Rechtsprechung
   AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4221
AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13 (https://dejure.org/2014,4221)
AG München, Entscheidung vom 07.03.2014 - 158 C 15658/13 (https://dejure.org/2014,4221)
AG München, Entscheidung vom 07. März 2014 - 158 C 15658/13 (https://dejure.org/2014,4221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,4221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Schadensberechnung nach Feststellung eines illegalen Filesharings im Wege der Lizenzanalogie; Beweiserleichterungen bei Verletzung von Immaterialgüterrechten zur Ermittlung des Schadens durch Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet

  • kanzlei.biz

    Höhe der Abmahnkosten und des Schadensersatzes bei Filesharing

  • rabüro.de

    Zur Berechnung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen unberechtigter Verwertung eines Musikalbums in einer Internettauschbörse

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16, 19a, 97 Abs. 2, 97a Abs. 1 UrhG

  • ra.de
  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei Album 10.000,00 EUR und SE bis maximal 600,00 (konkret 354,00 EUR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes bei Filesharing

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    § 97 a Abs. 3 UrhG gilt nicht für Altfälle

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Filesharing Abmahnungen: Gilt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch für Abmahnungen vor 2013?

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 UrhG in Altfällen wegen Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnkosten-Deckelung bei Altfällen im Filesharing-Bereich

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Altabmahnung vor dem Antiabzockegesetz wegen Filesharing von einem Musikalbum

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.01.2013 - 6 W 12/13

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    Ergänzend ist aus Sicht des Gerichts die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15.1.2013 (6 W 12/13) zu sehen.

    Im Übrigen ließe es sich ggfs. auch vertreten, dass, wenn durch die Kläger keinerlei Zahlen zu den Zugriffen beigebracht werden, obwohl ihnen dies möglich wäre, es an einer Schätzungsgrundlage überhaupt fehlt (vgl. ausdrücklich OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2013, 6 W 12/13), Schadenersatz wäre dann nicht zuzusprechen.

    Insofern kann festgestellt werden, dass für die Schadensermittlung weniger auf die Rechte "weltweit" denn auf die Rechte im deutschsprachigen Raum abzustellen wäre (vgl. wiederum ausdrücklich OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2013, 6 W 12/13).

    In der Entscheidung des OLG Köln vom 15.1.2013, Az. 6 W 12/13, wird ein Gegenstandswert von 80.000,- EUR für 234 Musikdateien und 50.000,- EUR für 75 Musikdateien angenommen.

  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    Neben der Entscheidung OLG Köln 6 U 67/11, in der 3000,- EUR Schadenersatz bei 15 streitgegenständlichen Titeln zugesprochen worden sei, und OLG Hamburg 5 U 222/10 (200,- EUR pro einzelner Musikaufnahme) beruft sich die Klägerin zusätzlich auf:.

    54 Das Gericht orientiert sich vorliegend im Wesentlichen an der - auch durch die Klägervertreter zitierten - aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 7.11.2013, Az. 5 U 222/10).

    64 Die Grundsätze der Schadensermittlung im Wege der Lizenzanalogie sind an sich anwendbar, insbesondere ist anzunehmen, dass grundsätzlich ein Schaden entstanden ist, allerdings erlaubt diese Methode in den Fällen der Tauschbörsen, anders als bei tatsächlich bestehenden Tarifwerken (z.B. für Bilder usw.), keine auch nur annähernd genaue Schadensermittlung (OLG Hamburg, Urteil vom 7.11.2013, Az. 5 U 222/10).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    Danach kann der Schaden auch in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet werden (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

    Bereits insoweit unterscheiden sich "Filesharingfälle" von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes hierzu (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    89 Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht in der Höhe, in der der Abmahnende die entstandenen Kosten den Umständen nach für erforderlich halten durfte, BGH Urteil vom 28.9.2011, I ZR 145/10.

    Es ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung maßgeblich (BGH Urteil vom 28.9.2011, I ZR 145/10).

  • LG Köln, 25.04.2013 - 14 O 500/12

    Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei einer Inanspruchnahme wegen

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    Es darf z.B. auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.4.2013, 14 O 500/12 hingewiesen werden, wonach ein Streitwert von 50.000,- EUR ab 1000 Musiktiteln in Frage kommt.
  • LG Düsseldorf, 24.08.2011 - 12 O 177/10

    Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte an Musikaufnahmen im Internet haben einen

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    - 12 O 68/10, 12 O 270/10 und 12 O 177/10: Es seien 3.000,- EUR für 10 Musiktitel zugesprochen worden.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 20 W 113/06

    Streitwert für den im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Anspruch

    Auszug aus AG München, 07.03.2014 - 158 C 15658/13
    Neben den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (I-20 W 113/06), Hamm ( I-22 W 9/11), Frankfurt ( 11 W 37/07) und Köln (6 U 244/06) zitiert die Klägerin diverse Instanzgerichtsrechtsprechung, insoweit wird zur Ergänzung des Tatbestandes auf den Schriftsatz der Klägervertreter vom 10.12.2013 (Seite 15f) Bezug genommen.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Das Bereithalten eines vor nicht allzu langer Zeit erschienenen Spielfilms zum Herunterladen über einen Zeitraum von über zwei Stunden stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; LG Hamburg, Urteil vom 12. Februar 2014  308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014  308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Das Bereithalten eines erst vor kurzer Zeit erschienenen Computerspiels zum Herunterladen stellt keine unerhebliche Rechtsverletzung dar (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2014, 1232, 1234; LG Berlin, MMR 2011, 401; LG Köln, ZUM 2011, 350, 352; Urteil vom 12. Februar 2014 - 308 O 227/13, juris und Beschluss vom 28. April 2014 - 308 O 83/14, juris; LG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 431, 436; LG Köln, ZUM-RD 2010, 479, 481 und ZUM 2012, 350, 352; AG Hamburg, ZUM-RD 2011, 565, 567; AG München, Urteil vom 7. März 2014 - 158 C 15658/13, juris).
  • LG Flensburg, 17.03.2015 - 8 O 29/15

    Streitwert des Begehrens des Urhebers/ausschließlich Nutzungsberechtigten auf

    Das Amtsgericht München (Urteil vom 7.3.2014, Aktenzeichen 158 C 15658/13, BeckRS 2014, 06485, 1. c)) hat in einem Fall der Zurverfügungstellung eines Musikalbums in einem Filesharing-Netzwerk entschieden, dass für ein angebotenes Musikalbum - auch ein erfolgreiches, das kurz nach Erscheinen in einer Tauschbörse angeboten wird - regelmäßig von einem zu leistenden Schadensersatz nach der Lizenzanalogie von rund 600 EUR auszugehen sei.

    Vielmehr müsse ein Musikalbum im Zusammenhang gesehen werden, da regelmäßig nur einzelne Titel eines Albums in den Charts erfolgreich seien und Kunden zum Kauf des Albums animierten, andererseits "schwächere Titel" deutlich weniger Marktwert besäßen (AG München, BeckRS 2014, 06485, 1. c)).

    Diese Ermittlungsmethode ließe - insoweit schließt sich die Kammer der Ansicht des Amtsgerichts München (Urteil vom 7.3.2014, Aktenzeichen 158 C 15658/13, BeckRS 2014, 06485) an - zu Unrecht außer Betracht, dass ein Musikalbum im Zusammenhang gesehen werden muss, da es sich regelmäßig aus wenigen sehr erfolgreichen Titeln und anderen, "schwächeren", also in der marktmäßigen Auswertung erheblich weniger erfolgreichen Titeln zusammensetzt (ähnlich OLG Hamburg, Urteil vom 7.11.2013, Aktenzeichen 5 U 222/10, Rn. 66, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht