Rechtsprechung
   AG München, 31.10.2013 - 155 C 9298/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32325
AG München, 31.10.2013 - 155 C 9298/13 (https://dejure.org/2013,32325)
AG München, Entscheidung vom 31.10.2013 - 155 C 9298/13 (https://dejure.org/2013,32325)
AG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 155 C 9298/13 (https://dejure.org/2013,32325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • spiegel.de (Pressebericht, 15.11.2013)

    Illegale Kopien: Gerichte erschweren Geschäft mit Massenabmahnungen

  • Telepolis (Pressemeldung, 15.11.2013)

    Filesharing: Alle auf den Rücksitz! // Sippenhaft für Filesharer abgelehnt

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Amtsgericht München weist Sony-Filesharing-Klage ab

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers, wenn weitere Familienangehörige den Internetanschluss nutzen konnten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Klage gegen Familienvater abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Klage gegen Familienvater abgewiesen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Filesharing: Klage gegen Familienvater abgewiesen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13

    Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing

    Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13).
  • LG München I, 09.07.2014 - 21 S 26548/13

    Urheberrechtsverletzung Filesharing - sekundäre Darlegungslast des

    Auf die Berufung der Klagepartei wird das Endurteil des Amtsgerichts München vom 31.10.2013, Az. 155 C 9298/13, wie folgt geändert:.

    die Berufung unter Aufrechterhaltung des Urteils des Amtsgerichts München vom 31.10.2013 (Az. 155 C 9298/13) zurückzuweisen.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 - 217 C 121/14

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers eines frei

    Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 27.10.2011, I - 22 W 82/11; OLG Hamm, Beschluss v. 04.11.2013, I - 22 W 60/13; OLG Köln NJW-RR 2012, 1327; AG Hamburg, Urteil v. 30.10.2013, 31 C 20/13; AG München, Urteil v. 31.10.2013, 155 C 9298/13).
  • AG München, 31.10.2014 - 264 C 23409/13

    Filesharing-Klage gegen Mutter abgewiesen

    Weiterer Vortrag war zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung nicht notwendig und kann bei lebensnaher Betrachtung von der Beklagten auch nicht erwartet werden (AG München, Urteil vom 31.10.2013, Az. 155 C 9298/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht