Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1990 - 158/88   

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https://dejure.org/1990,3299
EuGH, 12.06.1990 - 158/88 (https://dejure.org/1990,3299)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - 158/88 (https://dejure.org/1990,3299)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 158/88 (https://dejure.org/1990,3299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Richtlinie 69/169 des Rates
    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer Mindestdauer für den Aufenthalt im Ausland - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates durch Einführung einer Zollbefreiung für Reisende; Unterscheidung zwischen "echten" Reisenden und "Steuer"reisenden im Warenverkehr

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 69/169/EWG; ; Richtlinie 84/231/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Restzuständigkeit der Mitgliedstaaten - Umfang - Einführung einer Mindestdauer für den Aufenthalt im Ausland - Unzulässigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Urteile des EuGH - 6. Steuerbefreiung im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Steuerbefreiungen für Reisende - Einführung einer Mindestdauer für den Aufenthalt im Ausland.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.02.1984 - 278/82

    Rewe / Hauptzollamt Flensburg u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.06.1990 - 158/88
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82, Rewe, Slg. 1984, 721, Randnr. 31 ) ergibt sich nämlich, daß Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nur die ihnen in den fraglichen Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit behalten haben.

    8 Wie der Gerichtshof in dem genannten Urteil ferner ausgeführt hat, sind im innergemeinschaftlichen Verkehr die in einem Mitgliedstaat geltenden Befreiungen für Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden, zu gewähren, sofern der betreffende Reisende nur in der Lage war, in einem anderen Mitgliedstaat tatsächlich Einkäufe zu tätigen ( Urteil in der Rechtssache 278/82, a. a. O., Randnr. 45 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-394/97

    Heinonen

    So hat der Gerichtshof z. B. in dem erwähnten Urteil Kommission/Irland entschieden, daß eine irische Bestimmung, die bei der Gewährung der Befreiung zwischen "echten" Reisenden und "Steuer"reisenden unterschied und den letztgenannten die Befreiung nach der Richtlinie vorenthielt, mit der fraglichen Gemeinschaftsregelung unvereinbar ist.

    (14) - Urteile vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (Rewe I, Slg. 1981, 1805, Randnr. 36), vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82 (Rewe II, Slg. 1984, 721, Randnr. 31) und vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88 (Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-96/91

    Kommission / Spanien

    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verbleibt den Mitgliedstaaten in dem von der Richtlinie 69/169 erfassten Bereich nur die ihnen in der Richtlinie und in den sie ändernden Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit (Urteile vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805, Randnr. 36, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 278/82, Rewe, Slg. 1984, 721, Randnr. 31, vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7, und vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-208/88, Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4445, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-656/19

    BAKATI PLUS - Vorabentscheidungsverfahren - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei der Einfuhr eine sehr kurze Reisedauer unerheblich und damit nicht a priori zwischen "echten" Reisenden und "Steuerreisenden" zu unterscheiden ist (Urteil vom 12. Juni 1990, Kommission/Irland, C-158/88, EU:C:1990:242).
  • EuGH, 06.12.1990 - 367/88

    Kommission / Irland

    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7) haben die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nur die ihnen in den fraglichen Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit behalten.
  • EuGH, 06.12.1990 - 208/88

    Kommission / Denmark

    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. zuletzt Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88, Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7) haben die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet nur die ihnen in den fraglichen Richtlinien selbst eingeräumte begrenzte Zuständigkeit behalten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-100/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. -

    (23) Urteile vom 6. Dezember 1990, a. a. O., jeweils Randnr. 7; Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-158/88 (Kommission/Irland, Slg. 1990, I-2367, Randnr. 7).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 158/88 (https://dejure.org/1990,16630)
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  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Steuerbefreiungen für Reisende - Einführung einer Mindestdauer für den Aufenthalt im Ausland

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.03.1985 - 54/84

    Paul / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1990 - 158/88
    Ihre enge Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie, in denen den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis zur Beschränkung der Steuerbefreiungen eingeräumt wird, wird im übrigen durch Ihr Urteil vom 21. März 1985 in der Rechtssache 54/84 (Paul/ Hauptzollamt Emmerich)22.

    21 - Randnr. 47.22 - Slg. 1985, 915.

  • EuGH, 14.02.1984 - 278/82

    Rewe / Hauptzollamt Flensburg u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1990 - 158/88
    - Slg. 1984, 721.18 - Randnr. 31.
  • EuGH, 11.11.1986 - 254/85

    Irish Grain Board / Minister for Agriculture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1990 - 158/88
    - Slg. 1986, 3309.25 - Randnr. 13.
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