selektorenlisten an den Untersuchungsausschuss erfolgten, kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht darauf an, ob das Risiko des Bekanntwerdens der NSA-Selektorenlisten nach Übermittlung an den Untersuchungsausschuss über das bei allen drei Gewalten nicht auszuschließende Risiko (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ) tatsächlich hinausgeht.

    Das sogenannte Vorsitzendenverfahren ist ein Mittel zur möglichen Plausibilisierung der verweigerten Erfüllung des Informationsanspruchs des Untersuchungsausschusses (zum Vorsitzendenverfahren vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; 124, 78 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Das Grundgesetz geht aber stillschweigend von entsprechenden Kompetenzen aus, so etwa in den Normen über die Bildung und Aufgaben der Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) oder über die Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag und seine Ausschüsse zu unterrichten; Gleiches gilt für die Verpflichtung der Regierung und ihrer Mitglieder, dem Bundestag auf Fragen Rede und Antwort zu stehen und seinen Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. zu Letzterem BVerfGE 13, 123 ; 57, 1 ; 67, 100 ).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Daher kommt dem parlamentarischen Informationsinteresse besonders hohes Gewicht zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb von Regierung und Verwaltung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ).

    Dazu gehört zum Beispiel die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ; 131, 152 ).

    Die Kontrollkompetenz des Bundestages erstreckt sich demnach grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ).

    c) Eine weitere Grenze des Informationsanspruchs des Bundestages bildet das Wohl des Bundes oder eines Landes (Staatswohl), das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 jeweils für das Beweiserhebungsrecht parlamentarischer Untersuchungsausschüsse).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundestag in der Geheimschutzordnung in detaillierter Weise die Voraussetzungen für die Wahrung von Dienstgeheimnissen bei der Aufgabenerfüllung des Bundestages festgelegt hat (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; vgl. auch BVerfGE 70, 324 ).

    Diese Geheimschutzbestimmungen sind Ausdruck der Tatsache, dass das Parlament ohne eine Beteiligung am geheimen Wissen der Regierung weder das Gesetzgebungsrecht noch das Haushaltsrecht noch das parlamentarische Kontrollrecht gegenüber der Regierung auszuüben vermöchte (BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Staatswohl im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes nicht allein der Bundesregierung, sondern dem Bundestag und der Bundesregierung gemeinsam anvertraut ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 124, 78 ).

    Dass auch die Beachtung von Vorschriften zur Wahrung von Dienstgeheimnissen deren Bekanntwerden nicht ausschließt, steht dem nicht entgegen, denn diese Tatsache betrifft alle drei Gewalten (BVerfGE 67, 100 ).

    Die Geheimschutzbestimmungen des Bundestages lassen allerdings die eigene, aus der ihr anvertrauten Regierungsgewalt herrührende Verantwortung der Bundesregierung für die Wahrung der Dienstgeheimnisse unberührt (BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ).

    Die Bundesregierung ist daher nicht verpflichtet, Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    d) Schließlich können das Fragerecht der Abgeordneten und die Antwortpflicht der Bundesregierung dadurch begrenzt sein, dass diese gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte zu beachten haben (BVerfGE 67, 100 ; 76, 363 ; 77, 1 ; 124, 78 ).

    Jedoch sind auch bei abgeschlossenen Vorgängen Fälle möglich, in denen die Regierung nicht verpflichtet ist, geheim zu haltende Tatsachen aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mitzuteilen (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 110, 199 ; 124, 78 ).

    Die Geheimschutzordnungist grundsätzlich ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; siehe ferner BVerfGE 130, 318 ; 131, 152 ).

