Rechtsprechung
AG Winsen, 11.11.2014 - 16 C 835/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43a Abs 1 Nr 5 TKG
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Telefonvertrag muss konkrete Preisangaben enthalten
- online-und-recht.de
Telekommunikationsvertrag muss Preisangabe enthalten, andernfalls droht Unwirksamkeit
- rabüro.de
Keine Preisvereinbarung, wenn Mobilfunkvertrag keine Preisangaben enthält
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Telekommunikationsrecht: Handyvertrag ohne Preisbenennung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Handyvertrag ohne Preisvereinbarung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht im Vertrag angegebenen Telefonpreise
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Preisangabe in Telekommunikationsvertrag ist zwingend
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Handyverträge: Ist ein Vertrag ohne konkrete Preisangabe wirksam?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Preisangabe in Telekommunikationsvertrag ist zwingend, ansonsten unwirksam
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Keinen Anspruch auf Vergütung aus einem Telekommunikationsvertrag
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Meppen, 27.02.2013 - 8 C 563/12
Auszug aus AG Winsen, 11.11.2014 - 16 C 835/14
Die Höhe des Entgelts aus einem Mobilfunkvertrag ist aber nicht bereits dann wirksam vereinbart, wenn der Anbieter bei Abschluss des Vertrages nur auf eine Preisliste Bezug nimmt, sondern nur dann, wenn der Preis im Vertrag benannt ist (AG Meppen, Urteil vom 27.02.2013, Az. 8 C 563/12).Indem die Klägerin statt den Preis in der Vertragsurkunde selbst zu benennen lediglich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eine Preisliste Bezug nimmt, verstößt sie gegen ihre zuvor zitierten Verpflichtungen zur Preisklarheit (AG Meppen, Urteil vom 27.02.2013, Az. 8 C 563/12; Urteile des AG Winsen(Luhe) vom 23.04.2014 - 16 C 84/14, 13.08.2014 - 20 C 760/14 - und vom 22.10.2014 - 20 C 1048/14).
- LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19
Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung
Auch die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des AG Winsen (Urteile vom 11.11.2014 - 16 C 835/14 und vom 02.02.2015 - 16 C 1206/14, beide zit. nach juris) geht nicht von einer Nichtigkeit der Verträge, sondern lediglich von einer Unwirksamkeit der Preisvereinbarung aus. - OLG München, 25.02.2016 - 6 U 2301/15
Vereinbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters …
Auf das als Anl. K 9 vorgelegte Urteil des Amtsgerichts Winsen vom 11.11.2014 - 16 C 835/14 werde insoweit Bezug genommen. - AG Winsen, 02.02.2015 - 16 C 1206/14
Preisangabe in Telekommunikationsvertrag ist zwingend, ansonsten unwirksam
Der Verbraucher ist nicht lediglich auf einen Schadens- oder Unterlassungsanspruch gem. § 44 TKG beschränkt (Fortführung der Rechtsprechung des AG Winsen (Luhe), zuletzt 16 C 835/14).