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   FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14 E   

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https://dejure.org/2016,6304
FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14 E (https://dejure.org/2016,6304)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2016 - 16 K 1906/14 E (https://dejure.org/2016,6304)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 16 K 1906/14 E (https://dejure.org/2016,6304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der Überlassung einer Pfarrerdienstwohnung

  • rechtsportal.de

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Einkommensteuerliche Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils aus der Überlassung einer Pfarrerdienstwohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen: Höhe des geldwerten Vorteils einer Dienstwohnung - Neuermittlung der wertbildenden und -begründenden Merkmale durch Sachverständigen - Grobes Verschulden bei zwischen OFD und Arbeitgeber abgestimmter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerminderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen - und der unterlassene Einspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen einer neuen Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 82/96

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Werksangehörigen Rabatt - Bruttoarbeitslohn -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14
    Hierzu wurde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.1.2011 VI R 61/09 (Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, Seite 479 und auf eine Verfügung der OFD Hannover vom 6.12.2010 hingewiesen. Auch dem Abstimmungsverfahren mit der OFD komme eigenständige Bedeutung als neue Tatsache zu (Finanzgericht -FG- Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 144; BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1533).

    Die daraus resultierende Höhe des geldwerten Vorteils ist hingegen das Ergebnis von Schlussfolgerungen aus den Berechnungsgrundlagen, also den vorgenannten Merkmalen, die ihrerseits Tatsachen i.S.v. § 173 AO sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).

    Wären dem beklagten Finanzamt die Merkmale bereits bei der Steuerfestsetzung bekannt gewesen, hätte es diese nicht unberücksichtigt lassen können und sollen (vgl. BFH.Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96 BFH/NV 2001, 1533).

    Ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden der maßgeblichen Tatsachen ist auch nicht daraus herzuleiten, dass die Klägerin bzw. ihr Steuerberater nicht Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide eingelegt haben (vgl. dazu FG Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, EFG 1997, 144; Revision BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).

  • FG Köln, 12.12.1995 - 8 K 5794/94
    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14
    Hierzu wurde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.1.2011 VI R 61/09 (Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, Seite 479 und auf eine Verfügung der OFD Hannover vom 6.12.2010 hingewiesen. Auch dem Abstimmungsverfahren mit der OFD komme eigenständige Bedeutung als neue Tatsache zu (Finanzgericht -FG- Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 144; BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1533).

    Ein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden der maßgeblichen Tatsachen ist auch nicht daraus herzuleiten, dass die Klägerin bzw. ihr Steuerberater nicht Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide eingelegt haben (vgl. dazu FG Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, EFG 1997, 144; Revision BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, BFH/NV 2001, 1533).

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.01.2016 - 16 K 1906/14
    Hierzu wurde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.1.2011 VI R 61/09 (Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 2011, Seite 479 und auf eine Verfügung der OFD Hannover vom 6.12.2010 hingewiesen. Auch dem Abstimmungsverfahren mit der OFD komme eigenständige Bedeutung als neue Tatsache zu (Finanzgericht -FG- Köln Urteil vom 12.12.1995 8 K 5794/94, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1997, 144; BFH-Urteil vom 25.7.2001 VI R 82/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 1533).

    Auf die möglicherweise vorhandenen Kenntnisse der OFD kommt es hierbei nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 13.1.2011 VI R 61/09, BStBl II 2011, 479; Rüsken/Klein, Kommentar zur AO 12.A. zu § 173 Rz. 60 ff.).

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