  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21

    Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

  • FG München, 15.12.1992 - 16 K 2542/92

    Untersuchungsausschuss zur Aufklärung möglichen Fehlverhaltens früherer oder

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

  • OLG Frankfurt, 19.03.2001 - 3 VAs 48/00

    Grundsätze für die Herausgabe von strafrechtlichen Ermittlungsakten an einen

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvE 4/15

    Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15

    Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept

  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 54/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung mehrerer

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 31/23

    Erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von Akten an

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18

    Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven

  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14

    Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform

  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333

    Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07

    Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

  • BFH, 01.12.1992 - VII B 126/92

    Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Herausgabe der Steuerakten an den

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

  • StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02

    SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag

  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

  • VerfGH Bayern, 19.04.1994 - 71-IVa-93

    Verpflichung von, öffentliche Gewalt ausübenden parlamentarischen

  • StGH Niedersachsen, 24.10.2014 - StGH 7/13

    Aktenvorlage betreffend den Staatssekretär a.D. Paschedag

  • VerfGH Thüringen, 19.12.2008 - VerfGH 35/07

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 651/14

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch betreffend einen behördlichen Einsatz der

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10

    Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von

  • VG Berlin, 13.11.2020 - 27 K 34.17

    Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - 16 K 2059/21

    Betroffenenrechte aus der DSGVO gegenüber dem Finanzamt nach Datenerhebung bei

  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1089/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

  • BVerwG, 24.01.2024 - 20 F 9.23
  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1091/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

  • VerfGH Baden-Württemberg, 05.02.2024 - 1 GR 21/22

    Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

  • VG Berlin, 09.06.2011 - 2 K 46.11

    Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

  • BFH, 15.01.1998 - IV R 81/96

    Bewirtungskosten eines Journalisten

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648

    Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d.

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1.

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94

    Zur Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Erzwingung einer Aussage des

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvE 6/16

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden

  • StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Kulturgüterstreit

  • VerfG Hamburg, 26.04.1988 - HVerfG 1/88

    Anspruch auf Herausgabe von Abhörunterlagen an einen Untersuchungsausschuss;

  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1088/16

    Zulässigkeit der Weitergabe von aus dem Ankauf von sog. "Steuer-CDs"

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 939/08

    Richterliche Anordnung der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08

    Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die

  • BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13

    Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche

  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - 1 K 2204/13

    Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 57/08

    Organstreitverfahren: Verletzung des parlamentarischen Kontrollrechts des

  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

  • StGH Niedersachsen, 10.02.2017 - StGH 1/16

    Organstreitverfahren wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen

  • VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17

    Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen

  • StGH Bremen, 15.01.2002 - St 1/01

    Die Gewährleistung der parlamentarischen Verantwortung und Kontrolle bei der

  • VerfGH Bayern, 17.07.2001 - 56-IVa-00

    Verfassungsstreitigkeit wegen der Antwort der Bayerischen Staatsre­gierung auf

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09

    Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06

    Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für

  • VG Berlin, 25.02.2016 - 2 K 180.14

    Informationszugang zu einem Kabinettsprotokoll - Verlaufsprotokoll und

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10

    Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 50.05

    Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 84.05

    Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge

  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

  • VG Düsseldorf, 21.02.2014 - 26 K 5622/12

    Auskunft; Steuergeheimnis; Steuerstrafverfahren; Presse; Informationszugang

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 41/22

    Organstreit; Antrag unzulässig; Informationsrecht der Abgeordneten;

  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2290

    Urteil im Verfassungsstreitverfahren wegen des Untersuchungsausschusses 18/1 des

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 3.16

    Anfechtungsanspruch; Auskunftsanspruch; Grundrechtsschutz; Insolvenzmasse;

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - VerfGH 6/20

    Organstreitverfahren um Ablehnung von Beweisanträgen im "Parlamentarischen

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06

    Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus

  • BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18

    Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

  • VerfG Brandenburg, 21.07.2017 - VfGBbg 21/16

    Akteneinsichtsrecht nach Art 56 Abs 3 S 2 LV (juris: Verf BB) erstreckt sich nur

  • BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

  • BVerwG, 27.01.2023 - 6 VR 2.22

    Aktenanforderungsersuchen eines Landesuntersuchungsausschusses an den

  • BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 1226/89

    Ärztliche Berufsfreiheit und Einsichtsrecht des Landesrechnungshofs in

  • VG Wiesbaden, 07.12.2007 - 6 E 928/07

    Anspruch auf Löschung von Daten in der Hessischen Zirkusdatei; Übermittlung von

  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

  • BVerwG, 20.12.2001 - 6 C 7.01

    Druckgewerbe; Informationelle Selbstbestimmung; Lohnstatistik; Statistik;

  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren

  • BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10

    Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

  • BVerfG, 22.06.2021 - 2 BvE 10/20

    Einstellung eines Organstreitverfahrens betreffend die Maskenpflicht in den

  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ws 31/19

    Ordnungsgeld im NSA-Untersuchungsausschuss; Pflicht zur primären Vernehmung von

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 5.16

    Steuerliches Auskünftebegehren des Insolvenzverwalters von dem für die

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 98/02

    Antrag auf Wahrnehmung von Kontrollpflichten durch die Parlamentarische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 A 4282/02

    Vollversammlungsmitglied der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hat

  • BFH, 02.04.1992 - VIII B 129/91

    Auswertung von Mitteilungen der Erbschaftssteuerstellen (§ 33 ErbStG )

  • VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19

    Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.

  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

  • BGH, 16.12.2021 - StB 34/21

    Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz

  • VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12

    Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im

  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

  • VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 3/96

    Abgeordneter; Aktenvorlagerecht; Akteneinsichtsrecht; Parlamentsrecht;

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 VAs 21/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 5 B 1463/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Auskunftserteilung über einen Einsatz von Polizei

  • VG Augsburg, 29.01.2014 - Au 7 E 13.2018

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Staatsanwaltschaft während eines

  • VerfGH Bayern, 06.06.2011 - 49-IVa-10

    Organstreitverfahren: Schriftliche Anfragen zu sog. Resonanzstudien

  • VG Berlin, 16.01.2008 - 2 A 68.06
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03

    Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der

  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 417/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BZRG

  • VerfG Hamburg, 21.12.2021 - HVerfG 14/20

    Zur Reichweite des Neutralitätsgebots von Amtsträgern in Bezug auf Äußerungen

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

  • VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

  • BFH, 19.11.2002 - VII B 123/02

    Steuergeheimnis; Anspruch des Stpfl. auf Benennung eines Anzeigeerstatters

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

  • LG Bonn, 29.10.1990 - 37 Qs 41 Js 298/88

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung zugunsten von Kunden durch Gestatten einer

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 34/19

    Organstreitverfahren, Untersuchungsausschuss, Art. 54 LVerf, Grenzen der

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 32.18

    Pflicht zur Vorlage einer namentlichen Aufstellung aller Mieter im Gemeindegebiet

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 44/08

    Organstreitverfahren: Wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässige Organklage

  • VerfG Hamburg, 28.11.2013 - HVerfG 1/13

    Anspruch eines Mitglieds der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf

  • BVerfG, 25.11.1998 - 2 BvH 1/92

    MfS/AfNS-Verzögerungsschaden

  • VG Berlin, 22.05.2014 - 2 K 285.12

    Zugang zu Informationen

  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer

  • VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12

    Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte

  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09

    Nachträgliche Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln

  • BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die

  • VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16

    Grünen-Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen Stadt Wiesbaden

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch

  • VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02

    Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 M 36/20

    Aktenvorlageersuchen durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18

    Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des

  • VG Wiesbaden, 18.01.2008 - 6 E 1559/06

    Heranziehung zur Handelsstatistik

  • FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05

    Einstweilige Anordnung gegen Spontanauskunft an die finnische Steuerbehörde

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 4.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04

    Forderungen an das Verfahren bei Durchführung eines Drogenscreenings in der

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21

    Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das

  • BGH, Ermittlungsrichter, 06.08.2021 - 1 BGs 340/21

    Antrag des Untersuchungsausschusses auf Aufhebung der Geheimhaltung von

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 7 V 7060/07

    Steuerhinterziehung durch Finanzbeamtin - Voraussetzungen für eine Mitteilung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - VerfGH 16/98

    Landtagsmehrheit durfte CDU-Antrag auf Einsetzung des

  • VerfG Hamburg, 28.11.2013 - HVerfG 6/12

    Schriftliche kleine Anfrage zu anonymen Schreiben durch den Senat nicht

  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 63-I-15

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 5/12

    Einstellung zweier Organstreitverfahren nach Verzicht des Antragstellers auf sein

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10

    Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1

  • LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 72/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

  • VG Weimar, 18.10.2023 - 1 E 1389/23

    Kein Anspruch eines Beamten auf Untersagung der Herausgabe von bestimmten

  • OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18

    Glücksspieländerungsstaatsvertrag, Materialien, Informationszugang, funktioneller

  • VG Düsseldorf, 08.05.2017 - 20 L 1557/17

    Untersuchungsausschuss; Zwischenbericht; Verwaltungsrechtsweg;

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
  • OLG Rostock, 24.02.2010 - 2 Ss OWi 6/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit von

  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8038/97

    Herausgabeverlangen und Auswertung von " WGZ -Konten" anläßlich der Außenprüfung

  • VerfGH Sachsen, 16.04.1998 - 14-I-97

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen unvollständiger

  • SG Würzburg, 24.03.2016 - S 11 KR 628/15

    Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach Prüfung

  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 31/15

    Begründeter Antrag im Organstreitverfahren: Verletzung des Abgeordnetenrechtes

  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 158/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Empfänger von

  • OLG Celle, 04.11.2003 - 22 Ss 142/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Unzutreffende Bewertungen der Angaben des

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02

    Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der

  • VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 95-I-12

    Anforderungen an die Zusammensetzung einer parlamentarischen Delegation; Recht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08

    Informationszugang; Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben; Vorbereitung von

  • FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04

    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an

  • VG Düsseldorf, 14.12.2001 - 1 K 6481/99

    Aufstellung der Kosten über die Erstellung eines Gutachtens zu dem Thema

  • VG Berlin, 02.11.2021 - 27 L 298.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Auskunftsanspruch der Presse

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 69-I-13

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter

  • VG Düsseldorf, 15.10.2008 - 1 K 3286/08

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Vergabeverfahren

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2016 - LVerfG 2/15

    Begründeter Antrag im Organstreitverfahren - Verletzung der Antwortpflicht (Art

  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

  • VerfGH Berlin, 08.04.1997 - VerfGH 78/96

    Verletzung der Rechte des Abgeordnetenhauses durch vom Senat veranlaßte

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

  • BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85

    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

  • KG, 21.01.2011 - 9 W 76/10

    Amtshaftung der Finanzbehörden: Schmerzensgeld wegen der Ermöglichung der

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 V 7357/07

    Zulässigkeit der Offenbarung nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. c AO in einer im

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

  • SG Aachen, 28.07.2015 - S 13 KR 157/15

    Beanspruchung von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 6/00

    Einstweilige Anordnung; Parlamentsausschuß; Geschäftsordnung; Antragsgegner;

  • StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1297

    Minderheitenrecht; Untersuchungsausschuss; Verfassungsstreitigkeit;

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 42-I-16

    Nur teilweise öffentlich erfolgte Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2014 - LVerfG 5/14

    Reichweite der Handlungsbefugnisse der Landtagspräsidentin im Rahmen der Ausübung

  • VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 62-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag einer Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung

  • AG München, 20.01.2022 - 419 C 13845/21

    Wiederholungsgefahr, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Anderer Mieter,

  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 93/17

    Organstreitverfahren des Abgeordneten Marcel Luthe erfolglos - Antrag war gegen

  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2011 - 7 L 113/11

    Bei Aufeinandertreffen der Kontrollfunktion der Gemeindevertretung mit

  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 44/09

    Parlamentsrecht; Kleine Anfage; Richtiger Antragsgegner

  • VG Düsseldorf, 09.07.2004 - 26 K 4163/03

    Amtskette des Bürgermeister

  • FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 8039/97

    Herausgabeverlangen und Auswertung von "CpD-Konten" anläßlich der Außenprüfung

  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16

    Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche

  • SG München, 03.11.2016 - S 39 KR 348/16

    Elektronische Gesundheitskarte nur mit Lichtbild

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2016 - L 4 KR 4951/15
  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15

    Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog.

