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   FG Niedersachsen, 20.07.2010 - 16 K 116/10   

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https://dejure.org/2010,9023
FG Niedersachsen, 20.07.2010 - 16 K 116/10 (https://dejure.org/2010,9023)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2010 - 16 K 116/10 (https://dejure.org/2010,9023)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 16 K 116/10 (https://dejure.org/2010,9023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachträgliche Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags - Bezeichnung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts - Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Umwandlung von Nutzflächen in Wohnflächen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7g Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 35a EStG
    Steuerermäßigung für den Umbau von Garagen zu Wohnraum i.R.d. hinreichenden Bezeichnung der geplanten Investition; Investitionsabzugsbetrag für künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags im nachfolgenden Veranlagungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g
    Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages im nachfolgenden Veranlagungszeitraum möglich; Investitionsabzugsbetrag; Aufstockung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages im nachfolgenden Veranlagungszeitraum möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Steuerermäßigung bei Umwandlung von Nutzflächen in Wohnflächen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages im nachfolgenden VZ

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag kann aufgestockt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2560
  • EFG 2010, 2075
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 12.11.2014 - X R 4/13

    Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr

    Sie steht aber in Übereinstimmung mit der Auffassung der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (neben der Vorinstanz zum vorliegenden Revisionsverfahren auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juli 2010  16 K 116/10, EFG 2010, 2075, aus anderen Gründen aufgehoben durch Senatsurteil vom 19. Oktober 2011 X R 25/10, BFH/NV 2012, 718) und der ganz überwiegenden Literaturmeinung (Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 60; HHR/Meyer, § 7g EStG Rz 25; Lambrecht in Kirchhof, EStG, 13. Aufl., § 7g Rz 11; Frotscher/ Kratzsch, § 7g Rz 56 ff.; Bartone in Korn, § 7g EStG n.F. Rz 81; Kaligin in Lademann, EStG, § 7g EStG n.F. Rz 15; Roland in Bordewin/Brandt, § 7g EStG n.F. Rz 28; KSM/Bugge, § 7g Rz B 69; Schmidt/Kulosa, EStG, 33. Aufl., § 7g Rz 23; Rosarius, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 463, 465; Meyer/Ball, Finanz-Rundschau 2009, 641, 645; Kulosa, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 843, 844; Graw, EFG 2013, 671; Heß, Betriebs-Berater 2013, 752; Kratzsch, NWB 2013, 736 f.; a.A. --soweit ersichtlich-- nur Pitzke, NWB 2009, 2063, 2064; Hottmann, Deutsches Steuerrecht 2009, 1236, 1240, und Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7g ab UntStRefG 2008 Rz 24b).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 2 K 189/12

    Möglichkeit der Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages für eine

    Nachdem der Einkommensteuerbescheid 2009 nach einem zwischenzeitlichen Gewinnfeststellungsbescheid mit hier nicht streitigen Einkünften aus einer GbR unter Aufrechterhaltung des Vorbehalts der Nachprüfung geändert wurde, legten die Kläger Einspruch ein, mit dem sie unter anderem unter Berufung auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des hiesigen 16. Senats vom 20. Juli 2010 (16 K 116/10) beantragten, die Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages zu berücksichtigen.

    Der Senat folgt - wie schon andere Senate des Nds. Finanzgerichts (vgl. das aus anderen Gründen aufgehobene Urteil des 16. Senats vom 20. Juli 2010, 16 K 116/10, EFG 2010, 2075f. und das obiter dictum im Urteil des 13. Senats vom 3. Mai 2011, 13 K 12121/10, EFG 2011, 1601f.) der in der Literatur weit überwiegend vertretenen Auffassung, wonach diese Aufstockung möglich ist (vgl. Kratzsch, a.a.O, Rz. 56ff.; Kulosa, a.a.O., Rz. 23; Brandis in Blümich, EStG-Loseblattkommentar, 107. Erg.-Lfg., Rz. 60 zu § 7g; B. Meyer in Hermann/Heuer/Raupach, EStG-KStG, 236. Lfg., Rz. 25 zu § 7g EStG; Lambrecht in Kirchhof, EStG-Kommentar, 11. Aufl. 2012, Rz. 11 zu § 7g; Bartone in Korn, EStG-Kommentar, 67. Erg.-Lfg. 2012, Rz. 81 zu § 7g n. F.; Kaligin in Lademann, EStG-KStG-GewStG, Nachtrag 183, Rz. 15 zu § 7g EStG; Meyer/Ball: (Zweifelhafte) Zweifelsfragen zu § 7g EStG, FR 2009, 641ff.; Rosarius: Investitionsabzugsbetrag - neues BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen, DStZ 2009, 463ff.).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 56/10

    Handwerkerleistung im Rahmen von Neubaumaßnahmen

    Aus der Begrenzung der begünstigen Aufwendungen auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen folgt, dass nur funktionserhaltende-, nicht aber funktionsändernde Baumaßnahmen von der Rechtsnorm erfasst werden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. Juli 2010 16 K 116/10, EFG 2010, 2075 - Revision eingelegt, AZ beim BFH: X R 25/10 für den Umbau der Garage zu Wohnflächen; ebenso Schmidt-Drenseck, Kommentar zum EStG, § 35a Rz. 11 für den Ausbau von Dachflächen zu Wohnraum: "es darf nichts Neues geschaffen werden"  und Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuergesetz, § 35a Rz. 26 für Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnflächenerweiterung).
  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10

    Verbindliche Bestellung ist zum Nachweis der Investitionsabsicht nicht

    20 Der Senat geht davon aus, dass eine nachträgliche Erhöhung des mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beantragten Investitionsabzugsbetrages im Rahmen des Einspruchsverfahrens jedenfalls dann von der gesetzlichen Regelung gedeckt ist, wenn die Investition erst nach Stellung des Erhöhungsbegehrens erfolgt (vgl. zur weitergehenden Problematik der Aufstockung im nachfolgenden Veranlagungszeitraum FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2010, EFG 2010, 2075).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - 4 K 4361/08

    Nachträglicher Einbau einer Dachgaube auch bei nur geringer Erweiterung der

    Nicht begünstigt sind nach der Auffassung mehrerer Finanzgerichte und der Verwaltung handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme (vgl. Finanzgericht - FG - Nürnberg Urteil vom 15. Dezember 2010 3 K 1991/2009 zitiert nach juris; Niedersächsisches FG Urteil vom 20. Juli 2010 16 K 116/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 2075; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 01. Juli 2010 4 K 2708/07, EFG 2010, 1700; Apitz in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , § 35 a Rz. 15; Fischer in Kirchhof, EStG , § 35 a Rz. 10; Bode in Kirchhof/Söhn, EStG , § 35 a Rz. D 5; Heß/Görn, DStR 2007, 1804; BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 IV C 4-S 2296-b/07/0003, BStBl I 2010, 140 Rz. 20).
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