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   FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09   

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https://dejure.org/2009,13539
FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09 (https://dejure.org/2009,13539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2009 - 16 K 250/09 (https://dejure.org/2009,13539)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - 16 K 250/09 (https://dejure.org/2009,13539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 388 S. 1 BGB; § 37 Abs. 2 AO; § 38 AO; § 218 AO; § 226 Abs. 1 AO; § 251 Abs. 3 AO; § 35 Abs. 1 InsO; § 80 InsO; § 179 Abs. 1 InsO; § 287 Abs. 2 S. 1 InsO; § 294 InsO
    Neugründung eines Unternehmens durch vorher insolventen Einzelunternehmer als Hinderungsgrund für eine Aufrechnung; Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch eines Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt in der Wohlverhaltensphase

  • Judicialis

    BGB § 388; ; AO § 37 Abs. 2; ; AO § 38; ; AO § 218; ; AO § 226 Abs. 1; ; AO § 251 Abs. 3; ; InsO § 35 Abs. 1; ; InsO § 80; ; InsO § 179 Abs. 1; ; InsO § 287 Abs. 2; ; InsO § 294

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen; Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung in der Wohlverhaltensphase mit Umsatzsteuererstattungsansprüchen aus einem neu gegründeten Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 43
  • NZI 2010, 67
  • EFG 2010, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Dabei ist im Abrechnungsverfahren von der bestehenden formellen Bescheidlage auszugehen (BFH, Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 3/97, BStBl. II 2000, 46).

    Voraussetzung einer wirksamen Aufrechnung der Höhe nach ist jedoch u.a., dass dem Aufrechnenden eine Forderung in der Höhe des Aufrechnungsbetrages zusteht (vgl. BFH, Urteil vom 15. Juni 1999, VII R 3/97, BFHE 189, 14, BStBl II 2000, 46).

  • FG Niedersachsen, 08.12.2004 - 9 K 506/00

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Erstattung von Steuern und Steuervergütungen;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Der vermeintlich aufgerechnete Anspruch hat in der aufgerechneten Höhe von Anfang an nicht bestanden (vgl. Nds. Finanzgericht, Urteil vom 8.12.2004, 9 K 506/00, EFG 2005, 578, für den Fall der Abtretung).
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Das Gericht schließt sich ferner insoweit der Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen vom 10. April 2008 (1 K 757/07, EFG 2008, 502, Revision eingelegt, BFH VII R 35/08) an, wonach die Rechtsprechung über ertragsteuerliche Steuererstattungsansprüche hinaus auf alle Ansprüche gem. § 37 abs.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Steuererstattungsansprüche gehören nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391 und des BFH (Urteil vom 21.11.2006 VII R 66/05, BFH/NV 2007, 1066 ff und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303) nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.
  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Die Entscheidung ergeht im Erhebungsverfahren und betrifft nicht das Festsetzungsverfahren (Urteil des BFH vom 12. August 1999 VII R 92/98, BStBl. II 1999, 751).
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 66/05

    LSt-Erstattungsansprüche; Aufrechnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Steuererstattungsansprüche gehören nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391 und des BFH (Urteil vom 21.11.2006 VII R 66/05, BFH/NV 2007, 1066 ff und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303) nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 1/06

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattung in der Wohlverhaltensphase

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Steuererstattungsansprüche gehören nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391 und des BFH (Urteil vom 21.11.2006 VII R 66/05, BFH/NV 2007, 1066 ff und VII R 1/06, BFH/NV 2007, 303) nicht zu den an den Treuhänder abgetretenen Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge.
  • FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07

    Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.10.2009 - 16 K 250/09
    Das Gericht schließt sich ferner insoweit der Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen vom 10. April 2008 (1 K 757/07, EFG 2008, 502, Revision eingelegt, BFH VII R 35/08) an, wonach die Rechtsprechung über ertragsteuerliche Steuererstattungsansprüche hinaus auf alle Ansprüche gem. § 37 abs.
  • FG München, 19.08.2010 - 14 K 129/10

    Restschuldbefreiung: Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger in der

    Ebenso wenig liegt ein Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern vor, durch das diesen i. S. d. § 294 Abs. 2 InsO ein Sondervorteil verschafft wird (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Oktober 2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311).

    Vielmehr handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO handelt (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Oktober 2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311).

  • FG Saarland, 04.08.2010 - 1 K 1130/07

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der Wohlverhaltensphase

    Dies gilt nach Ansicht des Senats auch - und zwar erst recht - für Umsatzsteuererstattungsansprüche, denn auch sie beruhen auf einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis (§ 37 AO ), wohingegen sie nicht Gegenstand der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO sind (vgl. hierzu auch Thüringer FG, Urteil vom 10. April 2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485 ; FG Hannover, Urteil vom 16. Oktober 2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

    Wenn diese aber nicht in die Insolvenzmasse fallen, steht die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Aufrechnung nicht entgegen (vgl. hierzu auch FG Thüringen, Urteil vom 10.04.2008 1 K 757/07, EFG 2008, 1485, Revision beim BFH anhängig: VII R 35/08; und Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.10.2009 16 K 250/09, EFG 2010, 311; in beiden Entscheidungen wurde die Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in der Wohlverhaltensphase befindlichen Insolvenzschuldners mit Umsatzsteuerschulden des insolventen Altunternehmens bejaht).
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