Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1986 - 152/84   

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https://dejure.org/1986,49
EuGH, 26.02.1986 - 152/84 (https://dejure.org/1986,49)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - 152/84 (https://dejure.org/1986,49)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 152/84 (https://dejure.org/1986,49)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ZUGANG ZUR BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN - GLEICHBEHANDLUNG - RICHTLINIE 76/207 - ARTIKEL 5 ABSATZ 1 - ENTLASSUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Einzelnen, sich auf eine Richtlinie zu berufen; Wirkung im Verhältnis zwischen Staat und Einzelnen; Auslegung des Begriffs Entlassung; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; ...

  • opinioiuris.de

    Marshall

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207 Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207 Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 79/7 Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; ; EWG-Vertrag Art. 189

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vertikale direkte Anwendbarkeit von Richtlinien - Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 5 Abs. 2, Art. 7, Art. 177, 189

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrAVG § 1 ; EWGV Art. 119 ; GG Art. 3

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2178
 
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Wird zitiert von ... (345)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.02.1982 - 19/81

    Burton / British Railways Board

    Auszug aus EuGH, 26.02.1986 - 152/84
    25 Die Ausnahme des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 79/7 betreffend die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Altersrente oder Ruhestandsrente sei nicht einschlägig, da es im vorliegenden Fall im Unterschied zur Rechtssache Burton (Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 19/81, Slg. 1982, 555) nicht um die Bestimmung eines Rentenanspruchs gehe.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 26.02.1986 - 152/84
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Schließlich lässt sich der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung nicht entgegenhalten, sie laufe auf eine - in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgelehnte (EuGH, NJW 1994, 2473 Rn. 20 - Dori/Recreb; NJW 1986, 2178 Rn. 48 - Marshall) - horizontale Drittwirkung der Richtlinie hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, BGHZ 150, 248, 259 f.).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine Richtlinie nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen kann, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche nicht möglich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall, 152/84, Slg. 1986, 723, Randnr. 48, vom 14. Juli 1994, Faccini Dori, C-91/92, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20, sowie Pfeiffer u. a., Randnr. 108).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch eine klare, genaue und unbedingte Richtlinienbestimmung, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, nicht als solche Anwendung finden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs. 152/84, Slg. 1986, S. 723, Rdnr. 48 - Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority; Urteil vom 5. Oktober 2004, aaO, Rdnr. 108 f. - Pfeiffer u. a./ Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; Urteil vom 7. Juni 2007 - Rs. C-80/06, Slg. 2007, I S. 4473, Rdnr. 20 - Carp Snc di L. Moleri e.V. Corsi/Ecorad Srl.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84   

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https://dejure.org/1985,15779
Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84 (https://dejure.org/1985,15779)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.09.1985 - 152/84 (https://dejure.org/1985,15779)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. September 1985 - 152/84 (https://dejure.org/1985,15779)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    M. H. Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority (Teaching).

    Gleichbehandlung vom Männern und Frauen - Entlassungsbedingungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    Die Berufungsklägerin macht geltend, zunächst sei das nationale Gericht verpflichtet, das nationale Recht so auszulegen, daß es mit der Richtlinie übereinstimme (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann/Land Nordrhein-Westfalen, Slg. 1984, 1891, insbesondere Randnr. 26 der Entscheidungsgründe auf S. 1909); nur soweit eine Nichtübereinstimmung zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht nicht im Wege der Auslegung ausgeräumt werden könne, sei das nationale Gericht verpflichtet festzustellen, daß die mit dem Gemeinschaftsrecht nicht übereinstimmenden Bestimmungen des nationalen Rechts auf den betreffenden Fall nicht anwendbar seien.

    In Randnummer 26 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann/Land Nordrhein-Westfalen) wird ausgeführt, "daß die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in dieser vorgesehene Ziel zu erreichen, sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten obliegen, und zwar im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten".

  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    Es scheint mir deshalb Sache der nationalen Gerichte zu sein, in den Grenzen des nationalen Rechts darüber zu befinden, ob Section 6 (4) des Sex Discrimination Act 1975 so auszulegen ist, daß sie tatsächlich mit der Richtlinie übereinstimmt, wobei natürlich jedes Gericht das Recht hat, dem Gerichtshof Fragen des Gemeinschaftsrechts gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vorzulegen (Rechtssache 166/73, Rheinmühlen-Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide, Slg. 1974, 33).
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    Urteils in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509 und 1530).
  • EuGH, 08.11.1983 - 165/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    Bevor die zwei Fragen allgemein und nicht im Hinblick auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falles geprüft werden - über den natürlich das nationale Gericht zu entscheiden hat -, sollte daran erinnert werden, daß der Gerichtshof bereits festgestellt hat, daß die Beseitigung der auf dem Geschlecht beruhenden Diskriminierung zu den Grundrechten gehört, deren Einhaltung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteil Defrenne Nr. 3, Randnr. 27 der Entscheidungsgründe; in jüngerer Zeit Randnr. 13 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431, 3448, und Randnr. 16 der Entscheidungsgründe des.
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    Sie berufen sich auf die Rechtssache 149/77 (Defrenne/Sabena, Slg. 1978, 1365, "Defrenne Nr. 3").
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 152/84
    anzuwenden (Rechtssache 106/76, Amministrazione delle Finanze dello Stato/Simmenthal, Slg. 1978, 629), und sie nicht für ungültig zu erklären.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96

    Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Diese Auslegung wurde in der späteren Rechtssache Marshall von Generalanwalt Slynn zurückgewiesen, der die sich aus dem Tenor des Urteils von Colson ergebende Lösung dem Obiter dictum der genannten Randnummer 26 vorzog (vgl. Schlussanträge vom 18. September 1985 in der Rechtssache 152/84, Slg. 1986, 725, insbesondere S. 732 f.).
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