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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15   

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https://dejure.org/2015,9963
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15 (https://dejure.org/2015,9963)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2015 - 16 B 426/15 (https://dejure.org/2015,9963)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 16 B 426/15 (https://dejure.org/2015,9963)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot im Fahrerlaubnisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines Beweisverwertungsverbots wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

  • blutalkohol PDF, S. 297
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Nachweis eines Beweisverwertungsverbots wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Blutentnahme unter Verstoß gegen § 81a StPO - Verwertung im Verwaltungsverfahren?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 16 B 228/14

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt i.R.e.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15
    vgl. zuletzt etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2014 - 16 B 228/14 -, juris, Rn. 2 f. (mit weiteren Nachw.).
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15
    BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 -, NJW 2015, 1005 = juris, Rn. 13.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären oder wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2012, - 3 O 141/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

    Aus diesem Grund kommt es auf die Fragen, ob er am Tattag in die Entnahme einer Blutprobe eingewilligt hat, wofür aus Sicht des Senats jedenfalls die Angaben in der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige vom 17. Dezember 2014 sprechen, und ob im Falle einer fehlenden Einwilligung des Antragstellers einer Verwertbarkeit der Blutprobe entgegensteht, dass ihre Entnahme nicht von einem Richter angeordnet worden ist, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, nicht an.
  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Vorliegend ist unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Rechte der Betroffenen einerseits sowie dem Interesse an der Durchsetzung des Vereinsverbots sowie dem Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits abzuwägen, ob ein Verwertungsverbot besteht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris Rn. 2 f.; VGH BW, Beschl. v. 7. August 2015 - 1 S 1239/15 -, juris Rn. 44 m. w. N.; NdsOVG, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LC 232/13 -, juris Rn. 33 f.; allgemein Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 24 Rn. 31 ff. m. w. N).
  • VG Düsseldorf, 27.10.2016 - 14 L 3397/16

    Cannabis, Amphetamin; Verwertungsverbot; Ordnungswidrigkeitenverfahren

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Mai 2015- 16 B 426/15 - juris.
  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 42/15

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe im

    Zum einen fehlt es im Bereich der Gefahrenabwehr an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, zum anderen ist die Zielrichtung der Unschuldsvermutung im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens eine andere als der Schutz Dritter im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.01.2015 - 3 B 320/14 und OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 04.05.2015 - 16 B 426/15 - zitiert nach juris).
  • VG Köln, 12.05.2015 - 23 L 782/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Fahrerlaubnisinhabers zum

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 04.05.2015 -16 B 426/15- und vom 02.09.2013 - 16 B 976/13 -, juris, Rz. 2 ff. m.w.N.
  • VG Aachen, 02.02.2017 - 3 L 1015/16

    Fahreignung; Cannabis; gelegentlicher Konsum; Fahrerlaubnisentziehung;

    vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 - juris, Rn. 23 f., sowie Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris, Rn. 47 ff., in Auseinandersetzung mit Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 - juris, Rn. 13.
  • VG München, 05.10.2015 - M 1 S 15.3171

    Fahrerlaubnisentziehung, Amphetaminkonsum, Führen, Kraftfahrzeugs, Blutentnahme,

    Während Beweisverwertungsverbote im vorrangig repressiven Zwecken dienenden Strafprozess dem Spannungsverhältnis zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch einerseits und dem Grundrechtschutz des Betroffenen andererseits Rechnung tragen, sind im rein präventiven, auf keine Bestrafung gerichteten Fahrerlaubnisverfahren maßgeblich auch Rechtsgüter einer unbestimmten Zahl Dritter, namentlich Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, zu beachten (so auch OVG NW, B.v. 4.5.2015 - 16 B 426/15 - juris Rn. 2).
  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2018 - 7 L 450/18

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Kokain

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015  16 B 426/15 -, juris Rn. 2.
  • VG Düsseldorf, 27.10.2015 - 14 K 2414/15
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Mai 2015- 16 B 426/15 - juris.
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