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   AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18   

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AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18 (https://dejure.org/2019,32606)
AG München, Entscheidung vom 04.09.2019 - 155 C 1510/18 (https://dejure.org/2019,32606)
AG München, Entscheidung vom 04. September 2019 - 155 C 1510/18 (https://dejure.org/2019,32606)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO - Streitwert für Auskunftsklage regelmäßig 5000 EURO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Umfang des Auskunftsanspruchs nach DSGVO

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Inhalt des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bezieht sich nicht auf interne Vermerke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2008 - 2 U 244/07

    Höhe des Schadensersatzes in Geld für den Verlust zweier WEB Dual-Server

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Für die Dauer der notwendigen Verauslagung des Gerichtskostenvorschusses als Voraussetzung für die Klagezustellung gem. § 12 GKG und solange die Höhe des Erstattungsanspruchs im Zusammenhang mit der endgültigen Kostenentscheidung noch offen ist, kann daher eine entsprechende Feststellung erfolgen, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom einen 30.10.2008, Az. 2 U 244/07.

    Soweit von Klägerseite mit dem Feststellungsantrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus dem geleisteten Gerichtskostenvorschuss von 324 EUR für die Zeit vom 4.10.2017 bis zum Eingang eines Kostenfestsetzungsantrags nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote geltend gemacht werden, handelt es sich ebenfalls um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden betreffend die Beklagte zu 1 und einen akzessorischen Anspruch betreffend die Beklagten zu 2 und 3. Ausgangspunkt ist zunächst, dass der Rechtsgrund der Geldschuld unbeachtlich ist, vgl. Beck Online Groß Kommentar, Stand 1.6.2019, § 291, Rn. 11. Für die Dauer der notwendigen Verauslagung des Gerichtskostenvorschusses als Voraussetzung für die Klagezustellung gem. § 12 GKG und solange die Höhe des Erstattungsanspruchs im Zusammenhang mit der endgültigen Kostenentscheidung noch offen ist, kann daher eine entsprechende Feststellung erfolgen, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom einen 30.10.2008, Az. 2 U 244/07.

  • LG Köln, 19.06.2019 - 26 S 13/18
    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO dient nicht der vereinfachten Buchführung des Betroffenen, sondern soll sicherstellen, dass der Betroffene den Umfang und Inhalt der gespeicherten personenbezogenen Daten beurteilen kann, vgl. LG Köln, Teilurteil vom 18. März 2019, 26 O 25/18; LG Köln, Urteil vom 19.6.2019, Az. 26 S 13/18.

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Landgerichts Köln, Urteil vom 19.6.2019, Az. 26 S 13/18.

  • LG Köln, 18.03.2019 - 26 O 25/18

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO dient nicht der vereinfachten Buchführung des Betroffenen, sondern soll sicherstellen, dass der Betroffene den Umfang und Inhalt der gespeicherten personenbezogenen Daten beurteilen kann, vgl. LG Köln, Teilurteil vom 18. März 2019, 26 O 25/18; LG Köln, Urteil vom 19.6.2019, Az. 26 S 13/18.

    Soweit die Beklagtenseite sich darüber hinaus auf die Entscheidung des Landgerichts Köln, Urteil vom 18.3.2019, Az. 26 O 25/18 bezieht, ist zunächst festzustellen, dass dort die (weitere) Klage deswegen als unbegründet angesehen wurde, da während des dortigen Prozesses wiederholt Auskünfte erteilt wurden und der Rechtsstreit insoweit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.

  • OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17

    Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Soweit die Beklagtenseite auf den Beschluss des OLG Köln vom 5.2.2018, Az. 9 U 120/17 Bezug nimmt, wird in der entsprechenden Anmerkung zur Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass eine einheitliche Maßgabe in Form einer "roten Linie" gerade nicht existiert.
  • LAG Hessen, 29.01.2013 - 13 Sa 263/12

