Rechtsprechung
AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17 (150), 150 C 518/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Unterlassung der Ablage von aufeinandergestapelten Anzeigenblättern vor (Mehrparteien-)Häusern
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch: Hauseigentümer muss kostenlose Zeitungen vor der Haustür nicht dulden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch: Hauseigentümer muss kostenlose Zeitungen vor der Haustür nicht dulden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch: Keine Ablage der Zeitungen vor den Hauseingängen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss der Eigentümer nicht hinnehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unbeliebtes Anzeigenblatt - Eigentümer eines Mietshauses muss das Ablegen kostenloser Werbeblättchen an der Haustür nicht dulden
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Die Unsitte, dass kostenlose Anzeigenblätter wiederholt einfach vor der Hauseingangstür abgelegt werden, muss nicht hingenommen werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eigentümer muss kostenlose Zeitungen vor der Haustür nicht hinnehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentümer muss Ablegen kostenloser Zeitungen vor seiner Haustür nicht hinnehmen - Ablage von Anzeigenblättern gegen den erklärten Willen des Hauseigentümers stellt nicht hinzunehmenden Eingriff in dessen Eigentum dar
Papierfundstellen
- afp 2018, 551
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Die Entscheidung des BGH VI ZR 182/88 betreffe lediglich die Verteilung von Handzettelwurfsendungen, jedoch nicht den "Magdeburger ...", einem Anzeigenblatt mit Anzeigentext.Insofern wird auf das von der Klägerseite angeführte Urteil des BGH vom 20.12.1988 VI ZR 182/88 Bezug genommen.
- KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00
Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien
Auszug aus AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379). - OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Untersagungsanspruch gegen Einwurf unerwünschten Werbematerials in …
Auszug aus AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Dies gilt auch für Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil (Palandt § 1004 Rdnr. 10, OLG Stuttgart NJW-RR 94, 502). - BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01
Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter …
Auszug aus AG Magdeburg, 29.11.2017 - 150 C 518/17
Der Einwurf von Werbematerial stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB dar (Bundesverfassungsgericht NJW 02, 2938; KG NJW 02, 379).