Rechtsprechung
   EuGH, 24.06.1981 - 150/80   

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https://dejure.org/1981,344
EuGH, 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • EU-Kommission

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Übereinkommens über die Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bei entsprechender Zuständigkeitsvereinbarung; Anwendbarkeit von Zuständigkeitsregelungen in Übereinkommen; Rüge der Unzuständigkeit und Vortrag zur Hauptsache; Folgen der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.

    Jedoch könne das Erfordernis der einheitlichen Gültigkeit der Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der Gemeinschaft, das Generalanwalt Capotorti (in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 24/76 und 25/76, Slg. 1976, 1844, 1845 bzw. 1863, 1867 f.) umschrieben habe, als Richtschnur dienen, um zu einer autonomen Auslegung des Artikels 17 des Übereinkommens zu gelangen.

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.
  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Den in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Formerfordernissen liegt das Bestreben zugrunde, den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, dabei aber solchen Gerichtsstandsklauseln die Wirkung zu nehmen, die unbemerkt in das Vertragsverhältnis eingeführt werden könnten, wie etwa solche Klauseln, die sich auf Vordrucken für Geschäftskorrespondenz oder auf Rechnungen befinden, wenn sie von der Partei, der sie entgegengehalten werden, nicht akzeptiert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh, 150/80, EU:C:1981:148, Rn. 24, und vom 7. Juli 2016, Höszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 36).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Dies geschehe beispielsweise nach Artikel 18 EuGVÜ, wenn eine Partei in einem anderen als dem vereinbarten Gerichtsstaat klage und die andere Partei sich einlasse, ohne die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu rügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80, Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnrn.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Selbst unter der Geltung des Art. 18 EuGVÜ (und für Art. 18 LugÜ gelte dann Entsprechendes) lasse sich wegen dessen lückenhafter Regelung ein Zurückgreifen auf die jeweiligen Prozeßordnungen der Vertragsstaaten nicht vermeiden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 1981 EuGHE 1981, 1671, 1686).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 14.03.1983 - I 150/80   

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https://dejure.org/1983,23178
FG Hamburg, 14.03.1983 - I 150/80 (https://dejure.org/1983,23178)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.1983 - I 150/80 (https://dejure.org/1983,23178)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 1983 - I 150/80 (https://dejure.org/1983,23178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80   

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https://dejure.org/1981,17719
Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,17719)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,17719)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,17719)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Elefanten Schuh GmbH gegen Pierre Jacqmain.

    Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeitsvereinbarung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80
    (Vgl. zum Beispiel die Rechtssache 24/76, Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831, und die Rechtssache 25/76, Galeries Segoura SPRL/Rahim Bonakdarian, Slg. 1976, 1851.) Soweit das Übereinkommen bestimmte Voraussetzungen aufstellt, sind sie unabhängig von dem Recht irgendeines bestimmten Vertragsstaats auszulegen.

    Jedoch gilt, was Generalanwalt Capotorti in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 25/76 (Slg. 1976, 1863, 1867) ausgeführt hat: "Dies alles greift freilich der nationalen Regelung anderer - formeller und materieller - Aspekte nicht vor, die außerhalb des Bereichs der gemeinschaftsrechtlich auszulegenden Bestimmungen des Übereinkommens liegen." Die Frage in der vorliegenden Rechtssache besteht aus meiner Sicht der Dinge darin, welchem nationalem Recht jene andere maßgebliche Regelung der Frage, ob eine wirksame Vereinbarung vorliegt, zu entnehmen ist.

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, muß bei der Auslegung des Brüsseler Übereinkommens sowohl seinem Regelungsgehalt und seinen Zielsetzungen als auch seinem Zusammenhang mit dem Vertrag Rechnung getragen werden (vgl. zum Beispiel die Rechtssache 12/76, Tessili/Dunlop, Slg. 1976, 1473, 1485).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80
    (Vgl. zum Beispiel die Rechtssache 24/76, Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831, und die Rechtssache 25/76, Galeries Segoura SPRL/Rahim Bonakdarian, Slg. 1976, 1851.) Soweit das Übereinkommen bestimmte Voraussetzungen aufstellt, sind sie unabhängig von dem Recht irgendeines bestimmten Vertragsstaats auszulegen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15

    Hőszig - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

    38 - Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache Elefanten Schuh (150/80, EU:C:1981:112, S. 1698).
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   AG Kelheim, 18.09.1981 - F 150/80   

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https://dejure.org/1981,12510
AG Kelheim, 18.09.1981 - F 150/80 (https://dejure.org/1981,12510)
AG Kelheim, Entscheidung vom 18.09.1981 - F 150/80 (https://dejure.org/1981,12510)
AG Kelheim, Entscheidung vom 18. September 1981 - F 150/80 (https://dejure.org/1981,12510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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