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2007 - 18-I-07

    Organstreit auf Antrag von fünf Abgeordneten der Linksfraktion.PDS wegen der

  • VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98

    Fraktion; Tagesordnung; Parlamentsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Tagesordnung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97

    Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen

  • VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16

    Akteneinsichtsrecht in Vertragsverhandlungsprotokolle zum Glückspielstaatsvertrag

  • VG Frankfurt/Main, 02.08.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)

  • VG Köln, 09.02.2012 - 13 K 1254/10

    Erteilung von Informationen über das Vorhandensein bestimmter Druckchemikalien

  • VG Köln, 26.07.2012 - 13 K 1512/11
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2009 - VfGBbg 36/09

    Rechtswegerschöpfung; Bundesrechtsanwaltsordnung

  • BVerfG, 22.06.1999 - 2 BvK 1/95

    Die Antragstellerin war Mitglied des 13. Schleswig-Holstei-nischen Landtages. Im

  • StGH Baden-Württemberg, 26.10.1989 - GR 3/87

    Erledigung eines Organstreitverfahrens um Veröffentlichung eines

  • VG Hamburg, 06.01.2010 - 20 E 3486/09

    Untersuchungsausschuss; Betroffener; Ausschluss; Öffentlichkeit; Beweiserhebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 14/15
  • VG Köln, 30.07.2008 - 6 K 4783/06

    Universität Köln - Klagen von studentischen Mitgliedern des Senats gegen den

  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 92-I-21

    Erfolgloser Antrag der AfD im Organstreitverfahren zum 1. Untersuchungsausschuss

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Keine Beweiserhebung über Einflussnahme von Wendelin von Boch auf

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03

    Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von

  • VG Saarlouis, 18.06.2018 - 1 K 644/16
  • VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 126-I-16

    Keine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch die Beantwortung einer

  • VG Hamburg, 15.12.2016 - 1 K 2112/16

    Angabe der Fehlzeiten eines Schülers im Abschlusszeugnis einer Fachschule

  • VG Hannover, 04.07.2006 - 18 A 1169/02

    Angabe; Aussage; Ausschuss; Beamter; Bindung; Dienst; Meineid; Parlament;

  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 41.95

    Streit über die Einordnung einer Person als verantwortlicher Luftfahrzeugführer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2012 - 12 E 764/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Auslegung eines Klageantrags als

  • VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg VfGBbg-(4) 98/02

    Parlamentarische Debatte über die Arbeitsweise einer parlamentarischen

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen

  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

  • OLG Frankfurt, 25.09.1996 - 3 Ws 548/96
  • VG Berlin, 28.07.2020 - 1 K 240.18
  • VG Magdeburg, 24.02.2020 - 9 B 53/20

    Herausgabe von Ermittlungsakten durch die Landesregierung an einen

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 159-I-16
  • VG Saarlouis, 05.04.2016 - 3 L 171/16

    Rechtsweg für die Untersagung eines Auskunftsverlangens eines Landtagsausschusses

  • VG Saarlouis, 05.04.2016 - 3 K 106/16

    Rechtsweg für die Untersagung eines Auskunftsverlangens eines Landtagsausschusses

  • VG Saarlouis, 05.04.2016 - 3 K 167/16

    Rechtsweg für die Untersagung eines Auskunftsverlangens eines Landtagsausschusses

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2015 - 7 K 4213/14

    Der Anspruch auf Beantwortung von Fragen, die Gemeindevertreter oder Fraktionen

  • VG Wiesbaden, 08.06.1998 - 8 G 526/98

    Vorlage von Personalakten an ein Prüfungsamt; Durchführung einer

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 158-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 75-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 108-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 102-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 97-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 98-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 76-I-16
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 3/03
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.1995 - 13 V 15/95
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 43-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 64-I-16
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2016 - 71-I-16
  • KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84

    Antrag eines Rechtsanwalts auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der

  • LG Hamburg, 19.02.2002 - 631 Q 9/02
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Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.1984 - 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,353
EuGH, 17.05.1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,353)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,353)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Nederland

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UMFANG

  • EU-Kommission

    Denkavit Nederland

  • Wolters Kluwer

    Beweislastregeln bei der Ausfuhr von Futter; Beihilfezahlungen bei Futterausfuhr; Unterschiedliche Regelungen für die Ausfuhr von Futter und den Vertrieb im Inland; Verzögerung von Beihilfezahlungen bei der Ausfuhr von Waren; Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1725/79 Art. 6 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1725/79 Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 34; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 40; ; EWG-Vertrag Art. 43

  • rechtsportal.de

    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - UMFANG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 30 FF.]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Agrarmarkt - Beihilfen für zu Futter verarbeitetes Magermilchpulver - Zahlungsvoraussetzungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.04.1978 - 80/77

