Rechtsprechung
   AG Koblenz, 21.06.2006 - 151 C 624/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3178
AG Koblenz, 21.06.2006 - 151 C 624/06 (https://dejure.org/2006,3178)
AG Koblenz, Entscheidung vom 21.06.2006 - 151 C 624/06 (https://dejure.org/2006,3178)
AG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 151 C 624/06 (https://dejure.org/2006,3178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kunde hat Recht auf Selbstabholung / Unwahrer, verunglimpfender Bewertungskommentar ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • aufrecht.de

    Abholung bei eBay grundsätzlich immer möglich

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Leistungs- und Erfüllungsort bei Internet-Auktionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch infolge einer negativen Bewertung im Rahmen einer Auktion im Internetauktionshaus eBay; Bezeichnung eines Bieters als Spaßbieter innerhalb einer Bewertung; Kaufvertrag unter der Bedingung einer Versendung des Artikels an den Käufer gegen Zahlung von ...

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    EBay-Käufer hat ein Recht auf Selbstabholung; Leistungs- und Erfüllungsort; verunglimpfender Bewertungskommentar als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abholung von eBay-Ware beim Verkäufer

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abholung von eBay-Ware beim Verkäufer

  • heise.de (Pressebericht, 18.12.2006)

    EBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen

  • heise.de (Pressebericht, 18.12.2006)

    EBay-Kunde darf Ware auch beim Verkäufer abholen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ware darf beim Verkäufer abgeholt werden - eBay-Recht

  • auktion-und-recht.de (Kurzinformation)

    EBay-Kunde darf Ware beim Verkäufer abholen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen Negativbewertungen bei eBay

  • beck.de (Leitsatz)

    Leistungsort bei eBay-Auktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versandkosten bei ebay

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ebay-Kunden dürfen ersteigerte Ware persönlich beim Verkäufer abholen - Leistungsort bei Internet-Auktionen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1643
  • MMR 2007, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 13 U 71/05

    Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von

    Auszug aus AG Koblenz, 21.06.2006 - 151 C 624/06
    Der Beklagte ist somit wegen sachlich völlig ungerechtfertigter Beleidigung und unwahrer Tatsachenbehauptung in seinem negativen Bewertungskommentar über den Kläger sowohl wegen schuldhafter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit des Klägers als auch wegen Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten zum Kaufvertrag vom 25. Dezember 2005 aus § 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den vorgenannten Bewertungskommentar aus der Internetplattform des Auktionshauses eBay zurückzunehmen bzw. der Löschung zuzustimmen (vgl. Palandt-Heinrichs, 65. Auflage, § 156 BGB, Rdnr. 3 m. LG Düsseldorf MMR 2004, Seite 496 ; OLG Oldenburg, Urteil v. 03.04.2006, Az. : 13 U 71/05 ).
  • LG Düsseldorf, 18.02.2004 - 12 O 6/04

    Dem Verkäufer steht kein Unterlassungsanspruch gegen wahre Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus AG Koblenz, 21.06.2006 - 151 C 624/06
    Der Beklagte ist somit wegen sachlich völlig ungerechtfertigter Beleidigung und unwahrer Tatsachenbehauptung in seinem negativen Bewertungskommentar über den Kläger sowohl wegen schuldhafter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit des Klägers als auch wegen Verletzung seiner vertraglichen Nebenpflichten zum Kaufvertrag vom 25. Dezember 2005 aus § 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den vorgenannten Bewertungskommentar aus der Internetplattform des Auktionshauses eBay zurückzunehmen bzw. der Löschung zuzustimmen (vgl. Palandt-Heinrichs, 65. Auflage, § 156 BGB, Rdnr. 3 m. LG Düsseldorf MMR 2004, Seite 496 ; OLG Oldenburg, Urteil v. 03.04.2006, Az. : 13 U 71/05 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht