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   EuGH, 14.07.1981 - 155/80   

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EuGH, 14.07.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Oebel

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - UMFANG

  • EU-Kommission

    Oebel

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Nachtbackverbots mit dem Gemeinschaftsrecht; Abhängigkeit der Anwendbarkeit einer Regelung von dem Ort der Niederlassung eines Wirtschaftsteilnehmers; Abhängigkeit der Anwendbarkeit einer Regelung von der Staatsangehörigkeit eines ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 7; ; EWGVtr Art. 30; ; EWGVtr Art. 34; ; EWGVtr Art. 177; ; ArbZBäckG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - UMFANG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 7]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Ort der Niederlassung; Freier Warenverkehr; Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinem Außenhandel; Herstellung von ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1885
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    Dies lasse sich den grundsätzlichen Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen "Cassis de Dijon" und "Fleischzubereitungen" (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649, und Rechtssache 153/78, Slg. 1979, 2555) entnehmen.
  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    9 Wie der Gerichtshof außerdem in seinem Urteil vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (van Dam, Slg. 1979, 2345, 2361) ausgeführt hat, kann die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung angesehen werden, weil angeblich andere Mitgliedstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    Dies sei auch ausdrücklich im Urteil vom 30. Oktober 1974 (Rechtssache 190/73, Strafverfahren gegen van Haaster, Slg. 1974, 1123) festgestellt worden, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß eine die Produktion beschränkende nationalstaatliche Maßnahme "zumindest potentiell" den Handelsverkehr beeinträchtige und folglich als Maßnahme gleicher Wirkung zu werten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    88 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, EU:C:1981:177, Rn. 12), und vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    Beispiele hierfür sind u. a. in den Urteilen Oebel und Cinéthèque zu finden.

    is - Vgl. Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993, Randnr. 4 sowie den Tatbestand des Urteils, a. a. O., 1998, wo die deutsche Regierung dieses zweite Ziel erläutert).

    23 - Hierfür gibt es mittlerweile verschiedene Beispiele: das Urteil Oebel (a. a. O.) und die Urteile vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211), vom 25. November 1986 in der Rechtssache 148/85 (Forest, Slg. 1986, 3449), vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88 (Krantz, Slg. 1990, I-583), vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-23/89 (Quiedynn, Slg. 1990, I-3059) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Steptonhurst, Slg. 1991, I-2387).

    Im Urteil Oebel, in dem der Gerichtshof die betreffende nationale Regelung als "eine berechtigte wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidung" ansah, fügte er unmittelbar hinzu: "die den im allgemeinen Interesse liegenden Zielen des Vertrages entspricht".

    Daß auch nationale Regelungen über die Öffnungszeiten von Geschäften den im allgemeinen Interesse liegenden Zielen des Vertrages entsprechen, erkannte der Gerichtshof im Urteil B & Q unter Bezugnahme auf das Urteil Oebel ausdrücklich an.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    Im Urteil Oebel z. B., in dem es um eine Regelung ging, nach der die Herstellung und der Vertrieb von Brot zu bestimmten Zeiten verboten war, hat der Gerichtshof entschieden, daß es sich um eine Regelung handele, die in keinem Zusammenhang zu den Einfuhren stehe, da "der innergcmcinschaftlichc Handelsverkehr nämlich jederzeit möglich [bleibt], unter dem einzigen Vorbehalt, daß die Lieferung an die Verbraucher und den Einzelhandel für sämtliche Hersteller unabhängig von ihrem Niedcrlassungsort in der gleichen Weise beschränkt ist" ( 14 ).

    Nach dieser Feststellung läßt sich sicher nicht verhehlen, daß diese Auffassung, auch wenn sie durch eine Beurteilung gekennzeichnet ist, die viel oberflächlicher oder jedenfalls weniger intensiv als diejenige ist, die normalerweise nach den Artikeln 30 bis 36 erfolgt, im Widerspruch zu der Auffassung steht, die im Urteil Oebel entwickelt worden ist.

    Es trifft sicher zu, daß die Richtung, die vom Urteil Oebel zum Urteil Sheptonhurst führt, und die Richtung in bezug auf den Verkauf an Sonntagen gar nicht so weit auseinander sind, nicht nur hinsichtlich des Ergebnisses, zu dem sie gelangen.

