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   VG Düsseldorf, 23.06.2005 - 16 K 1016/04   

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https://dejure.org/2005,22033
VG Düsseldorf, 23.06.2005 - 16 K 1016/04 (https://dejure.org/2005,22033)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.2005 - 16 K 1016/04 (https://dejure.org/2005,22033)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 16 K 1016/04 (https://dejure.org/2005,22033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Verwendung von Zusatzsoffen in Lebensmitteln; Kennzeichnungspflicht eines Farbstoffes ; Angaben bei der Abgabe von Lebensmitteln in Umhüllungen oder Fertigpackungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Düsseldorf, 13.10.2003 - 16 L 3284/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R. der Zulassung von Zusatzstoffen in

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.06.2005 - 16 K 1016/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen, ferner auf die Akten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (16 L 3284/03), in dem der Antrag des Klägers nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Beschluss vom 13. Oktober 2003 abgelehnt worden ist.
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ss OWi 711/07

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Ausweislich der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen ist der verwendete Farbstoff Betacarotin in dem Endprodukt "Kartoffelgratin" technologisch wirksam, so dass der Farbstoff bei der Abgabe des Endprodukts durch die Angabe "mit Farbstoff" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ZZulV kenntlich gemacht werden musste (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2005, 16 K 1016/04, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 26.02.2008 - 3 BS 333/06

    Lebensmittel; Kenntlichmachung; Zusatzstoff; Versandhandel; Angebotsliste;

    Insoweit trifft § 9 Abs. 6 ZZulV nach Sinn und Zweck des § 9 ZZulV eine eigenständige, von § 9 Abs. 8 ZZulV nicht erfasste und die Vorschrift des § 9 Abs. 1 ZZulV erweiternde, zusätzliche Regelung zur Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, jedenfalls soweit die Lebensmittel im Versandhandel oder in Gaststätten abgegeben werden (im Ergebnis ebenso für die hier nicht einschlägige Ausnahme von der Kenntlichmachungspflicht bei Lebensmitteln ohne vollständiges Zutatenverzeichnis auf einer Fertigpackung gemäß § 9 Abs. 8 Nr. 3 ZZulV: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: August 2007, C 120 § 9 Rn. 18; VG Düsseldorf, Urt. v. 23.6.2005 - 16 K 1016/04 -, zitiert nach Juris, nicht rechtskräftig, anhängig: OVG NRW - 13 A 2903/05 -).
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