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   VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13   

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VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13 (https://dejure.org/2014,23307)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.08.2014 - 16 A 7457/13 (https://dejure.org/2014,23307)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 (https://dejure.org/2014,23307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuweisung von Beschäftigen an ein Jobcenter - und die Mitbestimmung des Personalrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilrecht im Oktober 2014

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Der Personalrat ist in einer derartigen Situation befugt, aus Anlass einer einzelnen Einstellung geltend zu machen, die Schwelle der der Belegschaft noch zumutbaren Belastung sei überschritten, weil sich diese befristete Einstellung als Teil einer Kette von befristeten Einstellungen erweise, die erst in ihrer Kumulation die Zumutbarkeitsfrage aufwerfe (BVerwG, Beschl. v. 06.09.1995 - 6 P 41/93 -, juris Rn. 22 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass eine Beeinträchtigung keineswegs stets darin bestehen muss, dass individualrechtlich verfestigte Positionen übergangen werden, sondern dies nur im Hinblick auf Konkurrenzsituationen gilt (BVerwG, Beschl. v. 06.09.1995 - 6 P 41/93 -, juris Rn. 26).

    Dies ist nach Auffassung der Kammer der entscheidende Unterschied des vorliegenden Falles im Vergleich zu den Fällen, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu tatsächlichen Benachteiligungen bei einer Vielzahl kurz befristeter Arbeitsverhältnisse zugrunde liegen (BVerwG, Beschl. v. 06.09.1995 - 6 P 41/93 -, juris Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass die Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, der Mitbestimmung des Personalrats des Jobcenters unterliegt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris).

    Der Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers soll nämlich sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris Rn. 18, 22; BT-Drs. 17/1555, S. 28).

    Die Personalhoheit erstreckt sich zudem darauf, aus dem dort in Beschäftigungsverhältnissen stehenden Personal dasjenige für die Tätigkeit im Jobcenter auszuwählen; der Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers soll dabei sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris Rn. 18, 22).

  • VG Berlin, 13.08.2013 - 72 K 11.13

    Örtlicher Personalrat einer Gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter); Verletzung des

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Es wäre demgegenüber zu weitgehend, dem Personalrat eines Jobcenters bei einem an § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG anknüpfenden Mitbestimmungsverfahren generell alle Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung zuzugestehen, die ein Personalrat bei (erstmaliger) "Einstellung" i.S. v. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat (in diese Richtung argumentierend wohl: VG Berlin, Beschl. v. 13.08.2013 - 72 K 11.13 PVB -, juris Rn. 22).

    Diese Differenzierung ist sowohl bei Einstellungen i. S. v. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG als auch bei Zuweisungen nach § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG zu beachten (insoweit auch aus Sicht der Kammer zutreffend: VG Berlin, Beschl. v. 13.08.2013 - 72 K 11.13 PVB -, juris Rn. 22-26).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 17 LP 5/13

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Ein Personalrat kann dabei die Zustimmung nur aus Gründen verweigern, die auf den konkreten Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes bezogen sind (Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 10).

    Ein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle hat er damit jedoch nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Es ist in beiden Fällen zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die unbegründet ist, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt ("Möglichkeitstheorie") oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil der Personalrat sich von vorneherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 35/92 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 07.04.2010 - 6 P 6/09 -, juris Rn. 19; Lorenzen, BPersVG, Stand: Mai 2014, § 69 Rn. 58).

    Ein Nachteil kann demnach schon in bloß tatsächlichen, für die Arbeitnehmer ungünstigen Auswirkungen liegen, wozu vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht zählen, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (BVerwG, Beschl. v. 07.04.2010 - 6 P 6/09 -, juris Rn. 36; Lorenzen, a. a. O., § 77 Rn. 122).

  • BVerwG, 15.12.1992 - 6 P 32.90

    Vereinbarkeit der generell gehandhabten dezentralen Planstellenbewirtschaftung

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Das ergibt sich, soweit es die Versagungsgründe des § 77 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BPersVG betrifft, bereits unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, da dort daran angeknüpft wird, dass "die Maßnahme" gegen ein Gesetz verstößt (Nr. 1) bzw. dass durch "die Maßnahme" Beschäftigte ungerechtfertigt benachteiligt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1992 - 6 P 32/90 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 18 LP 1/11

    Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 2 S. 6 Alt. 1

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Hat sich der Personalrat ausdrücklich nur auf einen bestimmten Mitbestimmungstatbestand berufen, folgt aus dem partnerschaftlichen Miteinander in Mitbestimmungsangelegenheiten das Erfordernis eines inneren Zusammenhangs gerade zwischen dem in Anspruch genommenen Mitbestimmungstatbestand und den geltend gemachten Ablehnungsgründen (vgl. zur insoweit trotz unterschiedlicher gesetzlicher Ausgangslage vergleichbaren Rechtslage nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz: Nds. OVG, Beschl. v. 17.04.2012 - 18 LP 1/11 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Ein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle hat er damit jedoch nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, juris Rn. 15).
  • VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12

    Höhergruppierung; Jobcenter; Landkreis; Personalhoheit; Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    b) Neben diesen allgemein geltenden Maßstäben ist hinsichtlich der gemeinsamen Einrichtungen i. S. v. §§ 6d, 44b SGB II zu berücksichtigen, dass deren Geschäftsführer nach § 44d Abs. 4 SGB II zwar grundsätzlich weitreichende personelle Kompetenzen haben, den Trägern (Agentur für Arbeit, kommunaler Träger) aber die Befugnisse zur "Begründung und Beendigung" der mit den Beschäftigten bestehenden Rechtsverhältnisse verblieben sind, wobei eine Differenzierung der Kompetenzen des Geschäftsführers nach kommunalen Arbeitnehmern einerseits und solchen der Bundesagentur für Arbeit andererseits nicht vorgenommen worden ist (vgl. zu dieser Problematik: VG Hannover, Beschl. v. 19.02.2014 - 16 A 5157/12 -, juris).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus VG Hannover, 12.08.2014 - 16 A 7457/13
    Darin kann weder eine zielgerichtete noch eine zwangsläufige und unausweichliche Hebung der Arbeitsleistung erblickt werden (vgl. zu diesem Mitbestimmungstatbestand etwa: BVerwG, Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, juris Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

  • VG Hannover, 04.04.2018 - 16 A 3749/17

    Beachtlichkeit; Befristung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmungsfiktion;

    Es ist daher nicht mehr ausgeschlossen, dass der Personalrat des Jobcenters in beachtlicher Weise seine Zustimmung unter Hinweis auf eine durch wiederholte befristete Zuweisungen verursachte ungerechtfertigte Benachteiligung des Stammpersonals verweigern kann (Abgrenzung zum Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris).

    In ihrem Beschluss vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - habe die Kammer die Aufgaben und Zuständigkeiten des Dienststellenleiters nicht ausreichend gewürdigt, wenn sie ausführe, dass jegliche denkbare Argumentation der Personalvertretung letztlich auf die nicht der Mitbestimmung zugängliche Einstellungspolitik der Träger hinauslaufe.

    Der Beteiligte verweist zur Begründung auf den Beschluss der Kammer vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 -.

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass sich der Zweck des Zustimmungsvorbehalts des Geschäftsführers eines Jobcenters nicht auf die rechtliche Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse bei den Trägern erstreckt und der Personalrat daher nicht in beachtlicher Weise rügen kann, ein Träger begründe zu Unrecht befristete Beschäftigungsverhältnisse (Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris).

    Dies wiederum hat der Geschäftsführer des Jobcenters bei seiner Zustimmungsentscheidung in Rechnung zu stellen und muss nicht (mehr) gleichsam "alternativlos" befristetes Personal hinnehmen (vgl. zum Argument der "Alternativlosigkeit" noch Beschl. d. Kammer v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Es ist im Personalvertretungsrecht noch nicht geklärt, ob die Zuweisung ein unselbständiger Teil der Auswahlentscheidung ist und den Personalrat des Jobcenters befugt, im Rahmen des § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG auch Aspekte der Bestenauslese zu würdigen (so VG Hannover, Beschluss vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - juris Rn. 19), oder ob die Zuweisung als selbständige Maßnahme auf die Auswahlentscheidung folgt (in diesem Sinne: BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - juris Rn. 38 zum Schwerbehindertenrecht; VG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2013 - VG 71 K 9.13 PVB - juris Rn. 18) mit der Konsequenz, dass der Personalrat des Jobcenters nur noch über die Eingliederung der ausgewählten Person unter dem Aspekt der tatsächlichen Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit in der Dienststelle (siehe dazu das BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - BVerwGE 148, 36 Rn. 22; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2015 - OVG 62 PV 15.13 - für juris vorgesehen) mitbestimmen darf.

    Im zweiten Fall sind das Gegenüber von Dienststellenleitung und Personalrat derselben Dienststelle (siehe Altvater, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 8. Auflage 2013, § 1 Rn. 13) und der durch den realen Mitbestimmungstatbestand an sich vorgegebene und begrenzte Prüfungsumfang aufgelöst (in diese Richtung geht der Beschluss des VG Hannover vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - juris Rn. 19: Mitprüfung der Personalauswahl des Trägers für das Jobcenter).

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher

    Dazu zählen beispielsweise vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.2010 - BVerwG 6 P 6.09 -, BVerwGE 136, 271, 283 - juris Rn. 36; VG Hannover, Beschl. v. 12.8.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 23 jeweils m.w.N.), Bedenken gegen die fachliche oder persönliche Eignung eines einzustellenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zu Nachteilen für die Beschäftigten der Dienststelle bei der Anleitung, Beaufsichtigung und Koordinierung der gemeinsamen Tätigkeit führen können, (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2007 - BVerwG 6 P 4.06 -, BVerwGE 128, 212, 224 - juris Rn. 32) oder unzumutbare Belastungen der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten, die durch die häufige Wiederholung und/oder die gleichzeitige Vielzahl von befristeten Arbeitsverhältnissen und den dadurch erforderlich werdenden besonderen Einarbeitungsaufwand entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1995 - BVerwG 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201, 205 f. - juris Rn. 22 ff.).
  • VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1908/16

    Beachtlichkeit; Einstellung; Mitbestimmung; Outsourcing; Zustimmungsfiktion;

    Kern der Mitbestimmung bei der Einstellung (§ 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG) ist die Kontrolle der Auswahlentscheidung und damit die gerechte Personalauslese (VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 22 unter Hinweis auf: Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr bestätigt eine solche Parallelbetrachtung die Annahme der Unbeachtlichkeit: Es reicht hinsichtlich der Parallelvorschriften schon nicht aus, lediglich die Nachteile für die Beschäftigten zu skizzieren; vielmehr ist es erforderlich, sich in der Begründung der Zustimmungsverweigerung auch mit der Frage der Rechtfertigung aus betrieblichen oder persönlichen Gründen zu befassen (vgl. zur insoweit ähnlich wie § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ausgestalteten Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG: VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2015 - 62 PV 6.15

    Beschwerde eines Personalrats; Rechtskraft der Wahlanfechtung; Verhältnis

    Damit wendet sich der Senat zunächst gegen alle Ansätze in der Rechtsprechung, die im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen und ihrer Rechtsträger eine Mitprüfungsbefugnis eines Personalrats für möglich halten, die bei einer Maßnahme der eigenen Dienststelle die Vorentscheidung einer anderen Dienststelle einbezieht (siehe VG Berlin, Beschluss vom 16. Juli 2013 - VG 71 K 9.13 PVB - juris Rn. 17; VG Hannover, Beschluss vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - juris Rn. 19 und zum Problem die Darstellung im Beschluss des Senats vom 6. März 2015 - OVG 62 PV 12.14 - juris Rn. 21).
  • VG Hannover, 13.02.2019 - 17 A 6780/16

    Abordnung; Einstellung; Mitbestimmung; Optionskommune; Versetzung; Zuweisung

    Auch insoweit hat der Personalrat der gemeinsamen Einrichtung nicht etwa bei den von den Trägern zu verantwortenden Einstellungen mitzubestimmen, denen die Befugnis zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbehalten ist (§ 44d Abs. 4 SGB II), sondern (nur) bei der Entscheidung des Geschäftsführers eines Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter an einen Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit oder der Kommune zuzustimmen (VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 14 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.09.2013 - 6 P 4/13 -, juris).
  • VG Köln, 14.07.2016 - 33 K 1622/15
    Gegenstand der Beurteilung der Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung können dabei nur die vom Personalrat fristgemäß ausdrücklich vorgebrachten Gründe sein; ein über reine Erläuterungen hinausgehendes "Nachschieben" von Gründen oder gar eine nachträgliche Heilung einer zunächst unbeachtlichen Zustimmungsverweigerung ist nicht möglich, vgl. VG Hannover, Beschluss vom 12. August 2014 - 16 A 7457/13 - juris Rn. 18.
  • VG Hannover, 22.05.2015 - 17 B 1940/15

    Beschlussverfahren; Beteiligte; Einstellung; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmung;

    Kern der Mitbestimmung bei der Einstellung ist nämlich die Kontrolle der Auswahlentscheidung und damit die gerechte Personalauslese (VG Hannover, Beschl. v. 12.08.2014 - 16 A 7457/13 -, juris Rn. 22 unter Hinweis auf: Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, juris Rn. 15).
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