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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06   

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https://dejure.org/2006,16854
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06 (https://dejure.org/2006,16854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2006 - 16 B 1494/06 (https://dejure.org/2006,16854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 (https://dejure.org/2006,16854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer anwaltlichen Vollmacht bzw. Niederlegung eines Mandats; Anzeige einer Mandatsniederlegung an das Gericht unter zeitgleicher Bestellung eines neuen zur Vertretung befugten Prozessbevollmächtigten; Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis trotz Entziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06
    Nach seiner den Beteiligten bekannten ständigen Rechtsprechung vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2006 - 16 B 989/06 -, Juris, geht der Senat hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines eventuellen Hauptsacheverfahrens in den Fällen des sog. Führerscheintourismus auch in Ansehung der in jüngerer Zeit ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 [Kapper] -, NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 373 = Blutalkohol 2004, 450, sowie Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 [Halbritter] -, NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 891 = DAR 2006, 375 = Blutalkohol 2006, 307, weder von einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit noch von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners aus, so dass letztlich ausschließlich die Abwägung der beteiligten persönlichen und öffentlichen Interessen entscheidet.

    In der Beschwerdeerwiderung wird zwar geltend gemacht, der Antragsteller habe "von den durch die Führerscheinrichtlinie gewähren Rechten Gebrauch gemacht und durch seinen Umzug nach Polen und den dortigen Erwerb der Fahrerlaubnis die im Binnenmarkt gewährleistete Niederlassungsfreiheit genutzt." Trotz Übersendung des Senatsbeschlusses vom 13.September 2006 - 16 B 989/06 - ist der Bitte um Konkretisierung und Glaubhaftmachung der relevanten Angaben etwa zur Frage des Umzugs jedoch nicht Folge geleistet worden.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06
    Nach seiner den Beteiligten bekannten ständigen Rechtsprechung vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2006 - 16 B 989/06 -, Juris, geht der Senat hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines eventuellen Hauptsacheverfahrens in den Fällen des sog. Führerscheintourismus auch in Ansehung der in jüngerer Zeit ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 [Kapper] -, NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 373 = Blutalkohol 2004, 450, sowie Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 [Halbritter] -, NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 891 = DAR 2006, 375 = Blutalkohol 2006, 307, weder von einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit noch von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners aus, so dass letztlich ausschließlich die Abwägung der beteiligten persönlichen und öffentlichen Interessen entscheidet.
  • BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76

    Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06
    In Verfahren mit Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO wie dem vorliegenden - ein Antrag im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist von Seiten des Antragstellers gestellt worden - genügt die bloße Anzeige der Mandatsniederlegung an das Gericht aber nicht; wirksam wird der Widerruf der Vollmacht bzw. die Niederlegung des Mandats gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO vielmehr erst dann, wenn dem Gericht auch die Bestellung eines neuen zur Vertretung befugten Prozessbevollmächtigten mitgeteilt wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 16 B 868/05 -, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1978 - 3 C 83.76 -, BVerwGE 55, 193).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 16 B 1494/06
    Nach seiner den Beteiligten bekannten ständigen Rechtsprechung vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2006 - 16 B 989/06 -, Juris, geht der Senat hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines eventuellen Hauptsacheverfahrens in den Fällen des sog. Führerscheintourismus auch in Ansehung der in jüngerer Zeit ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Europäischen Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 [Kapper] -, NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 373 = Blutalkohol 2004, 450, sowie Beschluss vom 6. April 2006 - C-227/05 [Halbritter] -, NJW 2006, 2173 = DVBl. 2006, 891 = DAR 2006, 375 = Blutalkohol 2006, 307, weder von einer offensichtlichen Rechtmäßigkeit noch von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners aus, so dass letztlich ausschließlich die Abwägung der beteiligten persönlichen und öffentlichen Interessen entscheidet.
  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

    Im Rahmen des anhängig gemachten Eilantrages vom 20. Mai 2006 wurde zunächst die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder angeordnet (Verfahren 6 L 964/06) und auf Grund der Beschwerde des Antragsgegners wurde dieser Beschluss des Gerichts durch Beschluss des OVG NRW vom 27. November 2006 (16 B 1494/06) abgeändert und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt.

    Die zeitliche Abfolge sowie die Umstände, unter denen der Kläger die polnische Fahrerlaubnis erworben hat, zeigen, dass der Kläger die strengeren Anforderungen an die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland umgehen wollte und den Umstand ausgenutzt hat, dass die polnische Behörde ihm ohne die auch durch die Richtlinie 91/439 EWG gebotene medizinische Prüfung und unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip eine polnische Fahrerlaubnis erteilt hat, so schon OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 - : " Der vorliegende Fall weist alle wesentlichen Merkmale der missbräuchlichen Ausnutzung europarechtlich geschützter Positionen auf.".

    Dieses sei dadurch gekennzeichnet, dass in Deutschland lebende Verkehrsteilnehmer, denen vormals wegen Eignungsmängeln die Fahrerlaubnis entzogen bzw. nicht (wieder-)erteilt worden ist und die gegebenenfalls in diesem Zusammenhang eine ihnen auferlegte medizinisch-psychologische Untersuchung entweder nicht "bestanden" oder aber von vornherein verweigert haben, nachfolgend im benachbarten Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben konnten, ohne dass die hierzulande aufgetretenen (oft alkohol- bzw. drogenbedingten) Fahreignungsmängel hinreichend abgeklärt worden wären und ohne dass vielfach das Erfordernis eines auf das Kalenderjahr entfallenden mindestens 185-tägigen Wohnaufenthalts am Ort der Führerscheinerteilung (vgl. Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG) konsequent beachtet worden wäre, so schon OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2006 - 16 B 1523/06 - und vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 -.

  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
    Dieses sei dadurch gekennzeichnet, dass in Deutschland lebende Verkehrsteilnehmer, denen vormals wegen Eignungsmängeln die Fahrerlaubnis entzogen bzw. nicht (wieder-)erteilt worden ist und die gegebenenfalls in diesem Zusammenhang eine ihnen auferlegte medizinisch-psychologische Untersuchung entweder nicht "bestanden" oder aber von vornherein verweigert haben, nachfolgend im benachbarten Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben konnten, ohne dass die hierzulande aufgetretenen (oft alkohol- bzw. drogenbedingten) Fahreignungsmängel hinreichend abgeklärt worden wären und ohne dass vielfach das Erfordernis eines auf das Kalenderjahr entfallenden mindestens 185-tägigen Wohnaufenthalts am Ort der Führerscheinerteilung (vgl. Art. 9 der Richtlinie 91/439 EWG) konsequent beachtet worden wäre, so auch OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2006 - 16 B 1523/06 - und vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 -.

    Die in Ziffer 3. der Ordnungsverfügung des Beklagten verfügte Anordnung, den ausländischen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zur Eintragung der Entziehung abzugeben, ist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG i.V.m. § 47 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 FeV nicht zu beanstanden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 - vgl. zu den Möglichkeiten, die Aberkennung des Rechts auf einer EU-Fahrerlaubnis zu dokumentieren: BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505 -, juris.

  • VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06

    Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;

    Die Aufforderung in Ziffer 2 der Verfügung des Landratsamtes B. zur Abgabe des Führerscheins innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Verfügung ist in Form der Abgabe zur Eintragung eines Vermerks über die Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wie dies im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums T. vom 3.3.2006 ausgeführt wird und vom Vertreter des Beklagten in der mündlichen Verhandlung klargestellt wurde, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 StVG in Verbindung mit § 47 Abs. 2 FeV rechtmäßig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.10.2005 - 11 Cs 05.1505 -, DAR 2006, 38; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2006 - 16 B 1494/06 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 5.2.2007 - 6 L 83/07 -, DAR 2007, 279).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2007 - 6 L 83/07

    Zum Kraft-Treten der 3. FS-Richtlinie und zur Ablieferungspflicht des

    Das OVG NRW hat die demgegenüber weniger in die Rechte des Betroffenen eingreifende Anordnung, den ausländischen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zur Eintragung der Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 47 Abs. 2 FeV für rechtmäßig gehalten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06 - vgl. zu den Möglichkeiten, die Aberkennung des Rechts auf einer EU-Fahrerlaubnis zu dokumentieren, BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005, a.a.O.
  • VG Düsseldorf, 23.01.2007 - 6 L 2493/06
    Das OVG NRW hat die demgegenüber weniger in die Rechte des Betroffenen eingreifende Anordnung, den ausländischen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zur Eintragung der Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 47 Abs. 2 FeV für rechtmäßig gehalten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2006 - 16 B 1494/06; vgl. zu den Möglichkeiten, die Aberkennung des Rechts auf einer EU-Fahrerlaubnis zu dokumentieren, BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 11 CS 05.1505, juris.
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