Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99   

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https://dejure.org/2000,8
BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,8)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit des Einmalzahlungsgesetzes - Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Berechnung von Lohnersatzleistungen mit GG Art 3 Abs 1 unvereinbar

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gleichbehandlung bei Arbeitslosengeld und Weihnachtsgeld; Regelungen über "Einmalzahlungen" mit Art. 3 I GG nicht vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Gleichheitssatz - Gleichheitsgebot - Arbeitsentgelt - Verfassungsmäßigkeit - Lohnersatz - Arbeitslosengeld - Krankengeld - Sozialversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Berechnung von Lohnersatzleistungen mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; SGB V § ... 47 Abs. 2 Satz 1; ; SGB V § 227; ; SGB V § 47; ; RVO § 385 Abs. 1 a; ; SGB VI § 164; ; AFG § 175 Abs. 1 Satz 2; ; AFG § 179; ; SGB IV § 23 a; ; SGB IV § 23 a Abs. 1; ; SGB IV § 47 a; ; SGB III § 129; ; SGB III § 130; ; SGB III § 132; ; SGB III § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; SGB III § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 78 Satz 2

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • RA Kotz

    Berücksichtigung von Arbeitslohn bei Lohnersatzleistungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nochmals: Sozialrechtliche Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFG i. d. F. des Gesetzes zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmissbrauch vom 14. 12. 1987 (... BGBl. I S. 2602) § 112 Abs. 1 Satz 2; SGB IV § 23a, eingefügt durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt vom 12. 12. 1996 (BGBl. I S. 1859); SGB V § 47 Abs. 2 Satz 1, verkündet als Art. 1 § 47 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG) vom 20. 12. 1988 (BGBl. I S. 2477); GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der Beitragspflicht von Einmalzahlungen ohne Berücksichtigung bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Regelungen über "Einmalzahlungen" sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelungen über "Einmalzahlungen" sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Heranziehung einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes zu Sozialversicherungsbeiträgen

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Regelungen über »Einmalzahlungen« mit allgemeinem Gleichheitssatz unvereinbar

  • kommunen-in-nrw.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG; § 134 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB lll; § 23 a SGB IV; §§ 47 Abs. 2 Satz 1, 47a SGB V
    Arbeitsförderungsrecht/Krankenversicherungsrecht/Behandlung von Einmalzahlungen/Ungleichbehandlung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 127
  • NJW 2000, 2264
  • NZA 2000, 845
  • NZS 2000, 345
  • NJ 2000, 476
  • FamRZ 2000, 1013 (Ls.)
  • BB 2000, 1791
  • DB 2000, 1519
 
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Wird zitiert von ... (231)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Krankengeld, berücksichtigt wird, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird (wie BVerfGE 92, 53).

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind auch Zuwendungen, die dem Arbeitnehmer nicht als laufendes Entgelt, sondern in der Form von Sonderzahlungen einmalig zufließen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltungen (vgl. näher BVerfGE 92, 53 ).

    a) Diese Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, soweit danach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wurde, ohne dass es bei der Berechnung sämtlicher Lohnersatzleistungen berücksichtigt wurde.

    Er konnte wählen, ob er eine verfassungsgemäße Rechtslage auf der Beitragsseite durch eine Änderung der Beitragsbelastung von Einmalzahlungen oder auf der Leistungsseite durch Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Bemessungsgrundlage kurzfristiger Lohnersatzleistungen herbeiführen wollte (vgl. BVerfGE 92, 53 ).

    Von dieser Gestaltungsfreiheit hat er mit der das bisherige Beitragsrecht fortführenden Vorschrift des § 23 a SGB IV Gebrauch gemacht (vgl. BVerfGE 92, 53 ); dafür bestanden nach der Stellungnahme des 12. Senats des Bundessozialgerichts auch gewichtige Gründe.

    Für unterschiedliche Leistungen an Versicherte mit gleicher Beitragsbelastung muss aber ein hinreichender sachlicher Grund bestehen (vgl. BVerfGE 92, 53 ).

