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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 4241/92   

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https://dejure.org/1994,7662
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 4241/92 (https://dejure.org/1994,7662)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.08.1994 - 16 A 4241/92 (https://dejure.org/1994,7662)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. August 1994 - 16 A 4241/92 (https://dejure.org/1994,7662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Aufenthalt in getrennten Wohnungen geschiedener Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Grundschule; Gemeinsames Sorgerecht der Eltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Teurer Pendelverkehr zweier Scheidungskinder - Gibt es einen Fahrtkostenzuschuss, wenn die Eltern in verschiedenen Schulbezirken wohnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1986 - 16 A 1493/84
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 4241/92
    Vielmehr geht der Verordnungsgeber ersichtlich davon aus, daß es nur eine einzige Wohnung im schülerfahrkostenrechtlichen Sinne geben kann, die dann Bezugspunkt für den Anfang bzw. das Ende des Schulweges im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 SchfkVO ist, so daß danach auch die gemäß § 5 Abs. 2 SchfkVO maßgebliche Entfernungsgrenze und etwa auch der für die Anwendung des § 6 SchfkVO zugrundezulegende Schulweg eindeutig feststeht (vgl. in diesem Sinne bereits Senatsurteil vom 02.07.1986 - 16 A 1493/84 -, allerdings primär unter dem Gesichtspunkt, daß der Schulhin- und der Schulrückweg identisch sein müssen).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Zweck der Regelung ist es dagegen nicht, einen Ausgleich für die vielfältigen familiären Lebensformen (hier: Doppelresidenzmodell) bereit zu stellen (vgl. hierzu erk. Gericht, Beschl. v. 20.6.2006 - 13 ME 108/06 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862; OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155; a.A.: VG Hannover, Beschl. v. 7.10.2002 - 6 B 4159/02 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 24.2.2006 - 6 B 543/05 -, juris, aufgehoben d. d. o. a. Beschl. d. erk. Gerichts v. 20.6.2006, aaO.; Bockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Stand: Mai 2012, § 114 Anm. 2.3).

    (3) Zudem müssen die Kriterien für die Festlegung der Schülerbeförderung im Interesse der Verwaltungspraktikabilität und der hinreichenden Bestimmtheit auch für das jeweilige Beförderungsunternehmen an möglichst einfache Vorgaben geknüpft werden (ebenso OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155).

    25 Soweit in derartigen Fällen für die tatsächlich besuchte Schule Schulbezirke festgelegt worden sind (§ 63 NSchG), dürfte es sich anbieten, denjenigen Wohnsitz als maßgeblich für die Schülerbeförderung anzusehen, der im Schulbezirk der von den Eltern tatsächlich ausgewählten Schule liegt (OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155).

    Liegen beide Wohnsitze in jenem Schulbezirk oder gibt es - wie im vorliegenden Fall - für die betreffende (Förder-)Schule keine Schulbezirke, bleibt nach derzeitiger Prüfung - mangels anderer Anhaltspunkte - nur, auf die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne abzustellen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 17.6.2011 - 2 A 10395/11 -, NVwZ-RR 2011, 862; OVG Münster, Urt. v. 15.8.1994, aaO.).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 13 ME 108/06

    Anspruch auf Schülerbeförderung von beiden Wohnungen der getrennt lebenden Eltern

    Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass es nur eine einzige Wohnung im "schülerbeförderungsrechtlichen" Sinne geben kann (ebenso OVG Münster, OVGE 44, 155, 158).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OVG Münster (Urt. vom 15.8.94 - 16 A 4241/92 - OVGE 44, 155, 158) für die in Niedersachsen vergleichbare Rechtslage, dass der Gesetzgeber ersichtlich davon ausgegangen ist, dass es nur eine einzige Wohnung im "schülerbeförderungsrechtlichen" Sinne geben kann, die Bezugspunkt für den Anfang und das Ende des Schulweges ist.

  • VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11

    Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz

    Diese Wertung, dass es auf die melderechtliche Hauptwohnung des Schülers ankommt, die die getrennt lebenden Eltern so bestimmt haben, hat weder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf die grundrechtliche Stellung des nichtehelichen, getrennt lebenden Elternteils aus Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 Abs. 1 GG in Frage gestellt noch haben andere Oberverwaltungsgerichte zu vergleichbaren Rechtslagen in anderen Bundesländern solche Bedenken gehegt (vgl. OVG NW, Urteil vom 15. August 1994 - 16 A 4241/92 - OVGE 44, 155, 158 und Leitsatz in juris; OVGRh/Pf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11 - juris).
  • VG Hannover, 07.10.2002 - 6 B 4159/02

    Schüler; Schülerbeförderung; Sorgerecht; Wohnsitz; Wohnung

    Für die Bestimmung des "Wohnsitzes" i.d.S. gelten schließlich die Bestimmungen der §§ 7 bis 11 BGB (Nr. 3.1.2 der "Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule" - Erg.Best. - zu §§ 58, 59 und 63 bis 68 NSchG, Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums - MK - vom 29.08.1995, SVBl. S. 223 i.d.F. vom 16.03.1999, Nds. MBl. S. 181, abgedruckt u.a. bei Seyderhelm/Nagel/Brockmann, a.a.O., bei § 63; im Ansatz ebenso auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.08.1994 - 16 A 4241/92 - OVGE 44, 155 [156] = FamRZ 1995, 701; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 24.09.1998 - 5 A 2886/95 - V.n.b.: Hauptwohnung i.S.v. § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Meldegesetzes - Nds. MeldeG - ).
  • VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114

    Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit

    Die Verwaltungspraktikabilität erfordert möglichst einfache und bestimmte Vorgaben (OVG Lüneburg, B.v.16.11.2012 - 2 ME 359/12 - NVwZ-RR 2013, 148, OVG Münster, U.v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 - FamRZ 1995, 701).
  • VG Köln, 23.01.2008 - 10 K 3846/07

    Übernahme der Fahrkosten für den Besuch einer integrierten Gesamtschule nach

    § 7 Abs. 1 SchfkVO abzustellen ist - vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 15.08.1994 - 16 A 4241/92 -, OVGE 44, 155, und Urteil vom 02.07.1986 - 16 A 1493/84 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2004 - 13 LA 220/03 -, NVwZ-RR 2004, 422, und Beschluss vom 20.06.2006 - 13 ME 108/06 -, nicht ankommt.
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