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   FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00   

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FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00 (https://dejure.org/2003,10109)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2003 - 16 K 14353/00 (https://dejure.org/2003,10109)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2003 - 16 K 14353/00 (https://dejure.org/2003,10109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung an eine Hotel-Betriebsgesellschaft mit vorbehaltener Selbstnutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG
    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften mit vorbehaltener Selbstnutzung; Abgrenzung zwischen vermögensverwaltenden und gewerblichen Tätigkeiten bei der Vermietung eines Appartements einschließlich eines Tiefgaragenstellplatzes an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Überschusserzielungsabsicht; Vermietung; Wohnungsvermietung; Hotel-Betriebsgesellschaft; Selbstnutzungsvorbehalt; Vermögensverwaltung; Prognosezeitraum - Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung an eine Hotel-Betriebsgesellschaft mit vorbehaltener ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung an eine Hotel-Betriebsgesellschaft mit vorbehaltener Selbstnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften mit vorbehaltener Selbstnutzung; Abgrenzung zwischen vermögensverwaltenden und gewerblichen Tätigkeiten bei der Vermietung eines Appartements einschließlich eines Tiefgaragenstellplatzes an ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Dies gilt - im Fall des Selbstnutzungsvorbehalts - unabhängig davon, ob die Ferienwohnung in der zur Selbstnutzung vorbehaltenen Zeit tatsächlich zur privaten Erholung genutzt wurde oder leer stand (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726, 728 unter II. 1. b)).

    Der Umstand, dass sich der Kläger die Wohnung auch zur privaten Nutzung vorbehalten hat, lässt den Schluss zu, dass er die Werbungskostenüberschüsse auch aus privaten Motiven in Kauf genommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 97/00, a.a.O. unter II. 1. c)).

    Dies gilt um so mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 97/00, a.a.O.).

    Der Prognosezeitraum ist bei der Prüfung der Überschusserzielungsabsicht hinsichtlich der Vermietung einer Ferienwohnung - wenn sich nicht aus objektiven Umständen ein kürzerer Zeitraum ergibt - typisierend mit 30 Jahren zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 06.11.2001 IX R 97/00, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771).

    Haben die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung indes auch selbst genutzt oder haben sie sich (z.B. bei der Vermietung durch einen Dritten) vorbehalten, die Ferienwohnung auch selbst zu nutzen, sind die Grundsätze des BFH-Urteils in BStBl II 1998, 771 nicht anwendbar.

  • BFH, 25.11.1988 - III R 37/86

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch die Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Maßgebend sind stets die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles (vgl. auch BFH-Urteil vom 25.11.1988 III R 37/86, BFH/NV 1990, 36).
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 271/84

    Abzugsfähige Verluste - Ausländische Betriebsstätte - Immobilien in Kanada -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Solche Umstände sind von der Rechtsprechung u.a. angenommen worden, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 28.06.1984 IV R 150/82, BStBl II 1985, 211; vom 11.07.1984 I R 182/79, BStBl II 1984, 722; vom 27.02.1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, und vom 21.08.1990 VIII R 271/84, BStBl II 1991, 126 unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Die Grundsätze des vorgenannten BFH-Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21.11.2000 IX R 37/98, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Solche Umstände sind von der Rechtsprechung u.a. angenommen worden, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 28.06.1984 IV R 150/82, BStBl II 1985, 211; vom 11.07.1984 I R 182/79, BStBl II 1984, 722; vom 27.02.1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, und vom 21.08.1990 VIII R 271/84, BStBl II 1991, 126 unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, machen es der Dualismus der Einkunftsarten und einkunftsspezifische Besonderheiten erforderlich, zunächst die Einkunftsart zu klären (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2001 IV R 88/99, BFH/NV 2001, 1076).
  • BFH, 11.07.1984 - I R 182/79

    Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei Gestellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Solche Umstände sind von der Rechtsprechung u.a. angenommen worden, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteile vom 28.06.1984 IV R 150/82, BStBl II 1985, 211; vom 11.07.1984 I R 182/79, BStBl II 1984, 722; vom 27.02.1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441, und vom 21.08.1990 VIII R 271/84, BStBl II 1991, 126 unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG ist, wie der Große Senat des BFH ausgeführt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)), dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
    Hinzu kommt, dass eine Prognose über diese Zeiträume zu viele spekulative Komponenten enthält (BFH-Urteil vom 27.07.1999 IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

  • BFH, 27.02.1987 - III R 217/82

    Steuerliche Bewertung der Vermietung eines Wohnheims als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • FG Hamburg, 10.07.2014 - 6 K 125/13

    Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung eines Apartments an

    Dementsprechend liegt keine gewerbliche Vermietung durch einen Steuerpflichtigen vor, wenn dieser eine in einem Hotelkomplex befindliche Wohnung langfristig und ohne weitere Leistungen an die Betreibergesellschaft des Hotels vermietet und diese sie im eigenen Namen hotelmäßig an Gäste weitervermietet (FG Niedersachsen, Urteil vom 11.09.2003 16 K 14353/00, juris, nachfolgend BFH-Beschluss vom 16.03.2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957).

    Gewerbliche Einkünfte liegen nicht vor, denn der Kläger hat gegenüber dem Hotel keine Leistungen erbracht, die über die reine Vermietung hinausgegangen wären (vgl. hierzu FG Niedersachsen, Urteil vom 11.09.2003 16 K 14353/00, juris, nachfolgend BFH-Beschluss vom 16.03.2004 IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - 3 K 20157/01

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Prüfung der

    Das gilt auch, wenn die Kläger - wie sie vortragen - von der Nutzungsmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht haben und die entsprechende Klausel formularmäßig in den Vertrag aufgenommen worden ist (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. September 2003, 16 K 14353/00, nicht veröffentlicht; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BFH mit Beschluss vom 16. März 2004, IX B 140/03, BFH/NV 2004, 957 als unbegründet zurückgewiesen).
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