    Im übrigen kann der Gesetzgeber unbilligen Zufallsergebnissen und Manipulationen mit einem entsprechend großen Bemessungszeitraum - wie jetzt auch in § 130 SGB III vorgesehen - begegnen (vgl. auch BVerfGE 92, 53 ).

    Aus den im Beschluss vom 11. Januar 1995 genannten Gründen (BVerfGE 92, 53 ) ist es auch hier ausnahmsweise geboten, eine Fortgeltung des § 23 a SGB IV bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 30. Juni 2001, zuzulassen.

  • BVerfG - 1 BvL 15/99 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - 1 BvL 1/98 - - 1 BvL 4/98 - - 1 BvL 15/99 -.

    - 1 BvL 1/98 - - 1 BvL 4/98 - - 1 BvL 15/99 -.

    - 1 BvL 15/99 -.

    In dem der Vorlage 1 BvL 15/99 zugrunde liegenden Ausgangsverfahren hat das Sozialgericht über die Höhe des Krankengeldanspruchs eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers zu entscheiden.

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94

    Normwiederholung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Das Bundesverfassungsgericht kann von einer inhaltlichen Kontrolle der zur Prüfung gestellten Vorschriften nicht mit der Begründung absehen, diese würden nur Normen wiederholen, die bereits im Beschluss vom 11. Januar 1995 als verfassungswidrig beanstandet wurden (vgl. BVerfGE 96, 260 ).
  • SG Leipzig, 19.04.1999 - S 5 KR 104/98
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 19. April 1999 (S 5 KR 104/98) -.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    Denn eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der etwa bestehende verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, kann grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden (vgl. BVerfGE 82, 60 ).
  • SG Köln, 26.01.1998 - S 23 AR 28/97
    Auszug aus BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 26. Januar 1998 (S 23 AR 28/97) -.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Wenn der Gesetzgeber nunmehr eine Regelung mit im Wesentlichen gleichem Inhalt wiederholt, stellt diese einen neuen verfassungsrechtlichen Prüfungsgegenstand dar (vgl. dazu BVerfGE 96, 260 ; 102, 127 ; vgl. auch BVerfGE 135, 259 ).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    a) Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Einmalzahlungen (BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 und BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) wird geltend gemacht, auch hier entspreche der Beitragsfestsetzung gegenüber dem Arbeitgeber teilweise keine Gegenleistung der Beschäftigten, weil der Bemessung einzelner Leistungen der Sozialversicherung wie etwa des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V oder des Arbeitslosengeldes nach Maßgabe des § 136 Abs. 1 SGB III nur das gezahlte (zugeflossene) Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt werde.
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Denn eine für verfassungswidrig erachtete Rechtslage, die sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Einzelregelungen ergibt und bei der sich deshalb der verfassungsrechtliche Mangel durch eine Nachbesserung der einen oder der anderen Einzelregelung beheben ließe, kann grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, juris, Rn. 97; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98 -, juris, Rn. 47.
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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99   

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https://dejure.org/2000,1637
BFH, 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2000 - V R 14, 15/99, V R 14/99, V R 15/99 (https://dejure.org/2000,1637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung - Verabreichung von Heilbädern

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 9
    Steuersatz bei Sportzentrum mit Saunabetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 9 S 1 J: 1993
    Einheitlichkeit; Fitness-Studio; Heilbad; Sauna; Sport-Studio; Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 357
  • BB 2000, 2458
  • BB 2001, 32
  • DB 2000, 2411
  • BStBl II 2001, 78
  • SpuRt 2001, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 14 K 190/98

    Ermäßigter Umsatzsteuer- (USt-)Satz für Benutzung des Saunabereiches in einem

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Dagegen setzte das Finanzgericht (FG) die jeweilige Umsatzsteuer antragsgemäß herab (vgl. Urteil 14 K 190/98 in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 514).
  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Auszug aus BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
    Der Senat hat zu dieser Vorschrift entschieden, dass der Betreiber eines Sportzentrums, der sog. Clubmitgliedern neben einer Sauna noch weitere nicht von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG 1993 erfasste Einrichtungen und Leistungen gegen ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme zur Verfügung stellt, keine Heilbäder verabreicht (Urteile vom 28. Januar 1999 V R 88/98, BFH/NV 1999, 992; vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • FG Düsseldorf, 08.01.2002 - 5 V 5796/01

    Fitnessstudio; Mitgliedsbeiträge; Steuersatz; Saunanutzung; Gesamtentgelt;

    Unter Bezugnahme auf seine Einspruchsentscheidung vom 21.09.2001 ist er der Auffassung, dass im zu entscheidenden Fall eine dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 28.09.2000, V R 14/99, BStBl 2001, 78 vergleichbare Sachverhaltsgestaltung zugrunde liege.

