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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05   

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https://dejure.org/2005,435
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05 (https://dejure.org/2005,435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 (https://dejure.org/2005,435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. November 2005 - 16 B 736/05 (https://dejure.org/2005,435)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zum Recht der Gebrauchmachung von einem EU-Führerschein in Deutschland.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein und Recht zur Gebrauchmachung in der Deutschland

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Führerschein: Anerkennung in Deutschland bei Führerscheinentzug

  • blutalkohol PDF, S. 369

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 5; ; FeV § 46 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums, Ausländische Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums, Ausländische Fahrerlaubnis aus einem EU-Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Erteilung einer Nutzungsuntersagung bezüglich einer tschechischen Fahrerlaubnis nicht offensichtlich rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entziehung einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln; Interessenabwägung zwischen ...

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Führerschein - Vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1162 (Ls.)
  • DVBl 2006, 196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    Dem Beschwerdevorbringen kann die Auffassung entnommen werden, dass nach der Rechtsprechung des EuGH vgl. Urteil vom 29.4.2005 - C-476/01 [Kapper] -, NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = NZV 2004, 373 = Blutalkohol 2004, 450 Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG der Entziehung der dem Antragsteller in der Tschechischen Republik ausgestellten Fahrerlaubnis entgegenstehe.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-372/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    EuGH, Urteil vom 15.9.2005 - C-372/03 -, Juris.
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    So auch Geiger, DAR 2004, 340 und 690, sowie Bräutigam, Blutalkohol 2004, 441; im Ergebnis ähnlich Nds, OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, im Internet veröffentlicht unter http://www.dbovg.niedersachsen.de, sowie Ludovisy, DAR 2005, 7, 12 ff.
  • VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05

    EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 2005, 141 = Blutalkohol 2005, 402; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW -, Juris, und vom 11.3.2005 - 4 L 389/05.NW -, Juris.
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 2005, 141 = Blutalkohol 2005, 402; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW -, Juris, und vom 11.3.2005 - 4 L 389/05.NW -, Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 2005, 141 = Blutalkohol 2005, 402; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW -, Juris, und vom 11.3.2005 - 4 L 389/05.NW -, Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    Erweist sich mithin angesichts der europarechtlichen Bedenken die Ordnungsverfügung des Antragsgegners weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig, so auch in jüngster Zeit der VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.9.2005 - 10 S 1194/05 - und vom 27.9.2005 - 10 S 177 -, veröffentlicht unter http://www.fahrerlaubnisrecht.de, führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05
    In diesem Sinne OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15.8.2005 - 7 B 11021/05.OVG -, NJW 2005, 3228; ebenso Otte/Kühner, NZV 2004, 321, und Grohmann, Blutalkohol 2005, 106.
  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    1) Die abschließende Klärung der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten der EU auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerschein-Richtlinie befugt sind, einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu versagen, muss auch unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 29. April 2004 (- C - 476/01, NJW 2004, 1725 ff) in einem erneuten Vorlageverfahren erfolgen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 -).

    Deswegen kann auch offen bleiben, ob es an der Zulässigkeit dieses Antrags mangels Rechtsschutzbedürfnisses fehlt, weil dem Antragsteller bei ausschließlicher Anwendung des innerstaatlichen Rechts, nämlich des § 28 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 FeV, trotz der zwischenzeitlichen Erlangung einer tschechischen Fahrerlaubnis keine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zustünde, so dass der angefochtene Bescheid möglicherweise ins Leere ginge und eine Aussetzung seiner Vollziehung die Rechtsstellung des Antragstellers nicht verbessern könnte (vgl. Beschlüsse des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 - sowie des VGH Baden-Württemberg vom 19. September 2005 - 10 S 1194/05 -, JURIS).

    Abgesehen davon, dass dem Vorlagefall des Amtsgerichts Frankenthal wohl ein anderer Sachverhalt zu Grunde lag als dem vorliegenden Streitfall (- der Antragsteller hat sich nach Ablauf der Sperrfrist zweimal erfolglos um die Wiedererteilung der ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogenen Fahrerlaubnis bemüht -), ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass dem EuGH bei seiner Entscheidung vom 29. April 2004 die Besonderheiten des deutschen Rechts in Form der "Dualität des Maßnahmensystems" (vgl. Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. November 2005 - 16 B 736/05 -) nicht hinreichend vor Augen gestanden haben.

    Eine Interpretation des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie, wonach diese Vorschrift nur den Tatbestand einer noch laufenden Sperrfrist erfasste, ansonsten aber leer liefe, kann dem EuGH selbst unter Anerkennung der Notwendigkeit einer engen Auslegung nicht ohne weiteres unterstellt werden; deshalb spricht nach Auffassung auch des beschließenden Senats viel für die - von dem Verwaltungsgericht abgelehnte - Auffassung, dass EU-Fahrerlaubnisse außerhalb der erwähnten Sperrfristfälle nur dann automatisch ("ohne jede Formalität") anzuerkennen sind, wenn das jeweilige nationale Fahrerlaubnisrecht keine weiteren - insbesondere materiellen - Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt (vgl. Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. November 2005, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Saarland, 30.03.2006 - 1 W 2/06

    Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis

    so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.11.2005 - 16 B 736/05 -, Juris; siehe dazu ferner auch Urteil des EuGH vom 15.9.2005 - C-372/03 (Kommission/Deutschland) -, NJW 2005, 3128 ff.

    So schließt etwa das OVG Nordrhein-Westfalen vgl. Beschluss vom 4.11.2005 - 16 B 736/05 -, Juris,.

    zu alledem statt vieler OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.11.2005, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, zfs 2006, 54 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.9.2005 - 10 S 1194/05 -, Juris, Bay.VGH, Beschluss vom 23.11.2005 - 11 CS 05.1279 -, Juris, sowie Ludovisy, DAR 2006, 9 ff. m.w.N.

    so auch in jüngster Zeit zu ähnlich gelagerten Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.11.2005, a.a.O., und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.9.2005 - 10 S 1194/05 -, a.a.O.,.

  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

    Daher sei Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eng auszulegen, denn die Anerkennung von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen dürfe auch bei Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf unbestimmte Zeit von den Mitgliedstaaten versagt werden (OVG Münster vom 04.11.2005, Az.: 16 B 736/05).

    Die Einschränkung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV gilt jedoch gerade dann, wenn das nationale Recht an die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist nicht nur formale, sondern auch materiell-rechtliche Anforderungen knüpft (VGH Kassel NJOZ 2006, 1336 (1339); OVG Münster vom 04.11.2005; Az.: 16 B 736/05).

    Daher ist zu bezweifeln, dass der EuGH die Berücksichtigung gravierender Eignungsmängel bei der Anerkennung ausländischer Führerscheine nach Ablauf der Sperrfrist generell ausschließen wollte, da diese zum Einen in der Regel nicht allein durch Zeitablauf determiniert sind und es zum Anderen an einer gemeinschaftsweiten Harmonisierung der materiell-rechtlichen Voraussetzung für die Fahrerlaubniserteilung fehlt (OVG Münster vom 04.11.2005, Az.: 16 B 736/05; VGH Kassel NJOZ 2006, 1336 (1338f)).

    Im Verfahren C-476/01 hat die Kommission implizit ihre Zustimmung zu § 28 FeV 1999 erteilt (EuGH DAR 2004, 333 (339); VGH Mannheim NJW 2006, 1153 (1155); OVG Münster vom 04.11.2005, Az.: 16 B 736/05).

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