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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 01.07.2008 - O 151/07   

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https://dejure.org/2008,90284
LG Düsseldorf, 01.07.2008 - O 151/07 (https://dejure.org/2008,90284)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2008 - O 151/07 (https://dejure.org/2008,90284)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - O 151/07 (https://dejure.org/2008,90284)
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   RG, 04.01.1908 - Rep. I. 151/07   

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https://dejure.org/1908,112
RG, 04.01.1908 - Rep. I. 151/07 (https://dejure.org/1908,112)
RG, Entscheidung vom 04.01.1908 - Rep. I. 151/07 (https://dejure.org/1908,112)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1908 - Rep. I. 151/07 (https://dejure.org/1908,112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was hat der Verfrachter darzulegen, um sich der Haftung für mangelnde Seetüchtigkeit gemäß § 559 Abs. 2 H.G.B. zu entziehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seeuntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 300
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.07.1957 - II ZR 284/56

    Rechtsmittel

    Da auf Grund des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses die Beweislastregelung für die Klägerin mindestens ebenso günstig ist wie die im Falle des Frachtvertrages zwischen dem Verfrachter und den Ladungsbeteiligten durch §§ 559 HGB getroffene Regelung (vgl. hierzu RGZ 67, 300 [303 f]), kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsgericht zu Recht die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 559 abgelehnt hat.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß die Beklagte nicht für ein etwaiges Verschulden der Wertt einzustehen habe, da die Wertt nicht Erfüllungsgehilfin der Beklagten gegenüber der Firma W. & Co ist (RGZ 67, 300 [305]; vgl. auch RGZ 101, 158).

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   EGMR, 22.11.2011 - 151/07   

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https://dejure.org/2011,51711
EGMR, 22.11.2011 - 151/07 (https://dejure.org/2011,51711)
EGMR, Entscheidung vom 22.11.2011 - 151/07 (https://dejure.org/2011,51711)
EGMR, Entscheidung vom 22. November 2011 - 151/07 (https://dejure.org/2011,51711)
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Volltextveröffentlichung

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