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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 (https://dejure.org/2014,15008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 (https://dejure.org/2014,15008)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 16 AL 287/13 (https://dejure.org/2014,15008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Berücksichtigung der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit und eines in dieser Zeit gem. § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V ruhenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit und eines in dieser Zeit ruhenden Krankengeldanspruchs zur Erfüllung der Anwartschaftszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    Allerdings wird zu § 26 SGB III bislang allgemein und offenbar unabhängig von dem Grund für die Unterbrechung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung die Auffassung vertreten, dass von Unmittelbarkeit nur ausgegangen werden könne, wenn nicht mehr als ein Zeitraum von vier Wochen oder einem Monat zwischen den jeweiligen Zeiten liege (vgl. z.B. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 06.05.2010 - L 3 AL 98/09 m. w. N.; Brand a.a.O. Rz. 20;Schlegel in Eicher/Schlegel SGB III § 26 Rz. 21) oder diese Grenze nur unwesentlich überschritten werde (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 15.07.2011- L 9 AL 125/10 (Überschreitung um 2 Tage); Fuchs in Gagel SGB III § 26 Rz. 29).

    Soweit die angebliche 4-Wochen- oder Monatsfrist oder daran orientierte geringfügig erweiternde Berechnungen (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 15.07.2011 - L 9 AL 125/10) aus Regelungen in oder Auslegungen zu anderen Vorschriften, wie vor allem § 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III, § 7 Abs. 3 SGB IV (vgl. z. B. Fuchs a.a.O. ; Wehrhahn in JurisPK- SGB III § 26 Rz. 32) oder § 192 Abs. 1 SGB V a.F. (so Brand SGB III 5. Aufl. 2010 § 26 Rz 22) abgeleitet wird, überzeugt dies nicht.

  • LSG Sachsen, 06.05.2010 - L 3 AL 98/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Bezug laufender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    Unmittelbarkeit in diesem Sinne liege dann vor, wenn keine wesentlichen Lücken zwischen den jeweiligen Zeiten bestehen und dies sei dann anzunehmen, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen den jeweiligen Zeiten liege (Hinweis auf Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 06.05.2010 - L 3 AL 98/09 m. w. N.).

    Allerdings wird zu § 26 SGB III bislang allgemein und offenbar unabhängig von dem Grund für die Unterbrechung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung die Auffassung vertreten, dass von Unmittelbarkeit nur ausgegangen werden könne, wenn nicht mehr als ein Zeitraum von vier Wochen oder einem Monat zwischen den jeweiligen Zeiten liege (vgl. z.B. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 06.05.2010 - L 3 AL 98/09 m. w. N.; Brand a.a.O. Rz. 20;Schlegel in Eicher/Schlegel SGB III § 26 Rz. 21) oder diese Grenze nur unwesentlich überschritten werde (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 15.07.2011- L 9 AL 125/10 (Überschreitung um 2 Tage); Fuchs in Gagel SGB III § 26 Rz. 29).

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    So hat das BSG in seiner Entscheidung zu § 28a SGB III (Urteil vom 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4400 § 28a Nr. 4) ausgeführt, dass von § 28a SGB III nur Personen mit einer besonders engen Beziehung zur Arbeitslosenversicherung begünstigt werden sollten, wobei sich diese Beziehung entweder aus einem Versicherungspflichtverhältnis oder dem Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung manifestieren müsse.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    Dementsprechend heiße es zwar nicht im Gesetzestext selbst, wohl aber in den insoweit für die Auslegung maßgeblich mit heranzuziehenden Gesetzesmaterialien ausdrücklich, dass ein unmittelbarer Anschluss im Sinne der Regelung nur vorliege, "wenn die Unterbrechung nicht mehr als ein Monat beträgt" (Hinweis auf BT-Drucks. 15/1515 S. 78 zu Nr. 20 zu Abs. 1, erster Satz).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93

    Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    Vergleichbar den Regelungen im Rentenrecht seien nach dem Urteil des BSG vom 25.01.1994 (7 Rar 30/93) auch Überbrückungszeiten der Arbeitslosenversicherung denkbar, die den Unterbrechungstatbestand wahrten, ohne selbst Beitragszeiten (bzw. versicherungspflichtigen Zeiten) gleichgestellt zu werden.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaft - keine Versicherungspflicht bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    Der Senat hat gemäß § 160 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen, weil das BSG im Urteil vom 28.08.2007 - B 7/7a AL 50/06 R - die Frage, ob Unterbrechungen von kurzer Dauer unschädlich sind, offengelassen hat und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung von einer Höchstdauer für unschädliche Unterbrechungen von oder um vier Wochen ausgegangen wird.
  • Drs-Bund, 03.04.2014 - BT-Drs 18/1061
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13
    So sieht der Koalitionsvertrag (Seite 47 f.) die Einführung einer Regelung vor, nach der u.a. die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre erhöht werden soll (vgl. dazu auch die BT-Drucks. 18/1061 (kleine Anfrage vom 03.04.2014) und 18/1381 (Antwort der Bundesregierung vom 09.05.2014)).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Das Gericht schließe sich der Ansicht des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22. Mai 2014, Az.: L 16 AL 287/13, juris) an.

    Das erstinstanzliche Gericht stütze sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2014 (L 16 AL 287/13) und führe aus, da in § 26 SGB Ill keine Frist genannt werde, müsse eine Auslegung gefunden werden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift entspreche.

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vertritt zwar die Auffassung, dass die Begriffe der Unmittelbarkeit und der Unterbrechung nicht rein zeitlich zu verstehen seien, sondern auch einen kausalen Bezug aufwiesen und die Auslegung des Begriffs "unmittelbar" daher vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung vorzunehmen sei (Urteil vom 22. Mai 2014, L 16 AL 287/13, Juris, Rdnr. 28).