    Kommissionnaires réunis

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    is Das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung gilt, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (Urteil vom 20.4. 1978 in den verbundenen Rechtssachen 80 und 81/77, Slg. 1978, 927).
  • EuGH, 23.02.1983 - 66/82

    Fromançais / FORMA

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    25 Dieser Grundsatz verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteile vom 20.2. 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, Randnummer 16 der Entscheidungsgründe, und vom 23.2.1983 in der Rechtssache 66/82, Fromançais, Slg. 1983, 395, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    1982, 2745, Randnummer 11 der Entscheidungsgründe, vom 13.6.1978 in der Rechtssache 139/77, Denkavit, Slg. 1978, 1317, und vom 15.9.1982 in der Rechtssache 106/81, Kind, Slg! 1982, 2885, Randnummer 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 13.06.1978 - 139/77

    Denkavit / Finanzamt Warendorf

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    1982, 2745, Randnummer 11 der Entscheidungsgründe, vom 13.6.1978 in der Rechtssache 139/77, Denkavit, Slg. 1978, 1317, und vom 15.9.1982 in der Rechtssache 106/81, Kind, Slg! 1982, 2885, Randnummer 22 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 15.07.1982 - 245/81

    Edeka / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    22 Da die unterschiedlichen Modalitäten der Beihilfezahlung einem objektiven Unterschied zwischen der Situation der Ausfuhr und der Situation des Vertriebs innerhalb eines Mitgliedstaats entsprechen, stellen sie keine Diskriminierung im Sinne des vorgenannten Artikels dar; dieser verlangt, daß vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, eine Differenzierung wäre objektiv gerechtfertigt (Urteile vom 15.7 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Sig.
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes bezieht sich Artikel 34 auf Maßnahmen, "die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so daß die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates zum Nachteil der Produktion oder des Handels anderer Mitglied- Staaten einen besonderen Vorteil erlangt" (vgl. z.B. das Urteil vom 8.11.1979 in der Rechtssache 15/79, Groenveld, Slg. 1979, 3409, Randnummer 7 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 15/83
    25 Dieser Grundsatz verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteile vom 20.2. 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, Randnummer 16 der Entscheidungsgründe, und vom 23.2.1983 in der Rechtssache 66/82, Fromançais, Slg. 1983, 395, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Gerichtshof etwa den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (EuGH, Urteil vom 22. März 1961, SNUPAT/Hohe Behörde, 42 und 49/59, Slg. 1961, S. 111 ; Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, S. 2859, Rn. 19; Urteil vom 17. Oktober 1989, Dow Chemical Ibérica/Kommission, 97-99/87, Slg. 1989, S. 3165, Rn. 16; vgl. auch Art. 263 Abs. 1 Satz 1 AEUV), den Bestimmtheitsgrundsatz (EuGH, Urteil vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, S. 1931, Rn. 17) und das Verhältnismäßigkeitsprinzip (EuGH, Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28; vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) anerkannt (zum Rechtsstaatsprinzip siehe von Danwitz, a.a.O., S. 1311 ff.).

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).

  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    47 Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in Artikel 28 EG vorgesehene Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 15, Meyhui, Randnr. 11, vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und Arnold André, Randnr. 57).
  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION GEGEN VAN DEN BERGH FOODS

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1984 - 15/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12525
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,12525)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,12525)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. März 1984 - 15/83 (https://dejure.org/1984,12525)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Nederland BV gegen Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten.

    Agrarmarkt - Beihilfen für zu Futter verarbeitetes Magermilchpulver - Zahlungsvoraussetzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.02.1983 - 8/82

    Wagner / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1984 - 15/83
    ' Zur Bekräftigung dieser Ansicht erinnere ich an das kürzlich ergangene Urteil vom 23. Februar 1983 (Rechtssache 8/82, Wagner, Slg. 1983, 371).
  • EuGH, 07.02.1979 - 18/76

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1984 - 15/83
    Der Gerichtshof hat sich im übrigen bereits mit dem Kontrollexemplar Τ Nr. 5 im Hinblick auf Beihilfen für Magermilchpulver befaßt und seine wesentliche Feststellungsfunktion in dem Urteil vom 7. Februar 1979 (Rechtssache 18/76, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343) anerkannt.
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