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   OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06, 32 Wx 151/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17847
OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06, 32 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,17847)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2006 - 32 Wx 150/06, 32 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,17847)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2006 - 32 Wx 150/06, 32 Wx 151/06 (https://dejure.org/2006,17847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 7; ; KostO § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14 Abs. 7 § 16
    Anordnung der Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung durch Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ; Rechtmäßigkeit der Übertragung einer Entscheidung von der Kammer auf den Einzelrichter; Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.07.1993 - 3Z BR 95/93
    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06
    Anträge des Kostenschuldners auf Anordnung der Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung sind als Erinnerungen gegen den Kostenansatz nach § 14 KostO anzusehen (BayObLG Beschluss vom 8.7.1993 - 3Z BR 95/93; Rohs/Wedewer/Waldner KostO Stand Mai 2006 § 16 Rn. 17).
  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62

    Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06
    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. dieser Vorschrift liegt nach h.M. nur vor, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1981, 165; BayObLG JurBüro 1983, 592; Korintenberg/Bengel/ Tiedke KostO 16.Aufl. § 16 Rn.2).
  • OLG München, 03.08.2006 - 32 Wx 122/06

    Kostenhaftung des Veranlassers bei unklarer Urheberschaft des Beschwerdeführers -

    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06
    Diese Vorschrift ist nämlich auch im Beschwerdeverfahren anwendbar (Senatsentscheidung vom 3.8.2006 - 32 Wx 122/06, veröffentlicht bei juris; BayObLG NJW 1964, 1474).
  • BayObLG, 12.05.1981 - BReg. 3 Z 14/81
    Auszug aus OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06
    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. dieser Vorschrift liegt nach h.M. nur vor, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BGH NJW 1962, 2107; BayObLGZ 1981, 165; BayObLG JurBüro 1983, 592; Korintenberg/Bengel/ Tiedke KostO 16.Aufl. § 16 Rn.2).
  • OLG Braunschweig, 23.11.2023 - 3 W 214/22

    Kosten; Gerichtskosten; Kostenrechnung; Kostenansatz; Kostenerhebung;

    Das Gericht entscheidet über die Erinnerung durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, § 81 Abs. 6 Satz 1 GNotKG (vgl. Volpert , in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, § 66 GKG, Rn. 55a f.); dies gilt auch dann, wenn der angegriffene Kostenansatz auf einer - als unrichtige Sachbehandlung beanstandeten - Entscheidung des gesamten Kollegialspruchkörpers beruht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 2 VAs 71/15 -, juris, Rn. 1, 3; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 11 W 215/20 -, NJW-RR 2020, S. 700 [Rn. 17 f.]; Beschluss vom 7. November 2006 - 32 Wx 150/06 -, juris, Rn. 3, 5).
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