    Inhalt dieser Leistung ist das Recht, die Einrichtungen insgesamt mit allen damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten (die auch eingeschränkt sein können) in Anspruch zu nehmen (BFH-Urteil vom 28.09.2000 V R 14/99, BStBl 2001, 78 m.w.N.).

    Diese einheitliche Leistung kann auch nicht durch eine getrennte Aufzeichnung ihrer Bestandteile oder durch die kalkulatorische Aufspaltung des Entgelts auf die Leistungsbestandteile wieder in einzelne Leistungen zerlegt werden, die teilweise die Voraussetzungen einer Steuerermäßigungsvorschrift erfüllen (BFH-Urteil vom 28.09.2000, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Maßgebend ist eine Betrachtung aller Umstände (BFH-Urteil vom 28. September 2000 V R 14, 15/99, BStBl II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH, Urteil vom 08.09.1994, V R 88/92, BStBl 1994, 959 und Urteil vom 28.09.2000 - V R 14/99 - BStBl. II 2001, 78).
  • BFH, 28.09.2000 - V R 15/99

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung -

    Der Senat hält es für zweckmäßig, die Verfahren V R 14/99 (betrifft das Streitjahr 1994) und V R 15/99 (betrifft das Streitjahr 1995) zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden (§ 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99, 2 Ws 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5954
OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99, 2 Ws 15/99 (https://dejure.org/1999,5954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1999 - 2 Ws 14/99, 2 Ws 15/99 (https://dejure.org/1999,5954)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 2 Ws 14/99, 2 Ws 15/99 (https://dejure.org/1999,5954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Bedingte Entlassung, Restrisiko, Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, günstige Sozialprognose, Erstverbüßer

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Bewährung: Aussetzung der Reststrafe - Risiko

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 2 Ws 42/99

    Prognosegutachten, Anstaltspsychologe, Strafaussetzung, Aussetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99
    Damit hat der Gesetzgeber eine seit langem bestehende Rechtsprechung im Gesetz festgeschrieben (siehe Senat in StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174 ; siehe auch Beschluß des Senats vom 11. Februar 1999 in 2 Ws 42/99).
  • OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 1 Ws 36/98
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99
    Erforderlich ist damit u.a. eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Verurteilten und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit (OLG Stuttgart StV 1998, 668 ).
  • OLG Hamm, 20.02.1998 - 2 Ws 84/98
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.1999 - 2 Ws 14/99
    Damit hat der Gesetzgeber eine seit langem bestehende Rechtsprechung im Gesetz festgeschrieben (siehe Senat in StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174 ; siehe auch Beschluß des Senats vom 11. Februar 1999 in 2 Ws 42/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat,

    Vgl OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 WS 14/99 -, StraFO 1999, 175.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2009 - A 4 S 120/09

    Widerruf einer Asylanerkennungsentscheidung wegen gewerbs- und bandenmäßigen

    Eine günstige Sozialprognose in dem Sinn, dass verantwortet werden kann, den Verurteilten in Freiheit zu erproben, setzt keine weitgehende Gewissheit des Erfolgs der Bewährungsaussetzung voraus, sondern kann auch bei Bestehen eines gewissen Restrisikos getroffen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.1999 - 2 WS 14/99 -, StraFO 1999, 175).
  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 2 Ws 77/01

    bedingte Entlassung; Restrisiko, Asylbewerber; Ausländer, positive Prognose;

