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Rechtsprechung
   LG Dresden, 04.02.2016 - O 156/14   

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LG Dresden, 04.02.2016 - O 156/14 (https://dejure.org/2016,76106)
LG Dresden, Entscheidung vom 04.02.2016 - O 156/14 (https://dejure.org/2016,76106)
LG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - O 156/14 (https://dejure.org/2016,76106)
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Rechtsprechung
   RG, 10.10.1914 - Rep. V. 156/14   

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https://dejure.org/1914,141
RG, 10.10.1914 - Rep. V. 156/14 (https://dejure.org/1914,141)
RG, Entscheidung vom 10.10.1914 - Rep. V. 156/14 (https://dejure.org/1914,141)
RG, Entscheidung vom 10. Oktober 1914 - Rep. V. 156/14 (https://dejure.org/1914,141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erwirbt der Ersteher durch den Zuschlag auch an solchen Grundstücksflächen das Eigentum, die irrtümlich auf dem Grundbuchblatte des Schuldners, gleichzeitig aber auf dem Grundbuchblatte des wahren Eigentümers verzeichnet sind, wenn in der Terminsbestimmung ohne Erwähnung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschlag bei doppelter Grundstückseintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    aa) Es entspricht der herrschenden - auch von dem Senat geteilten - Meinung, dass der Zuschlag nicht zu dem Entzug schuldnerfremden Eigentums führt, wenn das zu versteigernde Grundstück in der Terminsbestimmung derart fehlerhaft oder unzureichend gekennzeichnet ist, dass der nicht am Verfahren beteiligte (wahre) Eigentümer seine Betroffenheit nicht erkennen konnte und somit keine Veranlassung hatte, seine Rechte nach § 37 Nr. 5 ZVG geltend zu machen (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 273/94, DtZ 1996, 212, 213; RGZ 11, 275, 277 ff.; 18, 275, 278 f.; 57, 200, 203 f.; 85, 316, 318 f.; RG, Gruchot 54 [1910], 398, 401 ff., OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 37 Rn. 6.10; § 90 Rn. 2.4; Reiß, Grenzrecht und Grenzprozess, S. 57 f.; Fischer/Schaefer, Die Gesetzgebung betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Reiche und in Preußen, 2. Aufl., § 90 Rn. 1 S. 320; Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 37 Rn. 2, § 90 Rn. 2; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 90 Rn. 1, § 37 Rn. II.1.

    Der Entzug schuldnerfremden Eigentums kann nur hingenommen werden, wenn der betroffene Eigentümer gegen den drohenden Rechtsverlust vorgehen konnte (RGZ 18, 275, 278 f.; 57, 200, 203; 85, 316, 318; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734).

    Diese Bezeichnung muss so genau sein, dass der in Wahrheit Berechtigte erkennen kann, ob er durch die Versteigerung in seinen Rechten betroffen ist (vgl. auch RGZ 85, 316, 318; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1734; Denkschrift zum ZVG bei Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen, Bd. 5, 1897, S. 43; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 37 Rn. 2.1; Wolff, ZVG, 3. Aufl., § 37 Rn. 1 f.).

  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 273/94

    Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke in Preußen

    Auch eine Doppelbuchung, bei der die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen wegen Fehlens einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung Dritter vom Versteigerungstermin (§ 37 Nr. 5 ZVG) dem Zuschlag die Wirksamkeit versagt hat (RGZ 11, 275; 57, 200; 85, 316; vgl. auch Zeller/Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 14. Aufl., § 90 Anm. 2.4), war im Rechtssinne nicht gegeben; denn das Unterbleiben der Abschreibung der Gebäudefläche Nr. 203 von dem auf einem anderen Grundbuchblatt gebuchten Flurstück 166/38 entsprach der damaligen Rechtslage.
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