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   VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12   

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VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12 (https://dejure.org/2014,5798)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.02.2014 - 16 A 5157/12 (https://dejure.org/2014,5798)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 16 A 5157/12 (https://dejure.org/2014,5798)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 20. Dezember 2007 (2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04, BVerfGE 119, 331), dass die Bildung dieser Arbeitsgemeinschaften mit der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG i. V. m. Art. 83 GG unvereinbar ist.

    Schon generell haben Landkreise - anders als Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG - keine verfassungsunmittelbar abgesicherte Allzuständigkeit, sondern als Gemeindeverband nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG ein Selbstverwaltungsrecht (nur) "im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze" (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04 -, juris Rn. 116 ff., 146 ff.).

    Der Gesetzgeber war geradezu gezwungen, das bereits vom Bundesverfassungsgericht beschriebene "Dilemma zwischen faktischer Entleerung der kommunalen Personalhoheit und sachwidrig verkürzter Einflussmöglichkeit des Geschäftsführers" (BVerfG, Urt. v. 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04 -, juris Rn. 199) in der einen oder anderen Weise auch in Bezug auf kommunale Beschäftigte aufzulösen.

  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Die Beschäftigten sind dann nicht mehr in die Stammdienststelle eingegliedert und dort mithin weder wahlberechtigt noch dürfen sie an Personalversammlungen teilnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2013 - 6 PB 27/13 -, juris; Beschl. vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17/12 -, juris; Beschl. v. 20. November 2012 - 6 PB 14/12 -, juris).

    § 11 Abs. 4 NPersVG enthält aber eine Parallelregelung zu § 13 BPersVG; eine Sonderregelung der Beibehaltung des Wahlrechts bei der Kommune auch nach der Zuweisung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2013 - 6 PB 27/13 -, juris Rn. 19) gibt es in Niedersachsen - anders als in anderen Bundesländern - gerade nicht.

  • VG Ansbach, 18.04.2013 - AN 7 P 12.01283

    Keine Zuständigkeit der örtlichen Agentur für Arbeit und des zugehörigen

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Ob dies entgegen der vom BMAS im "Negativkatalog" offenbar vertretenen Auffassung uneingeschränkt auch bei Beförderungen von Beamten gilt (so etwa: VG Ansbach, Beschl. v. 18. April 2013 - AN 7 P 12.01283 -, juris) kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 20.11.2012 - 6 PB 14.12

    Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Die Beschäftigten sind dann nicht mehr in die Stammdienststelle eingegliedert und dort mithin weder wahlberechtigt noch dürfen sie an Personalversammlungen teilnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2013 - 6 PB 27/13 -, juris; Beschl. vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17/12 -, juris; Beschl. v. 20. November 2012 - 6 PB 14/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Ohne eine entsprechende Unterrichtung kann der Antragsteller seiner Überwachungsaufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG, zu der es insbesondere gehört, auf die Einhaltung der Vergütungsgerechtigkeit unter Beachtung der tarifvertraglichen Bestimmungen zu achten, nicht sinnvoll nachkommen (vgl. zu Umfang und Grenzen eines Informationsanspruchs etwa: OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2013 - 20 A 500/12

    Personalrat, Arbeitsagentur, gemeinsame Einrichtung, Geschäftsführer,

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Dementsprechend hat sich eine enge Auslegung der Ausnahmeregelung des § 44d Abs. 4 SGB II hinsichtlich der Begriffe "Begründung und Beendigung der mit den Beschäftigten bestehenden Rechtsverhältnisse" mittlerweile auch in der erstinstanzlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung herauskristallisiert (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 29. August 2013 - 20 A 500/12.PVB -, juris).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Gerade bei den hier in Rede stehenden Höhergruppierungen würde die Trägerversammlung in ihrer Eigenschaft als oberste Dienstbehörde nach §§ 44c Abs. 3 SGB II, 69 Abs. 4 BPersVG endgültig entscheiden (zum Ablauf des Nichteinigungsverfahrens: BVerwG, Beschl. v. 24 September 2013 - 6 P 4/13 -, juris).
  • BVerwG, 18.01.2013 - 6 PB 17.12

    Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit; Zuweisung von Tätigkeiten beim

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Die Beschäftigten sind dann nicht mehr in die Stammdienststelle eingegliedert und dort mithin weder wahlberechtigt noch dürfen sie an Personalversammlungen teilnehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2013 - 6 PB 27/13 -, juris; Beschl. vom 18. Januar 2013 - 6 PB 17/12 -, juris; Beschl. v. 20. November 2012 - 6 PB 14/12 -, juris).
  • VG Berlin, 22.09.2011 - 71 K 9.11

    Mitbestimmung bei Personalentscheidungen im Job-Center

    Auszug aus VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12
    Eine tatsächliche Nichtausübung der Befugnisse entbindet den Geschäftsführer nicht von der Verpflichtung, die Personalvertretung zu beteiligen (vgl. auch VG Berlin, Beschl. v. 22. September 2011 - 71 K 9.11 PVB -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 16.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    § 44d Abs. 4 SGB II behält nach seinem klaren Wortlaut nur die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht aber auch seine Änderung der Entscheidungszuständigkeit des Trägers vor (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 16 A 5157/12 - juris Rn. 16).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von dem Beklagten zitierten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zur Mitbestimmung des beim Jobcenter gebildeten Personalrats bei Höhergruppierungsanträgen (VG Hannover, Beschl. v. 19.02.2014 - 16 A 5157/12 -, juris) sowie der Mitbestimmung bei der Zuweisung niedriger bewerteten Tätigkeit (BVerwG, Beschl. v. 01.10.2014 - 6 P 13/13 -, juris).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)

    § 44d Abs. 4 SGB II behält nach seinem klaren Wortlaut nur die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht aber auch seine Änderung der Entscheidungszuständigkeit des Trägers vor (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 16 A 5157/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 14.13

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen

    § 44d Abs. 4 SGB II behält nach seinem klaren Wortlaut nur die Begründung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht aber auch seine Änderung der Entscheidungszuständigkeit des Trägers vor (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 16 A 5157/12 - juris Rn. 16).
  • VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsverweigerung;

    b) Neben diesen allgemein geltenden Maßstäben ist hinsichtlich der gemeinsamen Einrichtungen i. S. v. §§ 6d, 44b SGB II zu berücksichtigen, dass deren Geschäftsführer nach § 44d Abs. 4 SGB II zwar grundsätzlich weitreichende personelle Kompetenzen haben, den Trägern (Agentur für Arbeit, kommunaler Träger) aber die Befugnisse zur "Begründung und Beendigung" der mit den Beschäftigten bestehenden Rechtsverhältnisse verblieben sind, wobei eine Differenzierung der Kompetenzen des Geschäftsführers nach kommunalen Arbeitnehmern einerseits und solchen der Bundesagentur für Arbeit andererseits nicht vorgenommen worden ist (vgl. zu dieser Problematik: VG Hannover, Beschl. v. 19.02.2014 - 16 A 5157/12 -, juris).
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