    Auskunftsanspruch betreffend in Bezug auf personenbezogene Daten- bestimmter

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Das von Beklagtenseite zitierte Urteil des LAG Hessen, BeckRS 2013, 67364 kann auch nicht pauschal als Beleg für die von der Beklagtenseite geäußerten Rechtsansichten und rechtshindernden bzw. rechtsvernichtende Einwände zugrunde gelegt werden.
  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Soweit von Klägerseite im Hinblick auf den richterlichen Hinweis im Termin vom 25.7.2019 (Blatt 167-169) Schriftsatzfrist beantragt hat, wonach die Fassung des neuen Klageantrags zu 1 Satz 1 über die nach Datenschutz Grundverordnung geschuldeten Auskünfte zu personenbezogenen Daten hinausgehe und beantragt wurde, den Klageantrag entsprechend der weiteren Ausführungen im Schriftsatz vom 16.7.2019 (Blatt 158-160) auszulegen, war die Gewährung einer entsprechenden Schriftsatzfrist aus Sicht des Gerichts deswegen nicht veranlasst, da der Klageantrag entsprechend dem obigen Tenor ausgelegt werden konnte (vgl. etwa das Urteil des OLG Brandenburg vom 05.04.2019, Az: 4 U 68/18 m.w.N.) und diese Auslegung das von Klägerseite im gleichen Schriftsatz dargelegte Auskunftsinteresse, nämlich nur im Hinblick auf personenbezogene Daten, die eine Identifizierung des Klägers zulassen, abdeckt.
  • OLG Köln, 04.10.2000 - 26 UF 71/00

    Vollstreckungsrecht - Auskunft nach dem übereinstimmenden Verständnis der

    Auszug aus AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18
    Eine Entscheidung über die 2. Stufe ist jedoch so lange nicht möglich, als nicht rechtskräftig über die 1. Stufe und damit den Umfang der zu erteilenden Auskünfte, bezüglich derer in der 2. Stufe dann die eidesstattliche Versicherung verlangt werden soll, entschieden ist, vgl. Urteil des OLG Köln vom 04.10.2000, Az: 26 UF 71/00 m.w.N.
  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Entsprechend wurde von der Rechtsprechung anerkannt, dass es unschädlich ist, wenn der Betroffene zu erkennen gibt, dass er die betreffenden Daten zur Vorbereitung eines Rechtsstreits bzw. zur Verbesserung seiner Position in einem solchen verlangt (vgl. hierzu LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 17 Sa 11/18; LG Köln, Urteil vom 11. November 2020 - 23 O 172/19; LG Dresden, Urteil vom 29. Mai 2020 - 6 O 76/20; AG Bonn, Urteil vom 30. Juli 2020 - 118 C 315/19, BeckRS 2020, 19548 Rn. 18, beck-online; AG München, Teilurteil vom 4. September 2019 - 155 C 1510/18; BeckOK DatenschutzR/B.-Wudy, 32. Ed. 1. Mai 2020, DS-GVO Art. 15 Rn. 52.2).
  • VG Hamburg, 22.07.2022 - 21 K 1802/21

    Datenverarbeitung im Hamburgischen Krebsregister, Datenschutz

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist nicht auf den Zeitpunkt des ersten Auskunftsverlangens abzustellen (a.A. AG München, Urt. v. 4.9.2019, 155 C 1510/18, juris, Rn. 54; ArbG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2020, Ca 6557/18, juris, Rn. 63 [hinsichtlich der Zwecke der Datenverarbeitung]; Bäcker, in: Kühling/Buchner, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 2020, Art. 15, Rn. 8a; Bienemann, in: Sydow/Marsch, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl. 2022 Art. 15, Rn. 29).
  • LG Berlin, 16.12.2019 - 35 T 14/19

    Streitwertfestsetzung für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der gemäß § 3 ZPO erforderlichen Schätzung eine höhere Bewertung veranlasst, die im Einzelfall bis zu 5000, 00 EUR anzusetzen sein kann (OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2019 - 20 W 10/18; AG München, Teilurteil vom 04.09.2019 - 155 C 1510/18, Rn. 69 - 71).
  • LG München I, 02.03.2021 - 6 S 13544/19

    Streitwertbeschwerde, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschlüsse, Inkassokosten,

    dass die erteilten Auskünfte im Rechtsstreit 155 C 1510/18 des Amtsgerichts München / 6 S 13544/19 des Landgerichts München I vollständig, abschließend und zutreffend sind.
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