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   AG München, 08.08.2018 - 154 C 20100/17   

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https://dejure.org/2018,45172
AG München, 08.08.2018 - 154 C 20100/17 (https://dejure.org/2018,45172)
AG München, Entscheidung vom 08.08.2018 - 154 C 20100/17 (https://dejure.org/2018,45172)
AG München, Entscheidung vom 08. August 2018 - 154 C 20100/17 (https://dejure.org/2018,45172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249, § 253 Abs. 2, § 823 Abs. 1
    Verletzung der Räum- und Streupflicht in stark frequentiertem Bereich

  • rewis.io

    Verletzung der Räum- und Streupflicht in stark frequentiertem Bereich

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Nicht gestreut

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bei Glatteis nicht geräumt bzw. gestreut - gewerbliche Dienste haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Streukontrolle durch Winterdienst - Sturz auf Glatteis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trotz Glätte nicht gestreut - Verkehrssicherungspflichtiger haftet!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Supermarkt-Parkplatz nicht gestreut - Winterdienst-Firma muss einer mit dem Rad gestürzten Kundin Schmerzensgeld zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Streukontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte begründet hier die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Haftung bei unterlassener Streukontrolle?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für gewerbliche Winterdienste gelten strengere Anforderungen an die Streupflicht

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Streupflicht bei Glätte: Schmerzensgeld für gestürzte Radlerin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus AG München, 08.08.2018 - 154 C 20100/17
    Insbesondere hat die Klägerin ein Feststellungsinteresse hinsichtlich des Feststellungsantrags Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteil vom 16.01.2001, Az. VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431).
  • BGH, 12.06.2012 - VI ZR 138/11

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Grenzen der Streupflicht eines

    Auszug aus AG München, 08.08.2018 - 154 C 20100/17
    Es liegt auch kein Fall einer vereinzelten Glättestelle vergleichbar zu der zitierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 12.06.2012, Az. VI ZR 138/11, NJW 2012, 2727) vor.
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