    Damit hat der Gesetzgeber eine seit langem bestehende Rechtsprechung im Gesetz festgeschrieben (siehe Senat in StV 1998, 501 = StraFo 1998, 174 sowie in StraFo 1999, 175; siehe auch Beschluss des Senats vom 11. Februar 1999 in 2 Ws 42/99 und vom 30. März 2001 in 2 Ws 51/01).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Die Anforderungen, welche an die Erfolgsaussichten der Prognose zu stellen sind, werden dabei desto strenger, je höher das Gewicht des bedrohten Rechtsguts ist (vgl. Senat, zuletzt Beschluss vom 16.03.2000 - 3 Ws 51/00 - siehe hierzu auch: OLG Hamm, StraFo 1999, 175 f.; OLG Stuttgart, StV 1998, 668 ; OLG Saarbrücken, NJW 1999, 439 f.; Tröndle/Fischer, aaO.).
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 2 Ws 114/05

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Beiordnung; Beiordnungsgründe,

    Zwar ist eine Gewissheit künftiger Straffreiheit nicht zu verlangen, es muss jedoch eine reale Aussicht auf ein positives Ergebnis des Erprobungsversuches bestehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1999 in 2 Ws 14 u. 15/99 = StraFo 1999, 175 und vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01 = StraFo 2001, 394 = StV 2002, 320 und Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 13. Januar 2004 in 3 Ws 14/04), zumal dem Rückfallrisiko in geeigneten Fällen durch Auflagen und Weisungen nach §§ 57 Abs. 3, 56 a bis 56 g StGB entgegengewirkt werden kann.
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 2 Ws 113/05

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Beiordnung; Beiordnungsgründe,

    Zwar ist eine Gewissheit künftiger Straffreiheit nicht zu verlangen, es muss jedoch eine reale Aussicht auf ein positives Ergebnis des Erprobungsversuches bestehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1999 in 2 Ws 14 u. 15/99 = StraFo 1999, 175 und vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01 = StraFo 2001, 394 = StV 2002, 320 und Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 13. Januar 2004 in 3 Ws 14/04), zumal dem Rückfallrisiko in geeigneten Fällen durch Auflagen und Weisungen nach §§ 57 Abs. 3, 56 a bis 56 g StGB entgegengewirkt werden kann.
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 322/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Zwar ist eine Gewissheit künftiger Straffreiheit nicht zu verlangen, es muss jedoch eine reale Aussicht auf ein positives Ergebnis des Erprobungsversuches bestehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1999 in 2 Ws 14 u. 15/99 = StraFo 1999, 175 und vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01 = StraFo 2001, 394 = StV 2002, 320 und Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 13. Januar 2004 in 3 Ws 14/04).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ws 324/04

    Pflichtverteidiger; Strafvollstreckungsverfahren; Beiordnung; schwierige Sach-

    Zwar ist eine Gewissheit künftiger Straffreiheit nicht zu verlangen, es muss jedoch eine reale Aussicht auf ein positives Ergebnis des Erprobungsversuches bestehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 1999 in 2 Ws 14 u. 15/99 = StraFo 1999, 175 und vom 06. April 2001 in 2 Ws 77/01 = StraFo 2001, 394 = StV 2002, 320 und Beschluss des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 13. Januar 2004 in 3 Ws 14/04).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - 17 B 1338/02

    Ausgestaltung einer strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung des

    Vgl OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 WS 14/99 -, StraFO 1999, 175.
  • VG Augsburg, 16.12.2010 - Au 5 K 10.30281

    Folgeverfahren; Irak; Sunnit aus ...; Straftäter; Blutrache

    Eine günstige Sozialprognose in dem Sinne, dass verantwortet werden kann, den Verurteilten in Freiheit zu erproben, setzt keine weitgehende Gewissheit des Erfolges der Bewährungsvoraussetzungen voraus, sondern kann auch bei Bestehen eines gewissen Restrisikos getroffen werden (vgl. OLG Hamm vom 26.2.1999 Az. 2 WS 14/99).
  • VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063

    Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer

  • VG Augsburg, 16.12.2010 - Au 5 K 09.30095

    Irak; Kirkuk; Folgeverfahren; Straftäter; Christ (Konvertit)

  • VG Augsburg, 12.08.2010 - Au 5 S 10.30282

    Irak; Folgeverfahren; Sunnit aus ...

