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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2002 - 15d A 2046/00.O   

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https://dejure.org/2002,13911
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2002 - 15d A 2046/00.O (https://dejure.org/2002,13911)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.03.2002 - 15d A 2046/00.O (https://dejure.org/2002,13911)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. März 2002 - 15d A 2046/00.O (https://dejure.org/2002,13911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Disziplinarmaßnahme; Verletzung der Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten durch Inanspruchnahme eines privaten Darlehens von mit dem Dienstherrn in Geschäftsbeziehung stehenden Personen; Verstoß gegen die Pflicht zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 81.87

    Beamtengesetz - Dienstvergehen - Bestechung - Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2002 - 15d A 2046/00
    BVerwG, Urteil vom 8. März 1988 - 1 D 81.87 - Schütz, BeamtR, Teil C, § 76 LBG NRW Rn. 59.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - DL 13 S 2211/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen entfernungsvorbereitende vorläufige

    Er gefährdet das Vertrauen seiner Behörde und der Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit, weil er hierdurch zugleich den Verdacht erweckt, für Amtshandlungen allgemein käuflich zu sein und sich bei Dienstgeschäften nicht an sachlichen Erwägungen zu orientieren, sondern sich auch von der Rücksicht auf die ihm zugesagten, gewährten oder von ihm geforderten Vorteile leiten zu lassen (BVerwG, Urteile vom 08.03.1988 - 1 D 81.87 -, BVerwGE 86, 5 und vom 24.06.1998 - 1 D 23.97 -, BVerwGE 113, 229; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2002 - 15d A 2046/00.O -, IÖD 2002, 186).

    Denn das Fordern materieller Vorteile wiegt mindestens genauso schwer wie deren (bloße) Annahme, weil der Beamte, der den Anstoß zur Vorteilsgewährung gibt, den Eindruck hervorruft, private und dienstliche Angelegenheiten in unzulässiger Weise zu verquicken und es als Inhaber eines beamtenrechtlichen Amtes darauf anzulegen, sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen und sich dafür bei zu treffenden Verwaltungsentscheidungen von sachfremden und eigennützigen Motiven leiten zu lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen. Urteil vom 06.03.2002 -, a.a.O.; VG Meiningen, Urteil vom 25.11.2008 - 6 D 6001/05, juris).

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