Rechtsprechung
   KG, 24.09.2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42618
KG, 24.09.2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12) (https://dejure.org/2012,42618)
KG, Entscheidung vom 24.09.2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12) (https://dejure.org/2012,42618)
KG, Entscheidung vom 24. September 2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12) (https://dejure.org/2012,42618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 S 2 IRG, § 81 Nr 2 IRG
    Auslieferung an einen EU-Mitgliedsstaat zur Strafvollstreckung: Mindestdauer der freiheitsentziehenden Sanktion bei Teilverbüßung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer mindestens viermonatigen freiheitsentziehenden Sanktion für ein Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls i.S.d. § 81 Nr. 2 IRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 3 Abs. 3; IRG § 81 Nr. 2
    Auslieferung zur Vollstreckung; Unmaßgeblichkeit des noch zu vollstreckenden Strafrests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 21.07.2009 - 1 AuslA 88/09

    Auslieferungersuchen der Republik Polen zur Strafvollstreckung: Mindestdauer

    Auszug aus KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12
    Ersucht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union um Auslieferung zur Vollstreckung, ist also bei der Entscheidung über deren Zulässigkeit nach § 81 Nr. 2 IRG allein auf die Höhe der Sanktion abzustellen, die in dem dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Erkenntnis festgesetzt wurde; auf bereits erfolgte (Teil-)Verbüßungen kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115, 116; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2005 - Ausl 22/05-14/05 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 - [beide in juris]); Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 81 Rn. 3).
  • OLG Köln, 10.06.2005 - Ausl 22/05

    Abwesenheitsurteil; Strafbefehl

    Auszug aus KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12
    Ersucht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union um Auslieferung zur Vollstreckung, ist also bei der Entscheidung über deren Zulässigkeit nach § 81 Nr. 2 IRG allein auf die Höhe der Sanktion abzustellen, die in dem dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Erkenntnis festgesetzt wurde; auf bereits erfolgte (Teil-)Verbüßungen kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115, 116; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2005 - Ausl 22/05-14/05 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 - [beide in juris]); Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 81 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04

    Auslieferung in einen EG-Mitgliedstaat: Auslieferung zur Strafvollstreckung bei

    Auszug aus KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12
    Ersucht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union um Auslieferung zur Vollstreckung, ist also bei der Entscheidung über deren Zulässigkeit nach § 81 Nr. 2 IRG allein auf die Höhe der Sanktion abzustellen, die in dem dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Erkenntnis festgesetzt wurde; auf bereits erfolgte (Teil-)Verbüßungen kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115, 116; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2005 - Ausl 22/05-14/05 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 - [beide in juris]); Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 81 Rn. 3).
  • OLG Celle, 23.11.2015 - 1 Ausl 46/14

    Verhältnismäßigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zum Zweck der

    Auch wenn die Vorschrift aufgrund des Vorrangs des EuAlÜbk gemäß § 1 Abs. 3 IRG vorliegend keine Anwendung finden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit das Vorliegen eines nur noch im Bagatellbereich liegenden Strafrestes die Prüfung veranlasst, ob die Rechtshilfe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung i. S. von § 73 IRG widerspricht (vgl. KG, Beschluss vom 24. September 2012, 151 Ausl A 113/12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2015, OLG Ausl 98/15, juris).
  • OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn

    Allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit könnte das Vorliegen eines nur noch im Bagatellbereich liegenden Strafrestes die Prüfung durch den Senat veranlassen, ob die Rechtshilfe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG widersprechen könnte (KG Berlin, Beschluss vom 24. September 2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12) m.w.N., - juris; Grützner/Pötz/Kreß-Böse, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3. Aufl. § 81 Rn. 3 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht