Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45601
OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12 (https://dejure.org/2013,45601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2013 - 16 EntV 5/12 (https://dejure.org/2013,45601)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2013 - 16 EntV 5/12 (https://dejure.org/2013,45601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in einem vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vom 03.12.2011 anhängigen Verfahren

  • sokolowski.org

    Überlange Verfahrensdauer?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 Abs. 1 S. 1
    Begriff der überlangen Verfahrensdauer; Anforderungen an die nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren anzubringende Verzögerungsrüge

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Verfahrensdauer ist noch angemessen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12

    Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12
    Dies bedeutet - wie der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt in seinem Urteil vom 30.1.2013 ausführlich dargelegt hat (vgl. 4 EntV 9/12, zitiert nach juris), dessen Ausführungen sich der erkennende Senat anschließt - für die Methodik der Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer, dass das Ausgangsverfahren im Hinblick auf konkrete Phasen der Verzögerung untersucht werden und unter Berücksichtigung aller insoweit maßgeblichen Umstände festgestellt werden muss, ob eine solche Verzögerung vorliegt, die jedenfalls grundsätzlich geeignet ist, einen Entschädigungsanspruch zu begründen.
  • OLG Bremen, 20.02.2013 - 1 SchH 9/12

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtsverfahrens in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12
    Mangels Rechtzeitigkeit der Verzögerungsrüge konnte sie einen Anspruch aus § 198 GVG auch für den ihr vorausgehenden Zeitraum nicht wahren; vielmehr begründet eine nicht rechtzeitige Rüge allenfalls einen Anspruch erst von dem Rügezeitpunkt an (vgl. Steinbeiß-Winckelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, T Art. 23 ÜGRG Rn. 6; OLG Bremen, Urteil vom 20.2.2013, 1 SchH 9/12, 1 SchH 9/12 (EntV), zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12
    Der Kläger begehrt von dem beklagten Land Entschädigung wegen Verzögerung des bei dem Amtsgericht Rüsselsheim noch anhängigen WEG-Verfahrens Az. 3 C 1/08 (31).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 16 EntV 5/12
    Bezugspunkt für die Beurteilung der angemessenen Verfahrensdauer ist grundsätzlich das Gesamtverfahren (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drs. 17/3802 S. 18), und nach der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kann die Verzögerung in einem einzelnen Verfahrensabschnitt kompensiert werden, wenn die Verfahrensdauer insgesamt noch angemessen ist (z.B. BGH, Beschluss vom 17.12.2003 - 1 StR 445/03, NStZ 2004, 504).
  • OLG Schleswig, 26.06.2020 - 17 EK 2/19

    Überlange Dauer des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die

    Vielmehr sind - mögen auch Auffälligkeiten im Verhältnis zum Durchschnitt vergleichbarer Verfahren erste Anhaltspunkte liefern - stets die einzelnen Verfahren gesondert zu untersuchen (OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 2013 - 16 EntV 5/12, bei Juris), wobei allerdings wiederum in Rechnung zu stellen ist, dass im Gesamtverfahren Phasen von Verzögerung durch Phasen beschleunigter Verfahrensgestaltung kompensiert werden können (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 -, NJW 2014, 220 ff., bei juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, WM 2014, 528 ff., bei juris, Rn. 37 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 4 EntV 3/13

    Entschädigung für überlange Verfahren: Entschädigungsklage während noch

    Dem Betroffenen wird damit eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, innerhalb der er die Frage, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung vorliegt, prüfen können muss (OLG Bremen, Urt. v. 20.02.2013, 1 SchH 9/12, Rn. 14; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.03.2013, 16 EntV 5/12).

    Die zutreffende systematische und der Gesetzgebungsgenese folgende Auslegung muss nach Überzeugung des Senats jedoch dazu gelangen, dass mit dem "vorausgehenden Zeitraum" allein derjenige vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 03.12.2011 gemeint ist (so auch: OLG Bremen, Urt. v. 20.02.2013 - 1 ScH 9/12 (EntV); a. A. (Ausschluss für gesamten Zeitraum vor der verspäteten Rüge): OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.05.2013 - 23 Sch 1/13 EntV; OLG Frankfurt, 16. Senat, Urt. v. 28.03.2013 - 16 EntV 5/12; Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.O., § 198 Rz. 196 und Art. 23 ÜGRG Rz. 6).

  • BGH, 27.02.2014 - III ZR 161/13

    Erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte über Entschädigungsklagen wegen

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. März 2013 - 16 EntV 5/12 - wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 4 EntV 18/12

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer: angemessener Zeitraum für die

    Dem Betroffenen wird damit eine nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessende Prüfungs- und Überlegungsfrist eingeräumt, innerhalb der er die Frage, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung vorliegt, prüfen können muss (OLG Bremen, Urt. v. 20.02.2013, 1 SchH 9/12, Rn. 14; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.03.2013, 16 EntV 5/12).
  • OLG Schleswig, 11.09.2020 - 17 EK 2/20

    Kompensation durch Einstellung bei unangemessener Verfahrensdauer

    Vielmehr sind - mögen auch Auffälligkeiten im Verhältnis zum Durchschnitt vergleichbarer Verfahren erste Anhaltspunkte liefern - stets die einzelnen Verfahren gesondert zu untersuchen (OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 2013 - 16 EntV 5/12, bei Juris), wobei allerdings wiederum in Rechnung zu stellen ist, dass im Gesamtverfahren Phasen von Verzögerung durch Phasen beschleunigter Verfahrensgestaltung kompensiert werden können (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 -, NJW 2014, 220 ff., bei juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, WM 2014, 528 ff., bei juris, Rn. 37 f.).
  • OLG Schleswig, 26.06.2020 - 17 EK 3/19

    Überlange Dauer des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die

    Vielmehr sind - mögen auch Auffälligkeiten im Verhältnis zum Durchschnitt vergleichbarer Verfahren erste Anhaltspunkte liefern - stets die einzelnen Verfahren gesondert zu untersuchen (OLG Frankfurt, Urteil vom 28. März 2013 - 16 EntV 5/12, bei Juris), wobei allerdings wiederum in Rechnung zu stellen ist, dass im Gesamtverfahren Phasen von Verzögerung durch Phasen beschleunigter Verfahrensgestaltung kompensiert werden können (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 -, NJW 2014, 220 ff., bei juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, WM 2014, 528 ff., bei juris, Rn. 37 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht