Rechtsprechung
AG Winsen, 30.12.2005 - 16 C 1642/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- schiedsstellen.de
Nachbar eines Reihenhauses - Kamera am Hauseingang
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09
Überwachungskamera auf Privatgrundstück
Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris). - AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18
Videoüberwachung der privaten Grundstücksgrenze
a) Zwar kann ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch dann bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 106; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urt. v. 30.12.2005, Az. 16 C 1642/05). - AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11
Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine …
Es schützt bereits vor der berechtigten Befürchtung einer Bildaufzeichnung (vgl. BGH, NJW 2010, 1533, Abs. 13 f. m.w.N.; LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 m.w.N.; AG Winsen, 16 C 1642/05 vom 30.12.2005 m.w.N.). - AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14
Videoüberwachung durch Dome-Kameras
Ein Anspruch auf Entfernung kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; AG Winsen, Urteil vom 30. Dezember 2005 - 16 C 1642/05 - Juris). - AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17
Unterlassungsanspruch wegen des Betriebes zweier Überwachungskameras
Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen ("Überwachungsdruck", vgl. dazu etwa LG Bonn NJW-RR 2005, 1067 ff.; LG Darmstadt NZM 2000, 360; AG Winsen U. v. 30.12.2005 - 16 C 1642/05).
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