    ( 13 ) Vgl. Urteile vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211), vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-23/89 (Quietlynn, Slg. 1990, I-3059) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Shcptonhurst, Slg. 1991, I-2387).

    ( 14 ) Urteil vom 14. Juli 1981 (a. a. O., Randnr. 20).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80   

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https://dejure.org/1981,13766
Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,13766)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.05.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,13766)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bußgeldverfahren gegen Sergius Oebel.

    Nachtbackverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Ein von einem anderen Kriterium ausgehender Standpunkt wurde dagegen im Urteil vom 8. November 1979 der Zweiten Kammer des Gerichtshofes in der Rechtssache 15/79 (Groenveld, Slg. 1979, 3409) eingenommen.

    Daher ist festzustellen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf dem Gebiet der Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen nach dem Urteil Groenveld nicht mehr völlig einheitlich ist.

    Ich halte daher die Auffassung für berechtigt, daß der im Urteil Groenveld eingeschlagene Lösungsweg nicht von den besonderen Umständen dieses Falles losgelöst werden kann und damit beschränkt bleibt auf die Auslegung von Artikel 34 in bezug auf restriktive Maßnahmen auf der Produktionsebene, deren Auswirkungen auf die Ausfuhren sekundär sind.

    Aufgrund dieser Feststellungen könnte es als die einfachste Lösung des in Artikel 34 enthaltenen Auslegungsproblems erscheinen, ebenso zu entscheiden wie in dem durch das Urteil Groenveld gebildeten Präzedenzfall; auch im vorliegenden Fall geht es nämlich um produktionsbeschränkende Maßnahmen, die sich sowohl auf den Binnenhandel wie auf den Außenhandel restriktiv auswirken und die den letzteren in begrenztem Umfang treffen (es ist zu berücksichtigen, daß die Art des Erzeugnisses seinen Verkauf im Ausland nur von grenznahen Gebieten aus gestattet).

    Ich möchte Ihnen aber diese Lösung nicht vorschlagen, auch weil sie zu einer ersten Ausweitung der Kriterien führen würde, auf die das Urteil Groenveld gestützt ist: Müßte man doch die Auffassung vertreten, daß die Begrenzung der Zeiten für das Ausfahren oder Austragen der von deutschen Backwarenherstellern erzeugten Waren nicht unter Artikel 34 fällt.

    Eine zweite und noch schwerwiegendere Ausweitung dieser Kriterien würde dann erfolgen, wenn man die Auffassung vertreten wollte, daß auch die Begrenzung der Zeiten für das Ausfahren und Austragen von Waren, die von ausländischen Backwarenherstellern erzeugt und nach Deutschland eingeführt wurden, nicht unter das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen falle: Hier bewegen wir uns im Anwendungsbereich von Artikel 30, und die Berufung auf das Urteil Groenveld als Präzedenzfall ist in diesem Zusammenhang nicht zutreffend.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Jedoch hat der Gerichtshof die Verbote der Artikel 30 und 34 nicht nur dadurch abgemildert, daß er von den Ausnahmeklauseln des Artikels 36 Gebrauch machte, sondern auch dadurch, daß er die Zulässigkeit von beschränkenden nationalen Maßnahmen anerkannte, die ein "im allgemeinen Interesse liegendes Ziel [verfolgen], das den Erfordernissen des freien Warenverkehrs, der eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellt, vorginge" (Randnr. 14 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649), und zwar insbesondere auch von Maßnahmen, die wirksame steuerliche Kontrollen, die Lauterkeit des Handelsverkehrs und den Verbraucherschutz sicherstellen sollen.

    Deshalb ist es aber nicht unzweckmäßig, auch auf das von der Rechtsprechung des Gerichtshofes entwickelte Kriterium hinzuweisen, wonach Handelshemmnisse im Hinblick auf ein allgemeines Interesse, das dem Grundsatz des freien Warenverkehrs vorgeht, gerechtfertigt sein können (erwähntes Urteil Rewe vom 20. Februar 1979).

  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Tatsächlich bestanden keine Zweifel, daß Maßnahmen als mit den erwähnten Artikeln unvereinbar anzusehen waren, die den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar beschränkten, wie gesundheitspolizeiliche Kontrollen bei der Einfuhr (vgl. z. B. das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871), oder die den Exporteuren auferlegte Verpflichtung, ein technisches Prüfungszeugnis vorzulegen, das von einer bestimmten staatlich beauftragten Stelle ausgestellt wurde (vgl. das Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76,.

    Bouhelier, Slg. 1977, 197).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Jedoch hat sich der Gerichtshof für eine erheblich weitere Fassung des Begriffs der Maßnahme gleicher "Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen entschieden - und diese beibehalten -, indem er hierunter "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern", verstanden hat (vgl. das berühmte Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, dem sich das Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe, angeschlossen hat), und in jüngster Zeit sogar "jede nationale Regelung" mit diesen Eigenschaften (Randnr. 8 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 94/79, Pieter Vriend, Slg. 1980, 327).

    Nach meiner Auffassung gründet sich diese Rechtsprechung auf die Erwägung, daß die beschränkende Wirkung bestimmter staatlicher Maßnahmen objektiv unbestreitbar sein kann - vor allem wenn man an dem weiten, im Urteil Dassonville geprägten Begriff einer tatsächlich oder potentiell, mittelbar oder unmittelbar beschränkenden Wirkung festhält; andererseits gibt es aber unabhängig von den nach Artikel 36 EWG-Vertrag zulässigen Ausnahmen bestimmte von der Gemeinschaftsrechtsordnung anerkannte oder den Grundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, entsprechende Werte, denen gegenüber den Bestimmungen der Artikel 30 und 34 Vorrang zukommt und die daher die in diesen Vorschriften aufgestellten Verbote neutralisieren können.

  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Die gleiche Bewertung erfuhren nationale Maßnahmen, die eine Kontingentierung der Produktion bewirkten, da diese wenigstens potentiell den freien Warenverkehr im innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen (Urteil vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, Slg. 1974, 1123; außerdem für den Bereich der Schlachtung von Geflügel das Urteil vom 18. Mai 1977 in der Rechtssache 111/76, Van den Hazel, Slg. 1977, 901).

    Man kann nach meiner Auffassung die Änderung der Auslegungstendenz im Vergleich zu den erwähnten Urteilen Van Haaster und Van den Hazel nicht verleugnen.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    wurde auch in auf die Rechtssache Groenveld folgenden Entscheidungen bestätigt: Ich erwähne das bereits genannte Urteil Vriend vom 26. Februar 1980; außerdem ist das Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli, Slg. 1980, 2071) anzuführen.
  • EuGH, 26.02.1980 - 94/79

    Vriend

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Jedoch hat sich der Gerichtshof für eine erheblich weitere Fassung des Begriffs der Maßnahme gleicher "Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen entschieden - und diese beibehalten -, indem er hierunter "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern", verstanden hat (vgl. das berühmte Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, dem sich das Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe, angeschlossen hat), und in jüngster Zeit sogar "jede nationale Regelung" mit diesen Eigenschaften (Randnr. 8 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 94/79, Pieter Vriend, Slg. 1980, 327).
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit zu der Feststellung, daß in solchen Fällen keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt und Artikel 7 EWG-Vertrag daher nicht verletzt ist (vgl. Urteil vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78, Bussone, Slg. 1978, 2429, Randnr. 37 ff. der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 13.03.1979 - 119/78

    Peureux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Jedoch hat sich der Gerichtshof für eine erheblich weitere Fassung des Begriffs der Maßnahme gleicher "Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen entschieden - und diese beibehalten -, indem er hierunter "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern", verstanden hat (vgl. das berühmte Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, dem sich das Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 119/78, Grandes Distilleries Peureux, Slg. 1979, 975, Randnr. 22 der Entscheidungsgründe, angeschlossen hat), und in jüngster Zeit sogar "jede nationale Regelung" mit diesen Eigenschaften (Randnr. 8 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 94/79, Pieter Vriend, Slg. 1980, 327).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80
    Tatsächlich bestanden keine Zweifel, daß Maßnahmen als mit den erwähnten Artikeln unvereinbar anzusehen waren, die den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar beschränkten, wie gesundheitspolizeiliche Kontrollen bei der Einfuhr (vgl. z. B. das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871), oder die den Exporteuren auferlegte Verpflichtung, ein technisches Prüfungszeugnis vorzulegen, das von einer bestimmten staatlich beauftragten Stelle ausgestellt wurde (vgl. das Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76,.
  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 13.10.1982 - V 155/80   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 31.01.1881 - 155/80   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Setzt die Strafbarkeit des Werfens auf Menschen voraus, daß diese auch wirklich getroffen werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 3, 306
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