    Es weist in dem von ihm entschiedenen Fall darauf hin, der enge Zusammenhang zwischen einer früheren Beschäftigung und dem Leistungsbezug sei trotz einer sechswöchigen Lücke, die durch ein entsprechendes Ruhen eines Anspruchs auf Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V ausgelöst wurde, zu bejahen und deshalb sei die Unmittelbarkeit gegeben (Urteil vom 22. Mai 2014, L 16 AL 287/13, Juris, Rdnr. 29 ff.).

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    Der Schluss auf eine Abkehr des Betroffenen von der Arbeitslosenversicherung ist aber in diesen Fällen ebenso wenig gerechtfertigt, wie in den Fällen, in denen keine oder eine kürzere Lücke eintritt (so auch im Ergebnis LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.5.2014 - L 16 AL 287/13 - RdNr 30 ff - für den Fall des Ruhens des gesetzlichen Krankengelds für sechs Wochen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V) , zumal die Dauer der Lücke von durch den Betroffenen nicht beeinflussbaren Zufällen abhängt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 9 AL 138/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Das LSG NRW habe in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - einen sechswöchigen Ruhenszeitraum nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V auch unter den Begriff der Unmittelbarkeit gefasst.

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).

  • BSG, 06.06.2023 - B 11 AL 38/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Zutreffend hat das LSG im Einklang mit der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entschieden, dass der von § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III vorausgesetzte Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur deren Bewilligung, sondern auch die tatsächliche Auszahlung erfordert (ebenso etwa LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.5.2014 - L 16 AL 287/13 - und vom 19.2.2015 - L 20 AL 22/14; Scheidt in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl 2021, § 26 RdNr 38; Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 26 RdNr 80, Stand März 2019; Schneil in BeckOGK, SGB III, § 26 RdNr 29, Stand 1.5.2023; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, K § 26 RdNr 35, Stand März 2023) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2015 - L 20 AL 22/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Anwartschaftszeit durch Rentner nur

    Auch in anderen Büchern des SGB (z.B. in § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) differenziert der Gesetzgeber bewusst zwischen dem Bezug einer Leistung und dem bloßen Anspruch hierauf; dies spricht ebenfalls für die hier gewählte Lesart des § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 Rn. 24, wonach ein ruhender Anspruch auf Krankengeld Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III nicht begründet).

    Auflage 2014, § 26 Rn. 27 f.; LSG Hessen, Urteil vom 15.07.2011 - L 9 AL 125/10 Rn. 39; LSG NRW, Urteil vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 Rn. 24; vgl. im Übrigen auch bereits zu § 130b Abs. 1 S. 1 RKG BSG, Urteil vom 15.11.1989 - 8 RKn 2/88 Rn. 18, sowie vorgehend LSG NRW, Urteil vom 12.01.1988 - L 15 Kn 118/85 = Die Beiträge 1988, 250 ff. (253)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der

    Teils wird davon ausgegangen, dass noch am Tag vor Beginn der Leistung Versicherungspflicht - oder die anderen in § 26 Abs. 2 SGB III genannten Alternativen - bestanden haben müsse (so wohl Schlegel, in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 26 Rn. 103), teils wird eine "Unmittelbarkeit" noch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum angenommen (so zu § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III LSG NRW, Urt. v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - juris Rn. 22 ff. -, siehe aber auch Rn. 35, wonach der Bezug "von Krg anders als [der] Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung" zu behandeln sei; kritisch zu dieser Entscheidung Wehrhahn, in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 Rn. 32.1 f.), teils sogar auch ein zweimonatiger Zeitraum zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Bezugs der Einkommensersatzleistung noch als unmittelbar angesehen (so LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2011 - L 1 AL 43/10 - juris Rn. 41 ff.- zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - juris Rn. 29 ff.).
  • SG Gelsenkirchen, 27.05.2015 - S 21 AL 222/14

    Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit als Voraussetzung für die

    Das LSG Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 16.12.2011 - L 3 AL 20/10 - eine Lücke von zwei Monaten als ausreichend gesehen und das LSG NRW in seiner Entscheidung vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13 - eine Unterbrechung des sechswöchigen Ruhenszeitraumes nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V auch unter dem Begriff der Unmittelbarkeit gefasst.

    Zwar geht es auch bei § 26 SGB III für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung um einen engen Zusammenhang von früherer Beschäftigung und Leistungsbezug, durch den sich die Zugehörigkeit zum Kreis der Arbeitnehmer dokumentiert (s. LSG NRW, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 16 AL 287/13 -, juris Rdnr. 29 und 30).

  • SG Marburg, 26.10.2015 - S 2 AL 114/13

    Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III

    Entscheidend sei vielmehr der Grund der Unterbrechung (ebenso bereits LSG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; ihm folgend B. Schmidt, SGb 2014, 242, 246 f.; ähnlich jetzt auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.05.2014 - L 16 AL 287/13).
  • SG Aachen, 18.09.2014 - S 15 AL 94/14

    Ermittlung des Zeitraums für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Demgegenüber hat das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.05.2014 - L 16 AL 287/13) entschieden, dass die Unmittelbarkeit nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Beginn des Krankengeldbezuges auch bei einem sechswöchigen Ruhenszeitraum nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 SGB V vorliege und darauf hingewiesen, dass - im Unterschied zu § 28 a SGB III - den Gesetzesmaterialien keine Anhaltspunkte für eine Monatsfrist zu entnehmen seien.
  • SG Gießen, 17.10.2014 - S 20 AL 237/12
    Das Gericht schließt sich der Ansicht des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22. Mai 2014, Az.: L 16 AL 287/13, juris) an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2016 - L 12 AL 54/16
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