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Rechtsprechung
   LG Waldshut-Tiengen, 16.11.1999 - 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,52827
LG Waldshut-Tiengen, 16.11.1999 - 15/99 (https://dejure.org/1999,52827)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 16.11.1999 - 15/99 (https://dejure.org/1999,52827)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 16. November 1999 - 15/99 (https://dejure.org/1999,52827)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    In einem von den Klägerinnen gegen die Beklagten am 07.10.1999 vor dem Landgericht H. eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren - 5 OH 15/99 - stellte der Sachverständige Prof. Dr. F. in seinen Gutachten vom 20.04.2000 bzw. 28.08.2000 fest, dass die im Prüfbericht der TU Berlin getroffenen Aussagen zwar mit den Feststellungen des Sachverständigen übereinstimmen, jedoch die ausgeführte Konstruktion für die konkreten Einsatzbedingungen (erhöhte Belastungen durch Busverkehr auf der Bahntrasse) ungeeignet war.

    Die Beweissicherungsakten des Landgerichts H. 5 OH 15/99 und 1 OH 20/00 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Denn im Streitfall war nicht nur das von der Beklagten Ziffer 1 gelieferte Schienenlagerungssystem für den tatsächlichen Verwendungszweck ungeeignet, vielmehr waren auch die von den Klägerinnen eingebrachten weiteren Materialien (fehlende Frost-Tausalz-Beständigkeit des Aufbaubetons, der Betontragschicht und der Pflasterdeckung; Verwendung von Pflastersteinen anstelle von Gussasphalt; unzureichender Schienenunterguss u. ä.) nicht geeignet, um einen selbsttragenden und damit stabilen Fahrbahndeckenaufbau zu gewährleisten (vgl. die Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. F. vom 20.04.2000 und 28.08.2000 in dem Verfahren 5 OH 15/99 - LG H.).

    Denn der Sachverständige Prof. Dr. F. hat in seinen Gutachten vom 20.04.2002 und vom 28.08.2000 - LG H. 5 OH 15/99 überzeugend ausgeführt, die Aussagen im Prüfbericht der TU Berlin stimmten mit seinen Feststellungen überein (vgl. insbesondere Seite 6 des Gutachtens vom 28.08.2000).

    Verjährungsunterbrechende Maßnahmen wurden aber frühestens mit der Einleitung des Beweissicherungsverfahrens 5 OH 15/99 LG H. (07.10.1999) getroffen (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, 1916 f.).

    Hinzu kommt, dass die Klägerinnen keineswegs auf die Einbringung einer Mörtelstütze verzichteten (vgl. Ziffer 1.3 der Besprechungsniederschrift vom 25.01.1994 sowie das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. F. vom 20.04.2000 in dem Verfahren 5 OH 15/99 - LG H.).

    Denn nach den Feststellungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. im Beweissicherungsverfahren 5 OH 15/99 - LG H. sind die aufgetretenen Schäden nicht auf eine fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausführung der gelieferten Profile, sondern darauf zurückzuführen, dass die ausgeführte Konstruktion für die vorhandene Belastung mit Bussen ungeeignet war und zudem eine elastische Konstruktion nicht an eine auf allseitige Verspannung ausgerichtete Pflasterdecke angeschlossen werden durfte (vgl. Seite 8 des Gutachtens vom 20.04.2000 sowie Seite 6 des Gutachtens vom 28.08.2000).

  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03

    VOB-Vertrag: Neuherstellung einer Dacheindeckung wegen grünlicher Verfärbung

    Nachdem die Beklagte auf die Mangelrüge des Klägers vom 12. August 1997 mit Schreiben vom 8. Februar 1999 eine Erneuerung der Dacheindeckung wegen der Verfärbung ablehnte, leitete der Kläger am 12. Februar 1999 ein Beweissicherungsverfahren vor dem Amtsgericht Darmstadt ein (Aktenzeichen 303 H 15/99) und erhob nach dessen Beendigung am 1. November 1999 die vorliegende Vorschussklage bei dem Landgericht Darmstadt.
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